Schlagwörter

, , ,

Dass Dresden ein Problem mit Richtern hat, ist bekannt. Man denke nur an den rassereinen Becker-Filius-Belei­diger Jens Maier von der NSAfD, bei dem nobody immer noch auf die Anklage wegen Rechtsbeugung wartet.

Nun taucht ein neues Problem auf: Dr. Markus Scheffer ist Richter am Ver­wal­tungs­ge­richt Dresden, so unterzeichnet das Problem seinen Lob­gesang auf PEGIDA in der Nazi-Postille Junge Freiheit.

Im Reichbürger-Waffen-Beschluss (PDF) steht am Ende nur „Scheffer“ (und seine Beisitzer). OK, dieser Beschluss ist zufällig im Ergebnis richtig und kein Hahn hätte darüber ge­kräht, wenn sich der Beschluss darauf beschränkt hätte, dass die Verfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus for­malen Gründen unwirksam ist.

Aber nein, Dr. Markus Scheffer konnte es sich nicht verkneifen seine Sicht auf die Reichsbürger zu offenbaren:

    Selbst wenn der Antragsteller mit seiner Argumen­tation eine gewisse Nähe zu ähnlichen Argumenten aus dem Kreis der sog. „Reichsbürger“ aufwiese, könn­te al­lein daraus keine ab­schließende Prog­nose zur waf­fen­rechtlichen Zu­ver­lässigkeit oder Unzuverläs­sigkeit gestützt werden. Dem steht ent­gegen, dass mit dem Begriff der „Reichsbürger“ gegenwärtig keine klar or­ganisierten oder hin­reichend struk­turierten Personengruppen umschrieben werden. Mit dem Begriff wird eine Viel­zahl von Perso­nen schlagwortartig zusam­men­ge­fasst, die sich zwar teils glei­cher oder ähnlicher Ar­gumen­tationsmuster bedie­nen, die aber dessen unge­achtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen völlig unterschiedlich auftreten. Erforderlich ist des­halb auch bei Personen, die aus behördlicher Sicht dem Kreis der sog. Reichsbürger zuzuordnen sind, stets eine Würdigung der kon­kre­ten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere des konkreten Ver­hal­tens der individuellen Person.
    ….
    In einem Rechtsstaat kann jedermann seine (Rechts-)Ansichten frei äußern, mögen diese auch rechts­irrig und falsch sein. Wie das Landesamt für Ver­fas­sungs­schutz zu der Annahme gelangt, dass der Antrag­steller mit seiner Rechts­an­sicht das Rechts­system der Bundesrepublik Deutsch­land insgesamt ablehne, ist daher ebenso wenig nachvollziehbar.

    Wie bereits ausgeführt, kann in einem Rechtsstaat, der diesen Namen ver­dient, jedermann seine Rechts­ansichten frei äußern. Von dem hohen Gut der Meinungs­freiheit dürfte es zudem ge­deckt sein, die Grün­dung der Bun­des­re­pub­lik Deutsch­land in Zweifel zu ziehen. Solche Mei­nungen mittels des Waf­fen­rechts zu be­kämpfen, sind ei­nes frei­heitlichen Staa­tes nicht an­gemessen.

Ich hab das letzte Zitat außerhalb der Reihe ans Ende gesetzt, weil es so schön missverständlich ist … nobody ist zumindest einem Missverständnis unterlegen beim erstmaligen lesen. Ich habe erst gelesen: „Die Bundes­republik Deutsch­land mit Waffen zu bekämpfen, ist eines freiheit­lichen Staates nicht an­ge­mes­sen. Das hätte mir gefallen, aber das steht da nicht. Dort steht, wenn man es vom Kopp auf die Füße stellt, dass ein Reichs­bürger seine „rechts­irrige und falsche“ Mei­nung mit Waffen verteidigen darf.

Ich weiß ja nicht, in welcher Höhle Herr Scheffer die letzten Jahre verbracht hat, aber … achja, keine Höhle … Sacksensumpf!

    »Ich bin Richter im Freistaat Sachsen und habe an der letzten Demonstration teilgenommen. Wollen Sie mich als Ratte bezeichnen?«
    Dr. Markus Scheffer in einem Leserbrief an die FAZ …

Ratte nicht, aber vielleicht PEGIDIOT?

Dr. Markus Scheffer am 02. Dezember 2016 in der Nazi-Postille JF: „Der Sem­per­opern­ball 2017 steht im Zeichen der unbegrenzten Massenzuwanderung“.