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Am 27. Juli 2018 hat die 24. ZK des LG Hamburg in der Sache Gabriel ./. Döbel verhandelt. Siggi hat zwar keine Strafanzeige gegen den

Galgenmann gestellt, aber auf Unterlassung geklagt, als der Döbel seinen Gal­gen in Miniatur vermarktet hat.

Leider gewinnt das Michelinmännchen (LTO).

Warum leider? Nun, nobody hat noch was vom Galgenmann zu kriegen, nämlich die Kosten der Revision vor dem OLG Dresden. Die hat er nämlich als Nebenkläger verloren. Aber beim Döbel ist nix zu holen … Galgenstricke laufen schlecht 😛 Aber wenn er gegen Siggi gewonnen hätte, dann hätte Döbel gegen Siggi einen Kostenerstattungsanspruch gehabt und den hätte nobody flugs gepfändet 😎

BTW: Die Ermittlungen gegen den Galgenvogel hat die Dresdner Staats­an­walt­schaft am 12. Oktober 2015 eingestellt.