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Jeder am Zeitgeschehen Interessierte weiß, dass die Nazis, nicht nur die von der NSAfD, die Gerichte missbrauchen, um politische Gegner mundtot zu machen. nobody kann da mehr als ein Lied von singen.

Jeder am Zeitgeschehen Interessierte hat sich beim Schauermarsch der Nazis in Chemnitz die Augen gerieben, als deren Demo Bilder vorangetragen wurden, die angebliche Opfer von Merkels offenen Grenzen zeigen … mit Klarnamen.

Ein klarer Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzen, u.a. § 22 KuG:

    … Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne die­ses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kin­der vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Das kann mit Einstweiliger Verfügung und nachgeschobener Klage be­kämpft werden und löst Schmerzensgeldansprüche aus und ist zudem strafbar.

Besonders im Fall von Sophia Lösche … hier darf ich mal den Klarnamen ver­wen­den, weil er auf dem Bild zu sehen ist, das zur Erklärung dieses Artikel dient.

Sophia L. war kein „Merkel-Opfer“, denn der Marokkaner, der sie ermordet hat, war Fernfahrer, der die Trampende mitgenommen hat, später in Spanien ver­haf­tet wurde und nun im Schland im Knast auf seinen Prozess wartet … die Tat hat er gestanden.

Also verklagt die Nazis. Wenn man es geschickt anstellt, dürfte danach die Par­tei­kasse der Nazis (mit Kosten) um 20.000 Euro leichter sein.

Siehe dazu auch den SPIEGEL.