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Der GroKo-Vertrag sieht ja nur ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor (TAZ). Das ist zu wenig, aber immerhin. Nun hat sich in allen Parteien die Erkenntnis durchgesetzt, die auch hier im kleinen kosmos
von allen Kommentatoren und nobody
zu dem Thema vertreten wird: Einwanderung muss durchlässig sein. Wer als Asylant kommt und abgelehnt wird, der soll trotzdem bleiben dürfen, wenn er sich gut integriert hat, deutsch sprechen und für seinen und den seiner Familie Unterhalt selbst sorgen kann … also einer legalen Arbeit nachgeht.
Es ist wie bei Asterix: Alle? Nein, eine Menge Hinterwäldler der Union mit beschränktem Horizont und Verstand wollen das nicht, weil sie in so einer Regelung einen Anreiz für illegale Migration sehen (TAGESSPIEGEL).
BULLSHIT!
Den Sogeffekt haben wir längst. Verstärken lässt der sich kaum noch. Und der „Spurwechsel“, wie die Befürworter der Durchlassigkeit das Verfahren nennen, kann ja ein Anreiz dafür sein, dass sich ein Wackelkandidat besondert anstrengt, um im Falle der Ablehnung doch noch die Kurve zu kriegen, den Spurwechsel hinzukriegen.
Wenn diese Reform an den Unions-Dumpfbacken scheitert, wählt nobody
nächstes Mal Grün.
Das wird nun Kauder & Co. nicht schrecken, aber mehr als 30% werden es dann auch nicht und der Koalitionär wird es dann schon richten … wenn es nicht zu spät ist.
„9. Sami A. wird von den deutschen Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Welche Rolle spielte es für die Entscheidung, dass er nach Deutschland zurückzubringen ist?
Dieser Umstand ist bei der Klärung der Frage der Rechtswidrigkeit der Abschiebung und nachfolgend der Folgenbeseitigung im Wege einer Rückholung unerheblich. Der Ausländerbehörde und den weiteren beteiligten Sicherheitsbehörden obliegt es, in Fortführung des – vor der rechtswidrigen Abschiebung durchgeführten – erforderlichen Sicherheitsmanagements Sami A. im Bundesgebiet zu beobachten und zu kontrollieren.“
– zu dieser Sentenz aus dem Paragraphenkuckucksheim fällt mir nichts mehr ein.
Doch: fiat iustitia et pereat mundus
Und noch was fällt mir ein: Ricarda Brandts, heute in der WELT.
Sie hat nix kapiert. Nicht nur die Grenzen des Rechtsstaats werden ausgetestet, sondern der Staat, nicht nur als Rechtsstaat wird von den Koranisten angegriffen.
Aber das wird Ricarda egal sein … sie geht nicht mehr auf Weihnachtsmärkte.
http://spon.de/afiql
Die Richter wenden, insoweit schlüssig, die bestehenden Gesetze an und betonen, zu Recht, ihre Unabhängigkeit. Nachdem aber nun einmal die Gesetze vom vorrangigen Gesetzgeber beschlossen werden, könnten sich in Zukunft ihre Richtersprüche drastisch ändern; es würden dann die selben Richter ihre damaligen Sprüche als absurd abtun. Ich bin ja nur ein einfacher Zivilrechtler, aber auch wir hatten eine Vielzahl von Gesetzesnovellen (ganz zu schweigen von der allgegenwärtigen Überlagerung durch EU-Recht). It was ever so…
Das ist das Dilemma der Gesetzespositivisten, die das Recht übersehen. Ist aber nicht neu. Die toitsche Justiz war Adolfs treuester Diener.
Der Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erging sich in seiner absurden Entscheidung im Ausgangsverfahren in puren Spekulationen darüber, ob Sami A. in Tunesien möglicherweise gefoltert werden könnte. Schon damals stand jedenfalls fest, dass Folter in Tunesien weder offiziell zulässig noch geduldete allgemeine Staatspraxis ist. Dennoch waren die abstrakten Mutmaßungen des Verwaltungsrichters darüber, ob sie rechtswidrig im vorliegenden Fall dennoch geschehen könnte, ausschlaggebend für seine Entscheidung.
Inzwischen steht konkret fest, dass die Befürchtungen des Verwaltungsrichters tatsächlich grundlos waren. Und trotzdem hält das Oberverwaltungsgericht NRW daran fest, dass dieser Gefährder nach Deutschland zurück geholt werden müsse. Das Absurde wird ins Groteske gesteigert!
Und das letztlich nur aus einem Grund: das Oberverwaltungsgericht beansprucht für die Gerichtsbarkeit den Vorrang bei der Einschätzung der Menschenrechtssituation in Drittstaaten und sieht die Gewaltenteilung in Gefahr.
Die sehe ich auch in Gefahr! Aber aus dem genau umgekehrten Grund: Ich bin der Meinung, dass ein Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen mit Sicherheit nicht besser als die zuständigen BAMF-Mitarbeiter in der Lage ist, die Menschenrechtssituation in Tunesien realistisch einzuschätzen. Der weitere Verlauf der Angelegenheit hat ja inzwischen auch bewiesen, dass er mit seiner Einschätzung tatsächlich falsch lag.
Letztlich darf die Einschätzung der Menschenrechtslage in Drittstaaten auch keine Rechtsfrage sein, die in konkreten Einzelfällen jeweils neu zu entscheiden ist. Es handelt sich dabei um eine politische Grundsatzentscheidung, die m.E. das deutsche Parlament durch Festlegung von sicheren Drittstaaten zu treffen hat. Darin zeigt sich die korrekte Einhaltung der Gewaltenteilung.
Schließlich sind die Interessen der aus wichtigem Grund vorrangig Abzuschiebenden und die öffentlichen Interessen des deutschen Staates gegeneinander abzuwägen. Hierzu muss eine generell geltende, ein rasches und konsequentes Vorgehen des Staates ermöglichende Grundsatzentscheidung getroffen werden. Diese vom Parlament getroffene Festlegung muss dann auch dazu führen, dass Abschiebungen in konkreten Einzelfällen gerichtlich nicht mehr anfechtbar sind.
OT
Kanalrattenplage nimmt zu:
https://correctiv.org/recherchen/neue-rechte/artikel/2018/08/10/ungarn-die-geheime-afd-show/
„Das Absurde wird ins Groteske gesteigert! Und das letztlich nur aus einem Grund: das Oberverwaltungsgericht beansprucht für die Gerichtsbarkeit den Vorrang bei der Einschätzung der Menschenrechtssituation in Drittstaaten und sieht die Gewaltenteilung in Gefahr.“ (Zit. Hans Wunder)
Sehr gut kommentiert!