Nun hat die Staatsaktion „Datenklau“ ihr vorläufiges Ende gefunden und harrt der juristischen Aufarbeitung. Und da ist
nobody
mal gespannt, denn ich finde beim besten Willen keinen Paragraphen, der hier was Strafbares abwirft.
Nach allem, was bisher bekannt ist, hat das Bürschlein nur fleißig Daten bei denen gesammelt, die eh mit heruntergelassenen Hosen im Netz rumstanden (TAZ).
Wenn bei der Sammelleidenschaft des Doxxers auch was dabei war, was andere sich illegal i.S.v. § 202a StGB verschafft haben, dann könnte es anders aussehen. Aber viel kommt dabei auch nicht rum.
Das Problem sitzt 50 cm vor dem Bildschirm und heißt DAU.
PS: Sehe grad, dass sich der Chef-Grantler der Süddeutschen (selbst gelernter Jurist) gestern auch mit der Frage beschäftigt hat, was alles beim Datenklau strafbar sein könnte.
Er hat sich wohl hauptsächlich Zugang zu email Accounts erschlichen und von dort aus mittels Passwort zurücksetzten Zugang zu weiteren Accounts ermöglicht.
Das ist doch ein Musterbeispiel für
https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
oder, was ich überseh ich?
P.S. Der Tweet oben ist vom Hauptbelastungszeugen, dessen Wohnung auch durchsucht wurde im Zuge der Emittlungen
OK, das habe ich noch nicht gewusst. Wenn es so war, dann kommt es nach dem BGH drauf an, ob hier eine effiziente Sicherung des Zugangs vorlag
https://lexetius.com/2015,3002
Ich hab ma gegoogelt. GMX-Konten zu kapern scheint ja einfach zu sein, oder war es mal.