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Während ich so einen weniger rechtlichen als wirtschaftlichen Fall in den letzten Zügen abwickle, stößt nobody auf eine seltsame Anomalie. Ich vereinfache den Sach­verhalt mal, ohne dass sich an den Rechtsproblemen was ändert.

Ehe kaputt, Frau (Mutter) türmt, hinterlässt dem Mann (Vater) die Kinder und 250.000 Euro und sagt: Kümmere dich um die Kinder.

Rechtliche Zwischenbewertung (von Scheffe … wäre mir mangels fami­lien­recht­li­cher Kenntnisse nicht eingefallen): Mutter kauft sich so einen Freistel­lungs­an­spruch in Bezug auf den Bar­unterhalt gegenüber den Kindern.

Das geht auch drei Jahre gut. Dann geht Mann zum Jugendamt und lässt den Kin­desunterhalt ti­tu­lieren. Frau wird angeschrieben und sagt dem Jugend­amt als Beistand der Kinder: Aber der Alte hat doch dafür Knete bekommen. Jugendamt weiß aber nur von 136.000 Euro, waren aber 116.000 mehr, also über eine Vier­tel Million.

Jugendamt bittet Vater um Stellungnahme und der sagt: Nö, das war Ehe­gat­ten­un­ter­halt, oder Zugewinn oder sonst was, was die Kinder nicht betrifft.

OK, wenn’s denn so ist … Unterhaltsfestsetzungsbeschluss.

Frau (Mutter) wehrt sich nicht. Ist ihr egal, denn sie hat ja nix.

Nun erbt Frau und Jugendamt lasst rund 64.000 Euro vermeintlich rück­stän­di­gen Kindesun­terhalt im Grundbuch des geerbten Grundstücks per ZV-Hypo si­chern. Der Betrag deckt 5 Jahre für 4 Kinder ab. Aber der Vater hat über 250.000 für die Kin­der bekommen.

Wo ist das Geld und wie krieg ich die Kinder aus dem Grundbuch raus?

Keine Sorge: Die Frau muss mir nicht symphatisch sein … eine Mutter, die ihre 4 Plagen einem … na lassen wir das … aber wenn ein Asi den anderen Asi übers Ohr haut, dann schließt das nicht aus, dass einer der Asis Recht hat und zu be­kom­men hat.

Infolge der Vereinbarung der Eltern hatten die Kinder keinen Barunter­halts­anspruch (mehr) gegen die getürmte Mama, sondern den Vater … der hatte nach bisherigem Kennt­nisstand keine gü­ter- oder unterhalts­recht­lichen An­sprü­che gegen die Ex.

Durch die Titulierung gegenüber der Mutter sind die Kinder ungerechtfertigt bereichert … so würde das ein stud. jur. vor dem ersten Examen sehen. Aber der Titel lässt sich nicht kondi­zieren. Resti­tutionsklage … denkbar, aber warum hat sich die Mutter nicht gewehrt?

So weit waren Scheffe und nobody, als ich nach heiß dis­kutierten Köppen zu der Erkenntnis gekommen bin: Blinder Eifer schadet nur und morgen ist auch noch ein Tag.

Und in der Kemenate fällt es mir dann wie Schuppen aus den Haaren.

Bislang was die Titulierung nix wert und jetzt, durch die Erbschaft, führt die da­raus folgende ZV-Hypo zu einem Vermögensvorteil und verjährt ist das auch nicht wegen § 207 BGB:

    Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen
    … dem Kind und seinen Eltern … bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes …

So, nun hat nobody den Zipfel, an dem er sich wie Münchhausen am eigenen Zopf aus dem Schlamassel ziehen kann. Es wird noch ein langer Weg, aber der erste Schritt ist gemacht.

PS: Was ich mit diesem Senf auch sagen will: Erstklassigen juristischen Sach­ver­stand findet man auch in der Provinz und es braucht noch mehr … den Rie­cher, um die Wit­terung aufzunehmen, dass da was stinkt.

Scheffe macht das in dem Fall schon über ein Jahr ömesöns … hat schon über 40.000 Tacken reingesteckt, in der Hoffnung, die mal wiederzusehen …

Süper und dat Ei … bei kölschen 1:11 min.: Is der bekloppt!