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Das OVG Münster hat mit zwei Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden, dass betrogene Halter von Dieselfahrzeugen das von den Herstellern angebotene Software-Update durchführen lassen müssen, weil sie andernfalls kein TÜV krie­gen und/oder ihr Fahrzeug die Typenzulassung verliert und somit zwangs­wei­se still­gelegt werden muss (Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Dabei ging es den Rich­tern um den Umweltschutz.

Das ist löblich … es wäre löblich, wenn das Software-Update zum Umweltschutz beitragen würde. Und dass dem so ist, daran darf gezweifelt werden.

Warum? Darum:

Eine Frage? Verstehen Sie Abgas? OK, imerhin so viel, dass im Abgas Stickoxide (NOx) sind. Aber nicht nur, sondern auch CO2, aus dem dann die Physik und Chemie irgendwie Russ macht, der rausgefiltert und dann zu Asche verbrannt wird, die dann den Filter verstopft, wodurch der aufgestaute Abgasstrom den Turbolader beschädigt … OK, so stark simplifiziert, wie es ein Jurist braucht :mrgreen: Wenn Sie mehr wissen wollen, beim ADAC wird Ihnen ein bisschen geholfen.

Wenn man die Stickoxide reduziert, dann steigt der Russausstoß und umgekehrt … eine Zwickmühle, an deren Auflösung VW fast zehn Jahre getüftelt hat, nicht erst seit Entdeckung der Betrugssoftware (Defeat Device) in den USA, sondern schon seit Entwicklung und Einführung des Motors EA 189 im Jahre 2008.

Und weil VW das Problem nicht in den Griff bekommen hat … ist halt so eine Sa­che mit den Naturgesetzen, der Physik und der Chemie … wurde von den Be­trü­gern die geheime Abschaltautomatik eingesetzt, mit der Folge, dass kein Auto mit EA 189-Motor eine wirksame Typenzulassung hatte.

Das Landgericht Köln hat mal in einem Urteil vom 21.12.2017 (Az. 2 O 137/17) geschrieben:

    Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor ist eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folgt unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat.

OOPS 😳 wieder so ein Wolff-Fall :mrgreen: Inzwischen kommt es aus mehreren Grün­den zivilrechtlich nicht mehr auf die Zumutbarkeit des Software-Updates an, denn die im Kölner Fall eine Rolle spielenden Gewähr­leistungsansprüche gegen die Händler (Verkäufer) sind alle verjährt.

Jetzt ist der VW-Konzern dran, der seine Kunden sittenwidrig geschädigt hat (§ 826 BGB) und für diese Ansprüche kommt es auf den Zeitpunkt der Schädigung an, und da gab es das Update noch nicht. Was später pas­siert, ist uninteressant. Maßgebend ist, wann sich der VW-Betrug, also auch die Werbung mit falschen Abgaswerten, Vorgabe einer wirksamen Typengenehmigung etc. auf den spä­te­ren Hal­ter ausgewirkt hat und das ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses (so u.a. LG Ffm Az. 2-3 O 104/17).

Aber zurück nach Münster. Dort glauben die Oberkotten den Betrügern, dass durch das mit dem KBA abgestimmte Software-Update alle Probleme beseitigt sind, insbesondere nun eine wirksame EG-Typengenehmigung vorliegt und die Luft rein ist.

BULLSHIT!

Man sollte immer über den Tellerrand guggen, z.B. nach Österreich.

Dort hat das Landesgericht Eisenstadt in einem Prozess gegen VW Gutachter mit der Beantwortung der Frage beauftragt, wie es denn nun mit den Abgaswerten nach Software-Update aussieht … schlecht und das Gericht war „frappiert“, wie die Ösi-Presse schreibt (STANDARD).

Die Werte der VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007 wurden beim Kohlendioxid ein­ge­halten, sowohl vor als auch nach dem Update, am Prüfstand und auf der Straße. Naja, der Russ­filter wird noch OK gewesen sein.

Anders beim NOx-Wert: Am Prüfstand wurde er vor dem Update dank der Be­trugs­software eingehalten. Auch nach dem Update waren die Prüfstandswerte in Ordnung. Im Realbetrieb hin­gegen wurden die NOx-Grenzwerte dramatisch überschritten: vor dem Update um 247 Prozent und nach dem Update immer noch um 77 Prozent.

Einzelheiten zum noch nicht veröffentlichten Urteil LG Eisenstadt vom 14. Mai 2018, Az. 18 Cg 18/16y finden Sie beim österreichischen Verein für Konsu­men­ten­in­for­mation.

Was dort nicht steht ist, dass die Gutachter einen um 80% erhöhten Kraft­stoff­ver­brauch festgestellt haben 😯

Das OVG Münster hätte sich besser am Rechtssatz meiner Omma orientiert: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …