Gelle, da guggste … der hat nicht mal den Blinker gesetzt, sondern ohne Vorankündigung rechts überholt und das hibbelige Spähnlein denkt sich: Watten nu los? Merz legt die Axt an das Grundrecht auf Asyl?
Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, in dem ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung verankert ist … Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt.
Ich hab’s doch gewusst. Ein Freddy ändert sich nicht. Keine Ahnung … zu viel Cafeteria – zu wenig Hörsaal.
Vom alten Art 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
ist doch durch den Asylkompromiss im Art 16a GG kaum noch was übrig geblieben vor lauter Vorbehalten:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Bislang haben in 2018 gerade noch 2400 Menschen Asyl nach Art 16a GG erhalten. Und für dieses Häuflein Versprengter will Freddy das Grundgesetz ändern?
Noch was hat Freddy damit bewiesen: Er kann nicht rechnen. Auf 40% will der die Union wieder bringen. Für eine Grundgesetzänderung braucht er 66%. Unter den demokratischen Parteien wird er seine fehlenden 26% nicht finden und der NSAfD fehlen eben mal 13%. Die hat nämlich den Krebsgang rückwärts eingelegt, was aber nix mit Freddy zu tun hat. Die Nazis zerlegen sich grad selbst.
Und was lernen wir daraus? Finger wech von Popolistigen.