Schlagwörter

, , ,

Heute hat das Verwaltungsgericht München sechs Klagen von Dieselbetrugs­opfern abgewiesen, die sich gegen das Software-Update eines EA189-Motors bei ihrem VW, Audi und Skoda ge­wehrt haben. Das ist nicht überraschend, denn so haben schon das VG Köln, VG Düsseldorf, OVG Münster, VG Mainz (für einen SEAT) usw. ent­schieden. Aber nur in vorgeschalteten Eilverfahren, bei denen es um die Wieder­herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ging. Die Ent­scheidungen in München ergingen bereits im Hauptverfahren.

Anders haben die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen ent­schied­en, aber ebenfalls nur vorläufig.

Aber schon diese vorläufigen Entscheidungen zeigen das heillose Durch­einander, das VW zusammen mit dem KBA angerichtet hat.

Wenn man dann noch den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte die Ur­tei­le der Zivilgerichte gegenüberstellt, dann sind die babylonischen Verhältnisse kei­nem Lai­en mehr erklärbar.

So hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 21.12.2017 (Az. 2 O 137/17) das Software-Update für unzu­mutbar erklärt. Das alles andere als verbrau­cher­freund­li­che OLG Hamm hat es in einem halben Dutzend Verfahren ebenso (PDF) gesehen. Dass es dann zu keinem Urteil gekommen ist, liegt wohl daran, dass VW den Schwanz eingezogen hat. Die Dieselbetrüger scheuen Urteile von Ober­lan­des­gerich­ten wie der Teufel des Weihwasser.

Daher wundert sich nobody, dass es VW auf den Revisionstermin beim BGH am 9. Januar 2019 ankommen lässt. Da geht es zwar nur um eine Gewähr­leis­tungs­kla­ge wegen eines Betrugs­diesels und nicht um sittenwidrige Schädigung wie in den meisten anderen Fällen, aber schon in dem Verfahren werden die wich­tig­sten Fragen geklärt werden, die auch bei den „echten“ Klagen gegen den VW-Konzern eine Rolle spielen.

OK, die Dieselbetrüger in Wolfsburg werden sich denken: Zu verlie­ren ha­ben wir nix mehr, denn wer bis zum 31.12.2018 keine Klage erhoben hat, für den ist der Zug eh wegen Verjährung abgefahren.

Aber da steht noch ein Zug am Gleis und ob der Silvester auch abfährt, das ist noch nicht raus.

Der Vorsitzende Richter am VG München hat heute in der mündlichen Ur­teils­be­gründung klar zum Aus­druck gebracht, dass die Betrugsopfer, die zum Soft­wa­re-Up­date ge­zwun­gen wurden oder bei deren Autos es hinter ih­rem Rücken bei ei­nem sonsti­gen Werk­stattaufent­halt gemacht wurde, gegen VW klagen können (Pressemitteilung – PDF ).

Und das ist auch richtig. Das erkennt sogar ein Verwaltungsrichter :mrgreen:

Die Klage ist ein Fünfzeiler und geht durch wie Butter. Ich werde mor­gen mit ei­ner Kun­din sprechen und mir das OK holen für die entsprechende Klage­er­wei­te­rung, denn die hatte schon einen Schaden we­gen des Software-Up­dates.

Und mit dem entsprechenden Urteil kann dann der Dieselbetrogene bis ans En­de seiner Karre jeden Schaden von VW ersetzt erhalten, der auf das Soft­ware-Up­date zurück­geführt werden kann.

VW weiß das. Deshalb hat VW schon jetzt in den Vergleichen, mit denen die Ur­tei­le abgekauft werden, eine Klausel, dass mit diesem Vergleich alle Zu­kunfts­schäden abgegolten sind.

Das darf ich verraten, weil ja nicht alle Kunden dem Vergleich zu­ge­stimmt ha­ben und damit zum Schwei­gen verurteilt sind.

BTW: Das Landgericht Aurich hat heute einen Autokreditvertrag von Opel ge­knackt, weil der den gleichen Fehler wie bei der BMW-Bank hat. Auf dem Umweg über den sogenann­ten ewigen Wider­ruf wird man seinen Diesel oder auch Ben­zi­ner auch dann los, wenn der Betrug nicht wie bei VW feststeht.

Allerdings hat hat Aurich anders als Ravenburg und Augsburg der Autobank „Ki­lo­metergeld“ zugesprochen.

Wozu hat der Verbraucher Rechte, wenn er sie nicht wahrnimmt?