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… und in dem steht, dass ich meine „EDV-Anlage“ wieder kriege. OK, anders als bei „Abholung“ im Rahmen der Hausbesuchung vor nun über zwei Jahren, wird das Ding nicht wieder gebracht, sondern ich muss es mir abholen … hat das LG Hamburg mal entschieden.

Macht nix, bin ja schon mal bei Gericht … ist um die Ecke, die StA. Also rufe ich an, um zu erfahren, wann und wo ich den Kram abholen kann. Zwei Tage geht kein Schwein ans Telefon bei der 121. Der Staatsschutz hat wohl viel zu tun.

Also beim PP, den Asservaten angerufen. Die haben auch Telefon und gehen so­gar dran. Aber nöö, die geben das Zeuch nicht raus, weil die interessiert nicht, was ein toitsches Gericht sagt … mit Brief und Siegel … son­dern die warten ab, dass die Staatsanwaltschaft denen er­klärt, dass sie mir den Schlepptop geben dürfen. Ich könnte ja mal bei der StA anrufen, um das zu beschleunigen :mrgreen: echt jetzt? Siehe oben!

Es läuft im Schland … wenn auch nicht ganz rund.