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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 20. September 2018

Hat Spaß gemacht

20 Donnerstag Sep 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

≈ 12 Kommentare

Schlagwörter

Film, Nazi, Recht, Video

Heute war nobodys Berufungsverhandlung vor der 5. Kleinen des LG Kölle und die hat Spaß gemacht. Die Vorsitzende hatte nur mich auf die Rolle gesetzt, sich al­so den gan­zen Vormittag Zeit genommen und sich gedul­dig zutexten lassen. Nur zweimal isse mir ins Wort gefal­len.

Anders die Frau OStA, mit der ich mir ein Schrei-Duett geliefert habe … eine knap­pe Minute haben wir gleichzeitig mit wachsender Begeisterung und Laut­stär­ke auf­einander los geredet, bis ich gesagt habe: Wir können zusammen sin­gen … weiter kam ich nicht, denn sie fiel mir wieder ins Wort und antwor­tete: Wol­len wir aber nicht 😛 Da hab ich aufge­geben :mrgreen:

Zu über 80% waren wir uns einig: Das mit dem Bul­lenschwein war Scheiße, Scheiß­mann war grenz­wertig und im übrigen war das Urteil der Freiin falsch.

Ich krieg meine „EDV-Anlage“ und verzichte auf Entschädigung. Un­tech­nisch gesprochen gibt es für die 5 Taten drei­mal Frei­spruch und zweimal Einstellung gegen Auflage.

Eine Einstellung betrifft den Bundespolizisten aus Claußnitz, denn hier klaff­te ein Loch in der Akte, wie es nobody formuliert hat. Das Ding war nicht auser­mittelt und der Bundes­polizist hätte zur nächsten Sitzung aus Chemnitz anreisen müs­sen.

OK, hab ich mir gesagt, das ödet mich an … Lappen drum.

Es wurde viel gelacht, aber auch auf hohem Niveau juristisch gestritten. In der Sitzungs­pause kam dann Frau OStA zu mir rüber und da hab ich erst gesehen, wie hübsch sie ist. Sie saß ja für mich immer im Gegenlicht und ich ziehe immer die Brille aus, wenn ich ins Gefecht ziehe … und wenn es nur ein verbales ist. Je­den­falls han isch ihr jesaht, sie soll es nicht persönlich nehmen, wenn ich mich wie ein Ochsen­frosch auf­blase.

Eines hat es Frau OStA besonders angetan: § 6 WBO … den kannte sie vorher nicht … klar, Mädel und jung und nicht beim Barras.

§ 6 WBO enthält eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Beschwerde eines Soldaten gegen einen Vorgesetzten: Der Beschwerte muss eine Nacht über sein Ungemach schlafen oder nachdenken. Rennt er am glei­chen Tag zum WBO-Beauftragten des Bataillons, dann ist die Beschwer­de unzu­lässig.

nobody war als junger Lolly bei der 133 für die Beschwerden zuständig und zu­gleich Verteidiger in Wehrdisziplinarsachen … auffem Papier … tätig werden muss­te ich nie. Al­so nix mit „Eine Frage der Ehre“

Jedenfalls meinte Frau OStA, als ich ihr das mit der Nacht drüber schla­fen er­klärt habe, eine gute Auflage für den Übeltäter nobody sei, dass ich mir ans Lap­top einen Zettel kleben muss, auf dem steht: „§ 6 WBO!“ 😎

Die Vorsitzende meinte, das sei wohl nicht zu überprüfen. Anyway: ich muss nun für den Scheißmann und das Bullenschwein Sozialdienst leisten … entweder in der Kita Regenbogen vor meiner Haus­tür, oder bei der Wesselinger Tafel aus­hel­fen oder eine Art Rechtskunde im hiesigen Job Center verun­stalten … alles mei­ne Vorschläge, weil das, was die Gerichtshilfe Brühl mal in Sachen Dauer­que­ru­lant vorgeschlagen hatte, sämtlichst fürn Arsch war.

Zum Schluss noch der einschlägige Text von § 6 WBO:

    Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss inner­halb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Be­schwer­deanlass Kenntnis erhalten hat.

V-Mann mal umgekehrt

20 Donnerstag Sep 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Nazi, TV-Tipp

Wir erinnern uns: Das erste NPD-Verbotsverfahren ist geplatzt, weil dem BVerfG zu viele V-Männer vom VS in der Partei waren. Wie wird das wohl dereinst sein, wenn das NSAfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe landet und sich rausstellt, dass zu viele V-Männer der AfD im VS sind? Könnten ja Doppel-Agenten sein.

Hendrik Seidel ist sicher keiner, aber den früheren Vize-Vorsitzende des Kreis­ver­bands Mittelsachsen kann man wohl als Maulwurf bezeichnen, wenn man liest, was die TAZ über ihn bringt.

