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Die Bundesregierung hat heute zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Alle re­den vom Die­sel­fahr­verbot … Merkel & Co. lösen das Problem durch eine raf­finierte Anpassung des BImSchG.

Wenn die NOx-Grenzwerte von zurzeit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nur ge­ring­fügig überschritten werden, sollen Fahrverbote als unver­hält­nismäßig aus­ge­schlos­sen werden, wobei gering­fügig 50 mg sind, also 25% mehr. Das hilft den Haltern von alten Stinkern und die Diesel­betrüger dürfen sich auch gleich besser fühlen.

Und es kommt zu rechten Zeit, denn das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 15. No­vem­ber 2918, Az. 8 K 5254/15) hat heute ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomo­toren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Diesel­kraft­fahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren in Gelsenkirchen ange­ordnet, wobei in die­ser Strecke ein Teil­stück der A40 liegt, im Volksmund auch als Ruhrschleichweg bezeichnet.

Und wer glaubt, dass sei ein toitsches Phänomen, möge zur Kenntnis nehmen, dass Pa­ris ein Fahrverbot für alle alten Diesel im ganzen Großraum verhängt hat.

In London, wo man sich vom Fahrverbot teuer freikaufen kann, ist jetzt eine Lang­zeit­studie veröffentlicht worden, wonach das Lungenwachstum von Kindern infolge der NOx-Belastung der Luft abnimmt (GUARDIAN).

Und nur am Rande sei erwähnt, dass die Weltgesundheitsorganisation beab­sich­tigt, die Grenzwertvorschläge von 40 mg zu reduzieren.

Ma guggen, was die Berliner Genies dagegen tun werden.