Während ich so einen weniger rechtlichen als wirtschaftlichen Fall in den letzten Zügen abwickle, stößt nobody
auf eine seltsame Anomalie. Ich vereinfache den Sachverhalt mal, ohne dass sich an den Rechtsproblemen was ändert.
Ehe kaputt, Frau (Mutter) türmt, hinterlässt dem Mann (Vater) die Kinder und 250.000 Euro und sagt: Kümmere dich um die Kinder.
Rechtliche Zwischenbewertung (von Scheffe … wäre mir mangels familienrechtlicher Kenntnisse nicht eingefallen): Mutter kauft sich so einen Freistellungsanspruch in Bezug auf den Barunterhalt gegenüber den Kindern.
Das geht auch drei Jahre gut. Dann geht Mann zum Jugendamt und lässt den Kindesunterhalt titulieren. Frau wird angeschrieben und sagt dem Jugendamt als Beistand der Kinder: Aber der Alte hat doch dafür Knete bekommen. Jugendamt weiß aber nur von 136.000 Euro, waren aber 116.000 mehr, also über eine Viertel Million.
Jugendamt bittet Vater um Stellungnahme und der sagt: Nö, das war Ehegattenunterhalt, oder Zugewinn oder sonst was, was die Kinder nicht betrifft.
OK, wenn’s denn so ist … Unterhaltsfestsetzungsbeschluss.
Frau (Mutter) wehrt sich nicht. Ist ihr egal, denn sie hat ja nix.
Nun erbt Frau und Jugendamt lasst rund 64.000 Euro vermeintlich rückständigen Kindesunterhalt im Grundbuch des geerbten Grundstücks per ZV-Hypo sichern. Der Betrag deckt 5 Jahre für 4 Kinder ab. Aber der Vater hat über 250.000 für die Kinder bekommen.
Wo ist das Geld und wie krieg ich die Kinder aus dem Grundbuch raus?
Keine Sorge: Die Frau muss mir nicht symphatisch sein … eine Mutter, die ihre 4 Plagen einem … na lassen wir das … aber wenn ein Asi den anderen Asi übers Ohr haut, dann schließt das nicht aus, dass einer der Asis Recht hat und zu bekommen hat.
Infolge der Vereinbarung der Eltern hatten die Kinder keinen Barunterhaltsanspruch (mehr) gegen die getürmte Mama, sondern den Vater … der hatte nach bisherigem Kenntnisstand keine güter- oder unterhaltsrechtlichen Ansprüche gegen die Ex.
Durch die Titulierung gegenüber der Mutter sind die Kinder ungerechtfertigt bereichert … so würde das ein stud. jur. vor dem ersten Examen sehen. Aber der Titel lässt sich nicht kondizieren. Restitutionsklage … denkbar, aber warum hat sich die Mutter nicht gewehrt?
So weit waren Scheffe und nobody
, als ich nach heiß diskutierten Köppen zu der Erkenntnis gekommen bin: Blinder Eifer schadet nur und morgen ist auch noch ein Tag.
Und in der Kemenate fällt es mir dann wie Schuppen aus den Haaren.
Bislang was die Titulierung nix wert und jetzt, durch die Erbschaft, führt die daraus folgende ZV-Hypo zu einem Vermögensvorteil und verjährt ist das auch nicht wegen § 207 BGB:
- Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen
… dem Kind und seinen Eltern … bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes …
So, nun hat nobody
den Zipfel, an dem er sich wie Münchhausen am eigenen Zopf aus dem Schlamassel ziehen kann. Es wird noch ein langer Weg, aber der erste Schritt ist gemacht.
PS: Was ich mit diesem Senf auch sagen will: Erstklassigen juristischen Sachverstand findet man auch in der Provinz und es braucht noch mehr … den Riecher, um die Witterung aufzunehmen, dass da was stinkt.
Scheffe macht das in dem Fall schon über ein Jahr ömesöns … hat schon über 40.000 Tacken reingesteckt, in der Hoffnung, die mal wiederzusehen …
Süper und dat Ei … bei kölschen 1:11 min.: Is der bekloppt!
„Infolge der Vereinbarung der Eltern hatten die Kinder keinen Barunterhaltsanspruch (mehr) gegen die getürmte Mama“
M.E. werden dadurch Ansprüche der Kinder nicht berührt; wär ja ein Vertrag zu Lasten Dritter
Habe ich das falsch gelesen, oder steht das nicht schon im auszugsweise zitierten §207 BGB drin:
„Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen … dem Kind und seinen Eltern … bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes …“
OK, ich bin kein Anwalt und lese das evtl. ganz anders als ihr Spezialisten, mag sein.
PS @nobody: was macht Scheffe „ömesöns“ und hat schon 40.000 Tacken reingesteckt? Diesen Fall, oder dat Jesangstruppe? Ist etwas nebulös formuliert, na gut, das Wetter, diese unerträgliche Hitze ist schuld…
…und wenn das ganze Geld mal wech ist, verfressen und versoffen? Gucken die Kinder wohl später in die Röhre, Anspruch hin oder her, richtig?
Sieht aus wie ein Kaufvertrag mit negativem Preis?! Zu den „Göhren“ gibt es noch 250000 obendrauf wenn du sie mir abnimmst. Ungewöhnlicher Fall von Menschenhandel!😲