Da haben nun einige Medien nachgeholt, was von Anfang an wichtig gewesen wäre, nämlich von Fachleuten erklären zu lassen, was Presse, Polizei und Bürger in Situationen wie in Dresden geht und was nicht. In allen Artikel, die ich dazu gefunden habe, war die Rechtslage zwar verkürzt, aber richtig dargestellt.
So weit so gut.
Dann kommen die Kommentare und die Scheiße geht wieder los. Bsp. ZEIT … gleich der erste Kommentar …
- Ichsagemalso #1 — vor 13 Stunden 12
„Hinzu kommt, dass auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in ihrer Freizeit demonstrieren und sich äußern dürfen. Allerdings sind sie auf die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet worden.“
Beim Googel hab ich folgendes gefunden:
„[Link]“
Da geht es ausschließlich um Beamte.
Gibt es diese Verfpflichtung tatsächlich für Angestellte? Wenn ja, bitte mit Quelle.
und 18 antworten dem Troll, die meisten nennen auch die vom dem gesuchte Quelle (§ 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und der trollt weiter, um dann erst bei 1.18 aufzugeben:
- Danke für die wirklich konkrete Antwort.
Und so geht das bei den folgenden Kommentaren weiter.
So geht das nicht, so wird das nix.
Ganz ab von der Juristerei … 1 + 1 = 5 ist keine Meinung, sondern Schwachfug. Da muss ein Mod sitzen, der den blödsinnigen Kommenentar zwar durchlässt, aber gleich richtig stellt und mit „Ende der Diskussion“ den Rattenschwanz verhindert.
Gewähr für faktenbasierte Diskussion bietet das aber auch nicht. Irgendwo habe ich gestern gelesen, dass es keinen einheitlich Presseausweis gibt. Gibt es seit 2018 (wieder) wohl. Der wird zwar von verschiedenen Presse-Organisationen ausgegeben, ist aber einheitlich und wie der Perso fälschungssicher.
Aber so ist das Leben … so wie ein Telefonjoker beim Jauch … Österreichisch als EU-Amtssprache
nun die AFD und Pegidia Anhänger versuchen eben halt mit ihrem Facebook Jura Studium zu erklären wie das richtig ist.