Am 27. Juli 2018 hat die 24. ZK des LG Hamburg in der Sache Gabriel ./. Döbel verhandelt. Siggi hat zwar keine Strafanzeige gegen den
Galgenmann gestellt, aber auf Unterlassung geklagt, als der Döbel seinen Galgen in Miniatur vermarktet hat.
Leider gewinnt das Michelinmännchen (LTO).
Warum leider? Nun, nobody
hat noch was vom Galgenmann zu kriegen, nämlich die Kosten der Revision vor dem OLG Dresden. Die hat er nämlich als Nebenkläger verloren. Aber beim Döbel ist nix zu holen … Galgenstricke laufen schlecht 😛 Aber wenn er gegen Siggi gewonnen hätte, dann hätte Döbel gegen Siggi einen Kostenerstattungsanspruch gehabt und den hätte nobody
flugs gepfändet 😎
BTW: Die Ermittlungen gegen den Galgenvogel hat die Dresdner Staatsanwaltschaft am 12. Oktober 2015 eingestellt.
also hier ist die Staatsanwaltschaft mal wieder auf wer weiss für einen Grund aktiv geworden und das ist für die Leute gut. Wird aber ein Flüchtling nicht festgenommen , dann ist as für die schlecht. Also immer so sehen wie man es will