Aus Jux und Dollerei und weil es wieder neue Urteile im VW-Dieselskandal gibt, hat nobody
mal bei der „Konkurrenz“ nachgeguggt, was die so machen. Gemeint ist der amerikanische Prozessfinanzierer, der im Schland unter „myright“ agiert und sich der auch im Schland agierenden Ami-Kanzlei Hausfeld bedient.
Die nehmen noch bis morgen, den 18.12.2018 Fälle an:
Das kann die Kanzlei am Rhein sich nicht leisten. Wir schaffen es noch am 31. Dezember 2018 bis 12 Uhr, also bis 12 Stunden vor der Verjährung, weil nobody
eine Musterklage für alle Fälle vorbereitet hat, die in keinen 5 Minuten fertig ist und ans Gericht gefaxt werden kann.
Allerdings müssen die Diesel-Kunden der Kanzlei am Rhein seit gestern von sich aus tätig werden. Über die Homepage kann die Klage gegen VW nicht mehr beauftragt werden. Warum? Wegen der Widerrufsfrist von zwei Wochen bei Fernabsabsatzverträgen.
Über das Widerrufsrecht unterrichtet auch myright (mehr schlecht als RECHT), aber die können nicht rechnen
Wenn Sie myright am 18.12.2018 beauftragen, dann können Sie bis zum 33. Dezember 2018 widerrufen 😯 Den Tag gibt es natürlich nicht, nicht mal in den USA. Das ist der 2. Januar 2019. Dann ist die Verjährung Ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern (am 31.12.2018) eingetreten.
Na und, werden Sie denken, myright hat doch für mich dann schon Klage erhoben. Das ist richtig, aber … na, das will ich jetzt nicht verraten. Aber eins kann ich schon heute verraten:
Im Neuen Jahr wird es die ersten Schadensersatzklagen gegen die Amis geben, die den ersten Diesel-Prozess gegen VW bereits verloren haben (FOCUS), darüber aber auf ihrer Werbeseite nicht informieren.
Tja, Schland ist nicht Amiland. Wir haben richtiges Recht und richtige Anwälte und nobody
hat noch keinen Diesel-Prozess gegen den VW-Konzern … nein, keine Werbung 😛
PS: nobody
hat heute Scheffe vorgeschlagen, myright wegen mehrerer UWG-Verstöße abzumahnen und zu verklagen. Will er nicht … keine Zigg für su jet … so 😦 SAD. Weil nobody
mit Deppendorfern noch so viele Rechnungen offen hat.