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So richtig perfekt sind die Algorithmen von Google-Ads nicht. Weil ich ja täglich nach neuen Urteilen und so im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal suche, werden mir immer die Anzeigen der Anwälte eingeblendet, die für Diesel-Klagen werben. Da hat Google was falsch verstanden :mrgreen: Egal, hab ich mir gedacht, klick­ste ma eine … ma gugge, was die anderen so machen.

Ich also auf den Marktführer geklickt, Stoll & Sauer. Gib den Link gerne weiter. Wir haben da keine Berührungsängste. Scheffes kleiner Laden ist mit dem, was zwischen Bonn und Köln anfällt, gut ausgelastet. Mit Stoll & Sauer können wir nicht mithalten, es sei denn, die hätten auch noch nie eine VW-Klage verloren 😎

Anders als das reißerische Aufmacherbild befürchten lässt, sind deren Infos aber relativ sachlich. Sie weisen auch darauf hin, dass die Musterfeststellungsklage „Nicht immer die beste Wahl“ ist. Das sehe ich auch so.

Jetzt mach ich auch ma Werbung … Werbung für die Werbung von der Kanzlei am Rhein.

Die hat nämlich am Mittwoch in unserem Käsblättchen diese Anzeige drin:

Also das Layout ist nicht von mir, nur der Text in gemeinschaftlichem Brain­stor­ming mit Scheffe, und die Tankanzeige ist auch von mir … hab mein grafisches Talent mal ausgetobt.

Also ich finde, das haben die vom Werbe­ku­rier gut gemacht … das Bild oben ist nicht die Originalgröße … original isses dreispaltig.

Weil man auf Papier nicht klicken kann, hab ich für die URI den kurzen Link /diesel ge­nom­men und auf die „echte“ Seite einen 301 gelegt. Da sieht man dann wieder das Diesel-Empty-Symbol … Déjà-vu 😛

Und zum Text im Netz da finde ich ganz objektiv :mrgreen: dass meiner Mehrwert hat. Da wird auf die Entscheidungen und Paragraphen verlinkt und auch auf die Info-Seite des ADAC zur Musterfeststellungsklage.

Weswegen ich das bringe … bei meiner täglichen Suche nach Diesel-News bin ich gestern auf den Tesla-Fall beim VG Frankfurt gestoßen 😯 neee, Tesla hat kein Diesel, aber deren S-Model war im Zeitraum vom 30.11.2017 bis 05.03.2018 nicht lieferbar, stand aber auf der Liste der förder­fähigen Elektro­fahrzeuge, wes­we­gen die Käufer 2000 Euro Umweltbonus kassiert haben. Nun wurde der Tesla S für die Zeit von der Liste gestri­chen und dagegen klagt nun Tesla, weil die Angst haben, sie müssten den Käu­fern die 2000 Tacken erstatten, wenn die Käufer die 2000 Tacken an den Fiskus zurückzahlen müssen.

Also Tesla hat vorläufig verloren (VG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2018, Az: 11 L 3313/18.F). nobody hat sich gefragt, wie die Anwälte von Tesla auf die Idee kommen konnten, Tesla sei hier klagebefugt … Das Gericht hat den Antrag als unzulässig angesehen.

Ganz so schräg ist das Vorgehen nicht, denn das Streichen von der Liste ist ir­gend­was mit Dritt­wirkung und das muss kein Ver­waltungsakt oder All­ge­mein­ver­fü­gung sein. Dazu reicht, wie wir seit dem Endiviensalat wissen (BVerwGE 12, 87), auch eine PK … das war der Stunt mit dem funktional-akzessorischen Ver­wal­tungsaktsbegriff.

Anyway … ist zwar nicht meine Baustelle, aber ich glaube, das VG Frankfurt hat einen Bock geschossen.