Fahrverbote für alte Stinker-Diesel gibt es bereits, oder sind absehbar in diesen Städten:
Aachen
Berlin
Bochum
Bonn
Darmstadt
Dortmund
Düsseldorf
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Hamburg
Hannover
Heilbronn
Mainz
München
Reutlingen
Stuttgart
Wiesbaden
teils streckenbezogen, teils großflächig, aber irgendwie scheint das niemand zu kümmern. Nicht die davon betroffenen gut 1,5 Millionen Diesel-Stinker und nicht die Politiker.
Bei denen wird sich das bald ändern, weil das VG München über Zwangshaft nachdenkt, weil die das Urteil nicht umsetzen wollen. Heute hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Frage der Zwangshaft dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt (BR).
Den ignoranten Dieselfahrern droht vorerst keine Zwangshaft, wenn sie das Bußgeld wegen unzulässiger Straßenbenutzung nicht zahlen … aber vielleicht Erzwingungshaft. Zunächst wird nur ein Bußgeld von 80 Euro fällig werden und wahrscheinlich 1 Punkt in Flensburg. Bei 8 Punkten ist der Lappen weg.
Man wird Sie nicht erwischen? Vergessen Sie’s! Die vollautomatische Erfassung der Kennzeichen und ihr Online-Abgleich mit der Datenbank beim KBA wird kommen. Das werden sich die Stadtkämmerer nicht entgehen lassen.
Dabei ist es so einfach, dem Fahrverbot zu entgehen und gleichzeitig zu einem neuen Auto zu kommen.
Allein in Deutschland gibt es bis zu 2,4 Millionen PKW mit EA189-Motoren aus dem VW-Konzern. Diese Betrugsdiesel kriegt man problemlos quitt. Die Klagen gehen durch wie ein heißes Messer durch Butter … aber nur noch bis zum 31. Dezember 2018. Dann tritt Verjährung ein und in Wolfsburg knallen zu Silvester die Champagner-Korken.
Der Nachteil bei einer Klage gegen VW ist, dass man die Kiste zurückgeben muss und nach Abzug des „Kilometergeldes“ bleibt bei Vielfahrern nicht mehr genug, um sich einen Neuen zu kaufen.
Anders bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen … müssen nicht mal Diesel sein … wenn sie von einem Verbraucher nach dem 13. Juni 2014 gekauft wurden, denn dann ist nach Ansicht eines Gerichts kein Kilometergeld fällig.
Aber selbst wenn Sie nur ein Urteil kassieren mit abgezogenem Kilometergeld, rechnet sich der Deal … nobody
hat das mal durchgerechnet. Diese Rechnung trifft auf mehr als 800.000 Diesel-Stinker zu, nämlich die geleasten und finanzierten.
Musterfeststellungsklage? Geht auch, bringt aber nix. Selbst ein mit der Materie weniger vertrauter Anwalt verschafft Ihnen den Gewinn binnen neun Monaten. Wenn Sie sich zur Musterfestellungsklage registrieren, dann haben Sie 2021 oder eher später ein Urteil, wonach VW zum Schadensersatz verpflichtet ist, aber daraus können Sie kein Geld saugen, sondern müssen VW mit größter Wahrscheinlichkeit wegen der Höhe Ihres individuellen Schaden doch verklagen.
Apropos registrieren: Heute früh hab ich erfahren, dass das OLG Braunschweig, das für die Musterfeststellungsklage zuständig ist, das Klageregister noch nicht frei geschaltet hat, weil … ach, lesen Sie es einfach selbst.