Heute hat das Verwaltungsgericht München sechs Klagen von Dieselbetrugsopfern abgewiesen, die sich gegen das Software-Update eines EA189-Motors bei ihrem VW, Audi und Skoda gewehrt haben. Das ist nicht überraschend, denn so haben schon das VG Köln, VG Düsseldorf, OVG Münster, VG Mainz (für einen SEAT) usw. entschieden. Aber nur in vorgeschalteten Eilverfahren, bei denen es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ging. Die Entscheidungen in München ergingen bereits im Hauptverfahren.
Anders haben die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen entschieden, aber ebenfalls nur vorläufig.
Aber schon diese vorläufigen Entscheidungen zeigen das heillose Durcheinander, das VW zusammen mit dem KBA angerichtet hat.
Wenn man dann noch den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte die Urteile der Zivilgerichte gegenüberstellt, dann sind die babylonischen Verhältnisse keinem Laien mehr erklärbar.
So hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 21.12.2017 (Az. 2 O 137/17) das Software-Update für unzumutbar erklärt. Das alles andere als verbraucherfreundliche OLG Hamm hat es in einem halben Dutzend Verfahren ebenso (PDF) gesehen. Dass es dann zu keinem Urteil gekommen ist, liegt wohl daran, dass VW den Schwanz eingezogen hat. Die Dieselbetrüger scheuen Urteile von Oberlandesgerichten wie der Teufel des Weihwasser.
Daher wundert sich nobody
, dass es VW auf den Revisionstermin beim BGH am 9. Januar 2019 ankommen lässt. Da geht es zwar nur um eine Gewährleistungsklage wegen eines Betrugsdiesels und nicht um sittenwidrige Schädigung wie in den meisten anderen Fällen, aber schon in dem Verfahren werden die wichtigsten Fragen geklärt werden, die auch bei den „echten“ Klagen gegen den VW-Konzern eine Rolle spielen.
OK, die Dieselbetrüger in Wolfsburg werden sich denken: Zu verlieren haben wir nix mehr, denn wer bis zum 31.12.2018 keine Klage erhoben hat, für den ist der Zug eh wegen Verjährung abgefahren.
Aber da steht noch ein Zug am Gleis und ob der Silvester auch abfährt, das ist noch nicht raus.
Der Vorsitzende Richter am VG München hat heute in der mündlichen Urteilsbegründung klar zum Ausdruck gebracht, dass die Betrugsopfer, die zum Software-Update gezwungen wurden oder bei deren Autos es hinter ihrem Rücken bei einem sonstigen Werkstattaufenthalt gemacht wurde, gegen VW klagen können (Pressemitteilung – PDF ).
Und das ist auch richtig. Das erkennt sogar ein Verwaltungsrichter
Die Klage ist ein Fünfzeiler und geht durch wie Butter. Ich werde morgen mit einer Kundin sprechen und mir das OK holen für die entsprechende Klageerweiterung, denn die hatte schon einen Schaden wegen des Software-Updates.
Und mit dem entsprechenden Urteil kann dann der Dieselbetrogene bis ans Ende seiner Karre jeden Schaden von VW ersetzt erhalten, der auf das Software-Update zurückgeführt werden kann.
VW weiß das. Deshalb hat VW schon jetzt in den Vergleichen, mit denen die Urteile abgekauft werden, eine Klausel, dass mit diesem Vergleich alle Zukunftsschäden abgegolten sind.
Das darf ich verraten, weil ja nicht alle Kunden dem Vergleich zugestimmt haben und damit zum Schweigen verurteilt sind.
BTW: Das Landgericht Aurich hat heute einen Autokreditvertrag von Opel geknackt, weil der den gleichen Fehler wie bei der BMW-Bank hat. Auf dem Umweg über den sogenannten ewigen Widerruf wird man seinen Diesel oder auch Benziner auch dann los, wenn der Betrug nicht wie bei VW feststeht.
Allerdings hat hat Aurich anders als Ravenburg und Augsburg der Autobank „Kilometergeld“ zugesprochen.
Wozu hat der Verbraucher Rechte, wenn er sie nicht wahrnimmt?