… was spät, weil heute kommt ja schon die neue The Week
und das ist vom letzten Freitag … egal: schön 😎
Titelbild der Woche
07 Freitag Sept 2018
Posted Klatsch
in07 Freitag Sept 2018
Posted Klatsch
in07 Freitag Sept 2018
So, nun habe ich den Beschluss des OLG München vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18 im Wortlaut, betreffend die Frage, wann und was Facebook löschen kann.
Die Entscheidung ist nicht so schlecht begründet, wie ich gestern vermutet habe. Am entscheidenden Punkt geht dem OLG aber die Luft aus.
Zentraler Punkt des Rechtsproblems ist die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Was ist das?
Das erklärt das Lüth-Urteil des BVerfG vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51. Aus dessen Leitsätzen:
Beim OLG München liest sich das so:
Und dann fängt es mit der dogmatischen Unsauberkeit an, wenn das OLG in § 241 Abs. 2 BGB eine Generalklausel erblickt, die das Tor für die mittelbare Drittwirkung öffnet. Das ist vielmehr § 242 BGB … also von § 241 über 242 zu Art. 5 GG … echt jetzt?
In Prinzip ja, aber nur wenn die Achtung der Meinungsfreiheit eine selbständige Nebenpflicht aus dem Vertrag zwischen User und Fuckbook wäre (Palandt § 242, Rz. 23) und zu dieser Problematik findet sich beim OLG München genau … nigges, nada, niente, nix!
Aber egal, denn es kommt noch doller, denn auf einmal taucht beim OLG München die praktische Konkordanz auf und die hier nach OLG München zu lösende Normenkollision besteht zwischen der Meinungsfreiheit des Users und dem virtuellen Hausrecht, das vom LG Bonn mal entdeckt wurde … aber ohne praktische Konkordanz. Das ist praktischer Kokolores 😛
Denn das virtuelle Hausrecht ist nicht das Grundrecht von Facebook, das des Ausgleichs in praktischer Konkordanz mit der Meinungsfreiheit des Users harrt, sondern ein Instrument zur Durchsetzung des widerstreitenden Rechts … aber welchen Rechts und vor allem wessen?
Hier begeht das OLG den größten Fehler, denn es verliert das identische Recht der anderen User aus den Augen.
Das ist ähnlich wie mit der Religionsfreiheit. Die gibt es auch negativ: Lass mich mit deiner Religion in Frieden … ich will deine scheißbraune Meinung nicht hören!
Ob der Andere sie doch hören muss, oder der inkriminiert Meinende die Klappe zu halten hat, das ist eine Art Schiedsrichterentscheidung. Fratzenbuch ist nur Schiedsrichter zwischen zwei aufeinander prallenden Meinungen. Dabei muss man das Neuland praktisch sehen.
Fuckbook wird ja erst auf die gelöschte Meinung aufmerksam, wenn sich jemand beschwert, der meint, dass die Meinung des Anderen z.B. die Voraussetzungen des NetzDG erfüllt. Wenn es dabei etwa um Beleidigung geht, dann ist die Beleidigung normativ zu erfassen, durch Auslegung zu ermitteln. Da muss kein Prädikatsjurist sich wochenlang Bläschen denken, sondern der Schiedsrichter pfeift sofort. Pfeift er falsch … Videobeweis durch Gerichte, aber nur in Form des Schadensersatzes, nicht der Erfüllung (siehe oben „selbständige Nebenpflicht“).
Einen wegweisenden Satz in der OLG-Entscheidung möchte nobody
aber doch loben: „… lässt jedenfalls erkennen, dass die Antragsgegnerin ihre Dienste mit Rechtsbindungswillen …“ Das ist der Fehler, den Fuckbook macht: Die schreiben so viel Scheiße in ihre AGBs, dass sie selbst darüber stolpern. Wenn da stünde:
FERTISCH!
BTW: Im konkreten Fall halte ich den zur Löschung führenden Stein des Anstoßes auch für unerheblich. Sowas (im Beschluss des OLG München nachzulesen) wäre im kleinen kosmos
gerade so noch durchgekommen, allerdings vom admin
deftig besenft … etwa: Verpiss dich, du braune Sau … weil
07 Freitag Sept 2018
Posted Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft
in≈ Kommentare deaktiviert für Immer näher …
… eine Art Ergänzung zu „Wir kommen der Sache näher„.
Jens Hadler, ehemals Leiter der Aggregateentwicklung bei VW, hat vor der StA München detailliert ausgesagt, dass er den Big Boss Winterkorn bereits 2007 auf den Dieselbetrug angesprochen hat (WELT). Zur Erinnerung: nobody
hat bereits vor über zwei Jahren in „Viel früher“ gepinselt, dass Winterkorn schon Oktober 2006 im Bilde war und dabei bleibe ich, weil sich das aus den amerikanischen Ermittlungsakten so ergibt.
Auch der neue Boss Diess wird weiter belastet und der in U-Haft sitzende Audi-Boss Stadler, der von nix nix weiß, wurde schon vor 2010 eingeweiht (Süddeutsche).
Wer angesichts der drohenden flächendeckenden Dieselfahrverbote (jetzt für Frankfurt) keine Klage gegen den VW-Konzern erhebt, um seinen betrügerischen Dieselstinker loszuwerden, dem ist angesichts der zum 31.12.2018 drohenden Verjährung nicht mehr zu helfen.
Wer seinen Wagen mit EA 189-Motor behalten will, der kann IMHO auch auf Schadensersatz klagen und zwar in Höhe der Kosten für die Nachrüstung mit einem SCR-Kat.
Nur zur Klarstellung: Ich habe keine Aktien mehr von Baumot.