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Die Überschrift „Alles hat Grenzen“ dürfte den Nazis von der AfD gefallen, vor allem wenn es dann so weitergeht: … auch die Demokratie und der Rechtsstaat. Aber so isses, auch wenn es nicht jedem passt. Die Grenze der Demokratie im Schland ist die FDGO. Wer die Axt an die Wurzeln legt, hat kein Recht mehr, denn dazu gibt es kein Recht. Und wo es kein Recht gibt, kann es auch keinen Rechtsstaat geben, ohne den es keine Demokratie gibt, wie auch Demokratie ohne Rechtsstaat undenkbar ist.
Damit das nicht ganz kryptisch klingt, ein aktuelles Beispiel:
Ein vom Verfassungsschutz beobachteter Reichsbürger hat Waffen. Die sollen ihm weggenommen werden, weil Reichsbürger unzuverlässig sind, unzuverlässig im Sinne der FDGO. Die wollen sie bekämpfen und wenn sie Waffen haben, dann wird dieses Ansinnen nicht ungefährlicher.
Für die Verteidigung der FDGO ist an äußerster Front die Exekutive zuständig. Die entscheidet, dass es besser ist, wenn der Reichsbürger keine Waffen hat.
Nun kommt die Judikative daher und sieht das anders. Mit welchem Recht?
Leitet sich die Rechtsprechung nicht wie die Verwaltung von der Legislative ab?
Die Judikative ist keine Superdemokratieinstanz. Sie muss sich in die FDGO einreihen. So wie das BVerfG in Zweifelsfragen den beiden anderen Gewalten einen Beurteilungsspielraum einräumt, müssen das auch die Kotten im Schützengraben der Demokratie.
Im Fall des VG Dresden (PDF), dass dem bewaffneten Reichsbürger die Knarre lässt, ist die Entscheidung noch richtig, weil die Verwaltung einen abenteuerlichen Fehler gemacht hat, der im Rechtsstaat gar nicht geht, wenn keine Gefahr im Verzuge ist: Unterlassene Anhörung vor Entzug der Waffenbesitzkarte … völlig irre.
Aber dieser krasse Fehler weißt in die richtige Richtung, was man IMHO besser machen kann.
Um der Exekutive bei der Verteidigung der FDGO den erforderlichen Spielraum zu geben, sollten die Möglichlkeiten der rechtlichen Überprüfung beschränkt werden auf Verfahrensfehler, Willkür und Übermaßverbot.
Wohlgemerkt: im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, nicht im Zivil- und Strafrecht.
Rechtsstaatlich würde es bei diesen Einschränkungen aber nur bleiben, wenn die Verwaltungsjuristen hochqualifiziert wären. Sind sie aber nicht.
Ich hab während meiner Zeit beim RP Köln erstklassige Juristen kennengelernt und bei der Stadt Köln das krasse Gegenteil.
Hier muss sich was ändern, bevor daran gedacht werden kann, die Rechtsweggarantie wie vorgeschlagen einzuschränken.
Aber es muss passieren, denn sonst prozessieren nicht nur Asültanten, sondern auch Nazis unsere Demokratie kaputt.