Peace! nobody
will sich ja nicht streiten jedenfalls nicht über und zu Weihnachten. Drum halte ich mal die Klappe.
Soweit die guten Vorsätze im alten Jahr, Und dann kommt eine Susann Bräcklein daher und will sich nochmal im alten Jahr wichtig tun. Im TAGESSPIEGEL stellt diese Juristin die steile These auf, dass Knabenchöre diskriminierend und somit verfassungswidrig singt 😛
OK, frau kann ja nicht von allem Ahnung haben … steh auf und koch‘ Kaffee, oder kannste das auch nicht?!
Eine Begründung für ihre Unwissenheit liefert Susi im Artikel nicht und wenn Susi sich nicht in den Kommentaren vehement gegen ihre Ahnungslosigkeit gewehrt hätte, wüsste manN gar nicht, was Susi will.
Immerhin stützt Susi ihren Blödsinn nicht aufs AGG, sondern auf irgendwas zwischen Absatz 1 und 3 von Art. 3 GG. Art. 3 GG ist zwar kein Grundrecht (sondern ein sogenanntes Gleichheitsrecht), aber tut hier und im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot nix zur Sache.
Nun eine für Susi vielleicht überraschende Offenbarung: Vor der Natur sind Menschen nicht gleich 😯 Die wahren Diskriminierten in Knabenchören sind die Knaben, denn die kriegen Stimmbruch und sind raus. So jedenfalls ging es dem glockenhellen Knabensopran von nobody
im Knabenchor von St. Bonifatius, in dem ich mir mit dem Nachbarskind aus der Taunusstraße 50 einen erbitterten Kampf um die 1. Solostimme geliefert habe.
Und eine Woche vor der Christmette ging es los 😦 Achim hatte gewonnen, weil er ein Jahr jünger war.
Susi hat recht: auch Mädels können gut singen, aber wer behauptet, sie klingen gleich, der kann nur taub sein, oder aus der Generation mp3.
Und zu den natürlichen Unterschieden kommen dann noch die kirchlichen. Die Kirchen haben nämlich Ungleichbehandlungsrechte. Viel Weiberleutz wird Susi unter den katholischen Pfaffen nicht finden. Wäre Susi vielleicht aufgefallen, wenn sie während ihres Studiums in Regensburg mal in den Dom gegangen wäre, wo es sie Spatzen von Selbigem flöten.
Das ist nämlich eine kirchliche Einrichtung, ebenso wie der älteste toitsche Knabenchor, der Aachener Domchor (die haben aber auch einen reinen Mädelschor seit 2011).
Bei den protestantisierten Knabenchören vor allem im Osten (Thomaner, Kreuzchor) isses anders (gehören Leipzig bzw. Dresden). Da könnte Susi ihre Tochter (soweit vorhanden) reinklagen, um den weltberühmten Klang kaputt zu machen.
Außerdem hat Goethe gedichtet …
Sah ein Knab’ ein Röslein stehn … und nun sei still, Susi
Du hast doch gar keine Mumu…
bzw.
also ich hatte neulich mal ein lesbisches Paar; die eine hat sich künstlich inseminieren und die befruchtete Eizelle dann ihrer Partnerin einpflanzen lassen; das zu erwartende Kind soll dann adoptiert werden, damit es ein gemeinschaftliches Kind wird.
Ansonsten:
https://www.welt.de/print-welt/article566829/Maenner-koennen-schwanger-werden.html
Zu den Knabenchören: Wie wäre es zB statt „Wiener Sängerknaben“ mit
„Wiener Gender-maingestreamte“
Mädchen haben einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf Aufnahme in einen Knabenchor? Wäre so ein Chor denn dann noch ein Knabenchor? Wird da nicht Ungleiches gleich behandelt?
Im letzten Satz steht ……“ um den weltberühmten Klang kaputtzumachen “ . Das sagt wohl alles ,Ende der Diskussion .