Beim Duschen ist mir heute der Verdacht gekommen, dass mit der Weidel-Wahlkampfspende noch was anderes nicht stimmt, rein buchungstechnisch.
Lassen wir mal den ganzen Schweizer Käse weg und tun so, als habe sich alles im Schland abgespielt. Auch die Zahlen vereinfache ich mal.
Zu Beginn haben wir ein AfD-Konto auf dem 0,- Euro stehen.
Dann kommt eine Spende von 100.000 Euro.
Auf der anderen Seite hat die Alice Schulden beim Rechtsanwalt in Höhe von 10.000 Euro.
Wenn es nur um diese Schulden ginge, dann hätte ihr ein Gönner die 10.000 auch schenken können, sogar die 16.000, um die es ging, denn der Schenkungsfreibetrag beträgt mindestens 20.000 Euro.
Eine Spende in Höhe vom 100.000 Euro wäre nicht mehr steuerfrei gewesen, weil die Alice keine Partei ist.
Zwischengeschoben: Die Anwaltskosten im Zusammenhang z.B. mit der Nazi-Schlampe von extra3 sind privat veranlasst, also keine Betriebsausgaben, sodass auch die Übernahme der Kosten durch Dritte keine Betriebseinnahmen darstellen, die Weidel deklarieren müsste.
Auf ihrer Seite ist also steuerrechtlich alles OK, wenn es nur um diese Höckerkosten geht.
Bei der AfD entwickelt sich das Konto wie folgt:
0,00 Anfangsstand
+100.000 Spendeneingang
-10.000 an RA für Weidel
-90.000 für Sonstiges (Wahlkampf)
0,00 Zwischenstand
+100.000 Wahlkampfkostenerstattung
-100.000 Rückzahlung Spende
0,00 Endstand.
Alles gut?
Dass die AfD für ihre Mitglieder eine Art Rechtsschutzversicherung spielt, das kennt nobody
Und dass das Spendengeld nicht (nur) für Weidels Wahlkampf, sondern auch für ihre privaten Schulden (RA) verwandt wurde, das ist unterstellt noch vom mutmaßlichen Spenderwillen gedeckt.
Aber wie sieht es auf Parteiseite aus? Darf eine Partei private Kosten eines Mitglieds übernehmen? NÖÖÖ!
Diese Zweckentfremdung dürfte Veruntreuung sein, aber was weiß ich schon von Strafrecht.
Aber nun kamen die 100.000 ja zurück aus der Staatskasse … früher Wahlkampfkostenerstattung genannt.
Richtig, aber das ändert nix daran, dass der Partei 10.000 weniger für Wahlkampf zur Verfügung standen. Die Kasse ist ausgeglichen, aber auf der Habenseite muss stehen:
Forderung gegen Weidel 10.000 Euro
oder es ist eben ein Geschenk, das nicht von den Parteistatuten gedeckt ist.