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Auto, Frankreich, Natur, Recht
Die Bundesregierung hat heute zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Alle reden vom Dieselfahrverbot … Merkel & Co. lösen das Problem durch eine raffinierte Anpassung des BImSchG.
Wenn die NOx-Grenzwerte von zurzeit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nur geringfügig überschritten werden, sollen Fahrverbote als unverhältnismäßig ausgeschlossen werden, wobei geringfügig 50 mg sind, also 25% mehr. Das hilft den Haltern von alten Stinkern und die Dieselbetrüger dürfen sich auch gleich besser fühlen.
Und es kommt zu rechten Zeit, denn das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 15. November 2918, Az. 8 K 5254/15) hat heute ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren in Gelsenkirchen angeordnet, wobei in dieser Strecke ein Teilstück der A40 liegt, im Volksmund auch als Ruhrschleichweg bezeichnet.
Und wer glaubt, dass sei ein toitsches Phänomen, möge zur Kenntnis nehmen, dass Paris ein Fahrverbot für alle alten Diesel im ganzen Großraum verhängt hat.
In London, wo man sich vom Fahrverbot teuer freikaufen kann, ist jetzt eine Langzeitstudie veröffentlicht worden, wonach das Lungenwachstum von Kindern infolge der NOx-Belastung der Luft abnimmt (GUARDIAN).
Und nur am Rande sei erwähnt, dass die Weltgesundheitsorganisation beabsichtigt, die Grenzwertvorschläge von 40 mg zu reduzieren.
Ma guggen, was die Berliner Genies dagegen tun werden.