Die ZEIT sucht juristische Hilfe, um die Entgleisung des NRW-Innenministers zu kommentieren, der es gewagt hat, die Sami-Entscheidungen aus Schalke und Münster zu kritisieren und zur Rheinischen Post sagte:
- Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.
Gar nicht so falsch, wenn man was vom Rechtspositivismus in der Weimarer Republik weiß.
Das sieht Heinrich Wolff, der Hilfsjurist der ZEIT, ganz anders: „Was Innenminister Reul sagt, ist verfassungswidrig. Denn im Grundgesetz steht ausdrücklich, dass sich der Richter nur an das Gesetz halten muss.“
Nun, dann will nobody
den Herrn Professor mal mit Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz vertraut machen:
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Und noch ein Kracher aus der Wolff’schen Rechtswelt:
- Wenn man den gleichen Fall hundert Richtern vorlegt, soll eigentlich hundertmal das gleiche rauskommen, so will es im Prinzip unser Rechtssystem …
Na da kann man ja froh sein, dass Mollath nur vor einem Gericht stand.
Selten eine so undistanzierte und blasierte Auffassung zur unexakten Wissenschaft Jurisprudenz erlebt.
Woher kommt so was? Also geografisch kann nobody
das erklären. Der Wolff ist Professor in Bayreuth Dort ist nicht nur die Musik auf dem Hügel was anders … schwammig schräg 😛
Das erinnert mich an die frühere Serie: „Wie würden Sie entscheiden?“
https://de.wikipedia.org/wiki/Wie_w%C3%BCrden_Sie_entscheiden%3F