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Die ZEIT sucht juristische Hilfe, um die Entgleisung des NRW-Innenministers zu kommentieren, der es gewagt hat, die Sami-Entscheidungen aus Schalke und Müns­ter zu kritisieren und zur Rheinischen Post sagte:

    Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten im­mer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.

Gar nicht so falsch, wenn man was vom Rechtspositivismus in der Weimarer Re­pub­lik weiß.

Das sieht Heinrich Wolff, der Hilfsjurist der ZEIT, ganz anders: „Was In­nen­mi­nis­ter Reul sagt, ist verfassungswidrig. Denn im Grundgesetz steht aus­drück­lich, dass sich der Richter nur an das Gesetz halten muss.“

Nun, dann will nobody den Herrn Professor mal mit Art. 20 Absatz 3 Grund­ge­setz vertraut machen:

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und noch ein Kracher aus der Wolff’schen Rechtswelt:

    Wenn man den gleichen Fall hundert Richtern vorlegt, soll eigentlich hundert­mal das gleiche rauskommen, so will es im Prinzip unser Rechtssystem …

Na da kann man ja froh sein, dass Mollath nur vor einem Gericht stand.

Selten eine so undistanzierte und blasierte Auffassung zur unexakten Wis­sen­schaft Jurisprudenz erlebt.

Woher kommt so was? Also geografisch kann nobody das erklären. Der Wolff ist Professor in Bayreuth :mrgreen: Dort ist nicht nur die Musik auf dem Hügel was anders … schwammig schräg 😛