Ist übrigend nix Neues. Die Antifa Leipzig hat das schon vor über drei Jah­ren ge­leakt … hat aber kei­nen in­ter­es­siert, weil es von der pöh­sen Anti­fa kam.

Heute Abend in Panorama/ARD um 21:45 h.

Dr. Markus Scheffer ist Richter am Verwaltungsgericht Dresden

20 Donnerstag Sep 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 7 Kommentare

Schlagwörter

Medien, Menschen, Nazi, Recht

Dass Dresden ein Problem mit Richtern hat, ist bekannt. Man denke nur an den rassereinen Becker-Filius-Belei­diger Jens Maier von der NSAfD, bei dem nobody immer noch auf die Anklage wegen Rechtsbeugung wartet.

Nun taucht ein neues Problem auf: Dr. Markus Scheffer ist Richter am Ver­wal­tungs­ge­richt Dresden, so unterzeichnet das Problem seinen Lob­gesang auf PEGIDA in der Nazi-Postille Junge Freiheit.

Im Reichbürger-Waffen-Beschluss (PDF) steht am Ende nur „Scheffer“ (und seine Beisitzer). OK, dieser Beschluss ist zufällig im Ergebnis richtig und kein Hahn hätte darüber ge­kräht, wenn sich der Beschluss darauf beschränkt hätte, dass die Verfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus for­malen Gründen unwirksam ist.

Aber nein, Dr. Markus Scheffer konnte es sich nicht verkneifen seine Sicht auf die Reichsbürger zu offenbaren:

    Selbst wenn der Antragsteller mit seiner Argumen­tation eine gewisse Nähe zu ähnlichen Argumenten aus dem Kreis der sog. „Reichsbürger“ aufwiese, könn­te al­lein daraus keine ab­schließende Prog­nose zur waf­fen­rechtlichen Zu­ver­lässigkeit oder Unzuverläs­sigkeit gestützt werden. Dem steht ent­gegen, dass mit dem Begriff der „Reichsbürger“ gegenwärtig keine klar or­ganisierten oder hin­reichend struk­turierten Personengruppen umschrieben werden. Mit dem Begriff wird eine Viel­zahl von Perso­nen schlagwortartig zusam­men­ge­fasst, die sich zwar teils glei­cher oder ähnlicher Ar­gumen­tationsmuster bedie­nen, die aber dessen unge­achtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen völlig unterschiedlich auftreten. Erforderlich ist des­halb auch bei Personen, die aus behördlicher Sicht dem Kreis der sog. Reichsbürger zuzuordnen sind, stets eine Würdigung der kon­kre­ten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere des konkreten Ver­hal­tens der individuellen Person.
    ….
    In einem Rechtsstaat kann jedermann seine (Rechts-)Ansichten frei äußern, mögen diese auch rechts­irrig und falsch sein. Wie das Landesamt für Ver­fas­sungs­schutz zu der Annahme gelangt, dass der Antrag­steller mit seiner Rechts­an­sicht das Rechts­system der Bundesrepublik Deutsch­land insgesamt ablehne, ist daher ebenso wenig nachvollziehbar.
    …
    Wie bereits ausgeführt, kann in einem Rechtsstaat, der diesen Namen ver­dient, jedermann seine Rechts­ansichten frei äußern. Von dem hohen Gut der Meinungs­freiheit dürfte es zudem ge­deckt sein, die Grün­dung der Bun­des­re­pub­lik Deutsch­land in Zweifel zu ziehen. Solche Mei­nungen mittels des Waf­fen­rechts zu be­kämpfen, sind ei­nes frei­heitlichen Staa­tes nicht an­gemessen.

Ich hab das letzte Zitat außerhalb der Reihe ans Ende gesetzt, weil es so schön missverständlich ist … nobody ist zumindest einem Missverständnis unterlegen beim erstmaligen lesen. Ich habe erst gelesen: „Die Bundes­republik Deutsch­land mit Waffen zu bekämpfen, ist eines freiheit­lichen Staates nicht an­ge­mes­sen. Das hätte mir gefallen, aber das steht da nicht. Dort steht, wenn man es vom Kopp auf die Füße stellt, dass ein Reichs­bürger seine „rechts­irrige und falsche“ Mei­nung mit Waffen verteidigen darf.

Ich weiß ja nicht, in welcher Höhle Herr Scheffer die letzten Jahre verbracht hat, aber … achja, keine Höhle … Sacksensumpf!

    »Ich bin Richter im Freistaat Sachsen und habe an der letzten Demonstration teilgenommen. Wollen Sie mich als Ratte bezeichnen?«
    Dr. Markus Scheffer in einem Leserbrief an die FAZ …

Ratte nicht, aber vielleicht PEGIDIOT?

Dr. Markus Scheffer am 02. Dezember 2016 in der Nazi-Postille JF: „Der Sem­per­opern­ball 2017 steht im Zeichen der unbegrenzten Massenzuwanderung“.

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