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nobody
versteht es auch nicht und ich hab den Scheiß studiert. Das OVG Münster hat heute die Beschwerde der Stadt Bochum gegen den Zwangsgeldbeschluss vom VG Schalke abgeschmiert (Beschluss vom 31. Juli 2018 – Az. 17 B 1094/18 – hier die PM). Dabei betont das OVG, dass seine heutige Entscheidung nix zu tun hat mit der Bochumer Beschwerde gegen den Rückholbeschluss des VG Schalke.
Formal ist das sogar halbwegs richtig, aber nur, weil die in Münster zu faul oder zu unfähig oder was auch immer sind, um die Beschwerde im Verfahren 17 B 1029/18 gleichzeitig zu entscheiden.
Nun steht aber fest, dass Tunesien den Koranisten Sami Al-Mujtaba vorerst nicht rausrückt (n-tv) und selbst wenn, dann müsste er wegen der bestandskrüftigen Abschiebeandrohung im Schland sofort in Haft genommen werden.
Beim OVG liest sich das so:
- Zur Überwindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots stelle das Aufenthaltsgesetz rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Es gab Zeiten, da kannten toitsche Richter den Rechtsgrundsatz „ultra posse nemo obligatur“ … naja, die Münsteraner werden nicht wie nobody
Römisches Recht bei Flume studiert haben 😦 War ja auch immer Samstagmorgen und trotzdem immer „ausverkauft“, obwohl Werner Teile seiner Vorlesung in Latein gehalten hat.
Ich hab eine Idee: Bochum erklärt Tunesien den Krieg, schickt die GSG 9 und das KSK nach Tunis, holt Sami raus und macht in München eine Zwischenlandung, damit mal richtige Juristen den Fall in die Wixgriffel kriegen.
Sonst folgen die Schalker weiter Sami, dessen Anwalt Seifeldin Makhlouf (rechts im Bild)
gestern bereits der BLÖD verraten hat, wie Sami (links) in Tunesien gefoltert wurde (man sieht’s ganz deutlich):
- Mein Mandant musste 48 Stunden durchgehend auf einem Stuhl sitzen. Er bekam keine Nahrung und kein Wasser. Auch auf die Toilette durfte er nicht. Das ist eine Art von Folter.