Kurz vor 12, also Eintritt der Verjährung am 31.12.2018, hat nobody
noch einen Betrugsdiesel auf den Tisch bekommen. Wie üblich, habe ich in der VW-Datenbank anhand der FIN abgeklärt, ob in diesem Sharan noch ein EA189 eingebaut ist, denn bei dem Erstzulassungsdatum könnte in diesem Vorführwagen eines Kölner Händlers auch schon ein jedenfalls außerhalb der USA unverdächtiger EA288 verbaut worden sein.
Aber gugge da: ein EA189 …

BINGO! Aber einer mit Software-Update, von dem der Kunde nix wusste. Allerdings war die Karre wegen einer Gewährleistungssache (die nix mit dem Dieselskandal zu tun hatte) in der Werkstatt eines Händlers in Wesseling und da hamse dann fix das Update gemacht.
Aber das ist nicht der perfide Trick, von dem die Senf-Überschrift kündet, sondern …
Als ich vor etwa einem Jahr die ersten VW-Betrugsdiesel auf dem Tisch hatte und diese Datenbankabfragen gemacht habe, da sah die Auskunft der VW-Datenbank nicht so unverfänglich missverständlich aus. Heute könnte man glauben: Alles gut! Ich kann nicht klagen 😛
BULLSHIT! Klar kann man klagen, denn das Software-Update ändert nix daran, dass der Wagen so nie in den Verkehr gebracht werden durfte und ist außerdem nach Ansicht des LG Kölle dem Kunden nicht zuzumuten.
Man kann jetzt sogar noch mehr einklagen, nämlich festzustellen, dass VW dem Käufer (Halter) jeden weiteren Schaden zu ersetzen hat, der im Zusammenhang mit dem Betrug steht und/oder infolge des Software-Updates eingetreten ist oder eintreten wird, einschließlich etwaiger individueller und allgemeiner Fahrverbote.
Mehr darf ich hier nicht verraten, weil sich VW das Schweigen was kosten lässt, um weiter behaupten zu können, es gäbe fast keine Urteile zugunsten der betrogenen Diesel-Fahrer (tatsächlich liegt die Erfolgsquote inzwischen bei über 80%).
Scheffe wollte diese Vergleiche nicht schließen, aber das Wohl des Kunden, vulgo Mandanten, steht im Vordergrund und wenn VW so großzügig ist, dann muss man mit der Faust in der Tasche akzeptieren, wenn es der Klient so will. Einer hat auch abgelehnt … der war richtig sauer.
BTW: Während die Musterfeststellungsklage in Braunschweig frühestens 2020, eher noch 2021 entschieden werden wird und kein Geld bringt, kann die Kanzlei mit Urteilen schon die Wände neu tapezieren 😎