Alle Jahre wieder … nobody
hatte doch 2017 in eigener Sache diese Wahnsinns-Klage gegen die Kreissparkasse wegen 7,53 Euro. Nun kommt eine über 7,34 Euro 😯 … und das kam so.
Ich hänge mit dem FA Brühl im Clinch und die haben mir das Konto gepfändet. Das ist aber pfändungsgeschütz und ich achte mit Hilfe einer Excel-Tabelle peinlich darauf, dass da immer weniger als der pfändungsfreie Betrag drauf ist. Wenn was fällig wird, dann zahle ich das einen Tag vorher ein. Heute z.B. die Miete, die am Montag abgebucht wird.
So war es auch letzten Monat. Da waren am 11.11. 😎 noch 39,87 Euro drauf, weil am 12.11.2018 der Strom mit 36 Euro abgebucht werden sollte.
Wurde er aber nicht, weil … das ergibt sich aus diesem Schreiben von heute an die KSK:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei der Kontoauszug 87 (bestehend aus 3 Blatt) in Kopie. Ich darf diesen wie folgt erläutern:
15.10.18 Guthaben 45,84 Euro
15.10.18 Geldautomat -40,00 Euro
Zwischensumme: 5,84 Euro
02.11.18 Einzahlung 500,00 Euro
05.11.18 Miete -376,49 Euro
Zwischensumme 129,44 Euro
06.11.18 Geldautomat -50,00 Euro
06.11.18 Abbuchung -39,87 Euro
Zwischensumme 39,57 Euro
12.11.18 Strom -36,00 Euro
Zwischensumme 3,57 Euro
So sieht der Kontoverlauf nicht aus, aber so hätte er aussehen müssen, wenn Sie von meinem pfändungsgeschützen Konto nicht am 13.11.18 5,84 Euro an das Finanzamt überwiesen hätten. Dann wäre die Lastschrift der Rheinenergie nicht geplatzt und Sie hätte nicht 1,50 Euro Entgelt dafür kassieren können. Können Sie mir den von obigem abweichenden Kontoverlauf bitte bis zum
7. Dezember 2018.
erklären? Sie können aber auch auf eine Erklärung verzichten, wenn Sie innerhalb der Frist den Betrag von (5,84 + 1,50 =) 7,34 Euro meinem Konto wieder gutschreiben. Wie Sie sich die 5,84 Euro vom FA Brühl wiederholen, ist mir Wumpe.
Wie Ihnen bekannt ist, setze ich keine Nachfristen, sondern reiche direkt Klage ein.
Mit freundlichen Grunz …
Was kann ich dafür, wenn die ein scheiß EDV-Programm haben … Augen auf oder Beutel auf … alter germanischer Rechtsgrundsatz.