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… schade, dass es bei den Verwaltungsgerichten kein Grundbuchamt gibt, da könnte man die Kotten vom VG Schalke dann mit einem EDEKA-Stempel hinverfrachten. Früher mussten VG-Richter im Zweiten mindestens eine „2“ haben. Und heute …? Hör bloß up …
Mir geht es bei diesem Senf nur um das Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum, das laut PM des VG Schalke u.a. so begründet wurde:
- Bei ihrer Entscheidung stellte die Kammer maßgeblich darauf ab, dass die Ausländerbehörde in den zurückliegenden 10 Tagen nach eigenen Angaben nichts Substantielles unternommen hat, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken. Nach Angaben der Ausvländerbehörde sollen bislang mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum aktuellen Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation des Antragstellers an die tunesischen Behörden gestellt worden sein. Diese Maßnahmen reichen nach Ansicht des Gerichts für die Förderung einer nach dem Beschluss vom 13. Juli 2018 unverzüglich durchzuführenden Rückholung des Antragstellers in das Bundesgebiet nicht aus. Da es bisher an tauglichen Schritten zur Rückholung des Antragstellers fehle, könne sich die Antragsgegnerin auch nicht auf eine tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung berufen.
Für die Einreise braucht der Koranist Sami Al-Mujtaba ein Visum und für die Erteilung desselben ist nicht Bochum zuständig, sondern am Ende Maas (§ 71 Abs. 2 AufenthG).
Zuständig für die Abschiebung ist das jeweilige Land, hier also NRW. Die Kommune leistet nur Amtshilfe, die sie sich vom Land bezahlen lassen kann.
Der Biesenbach sollte mal drüber nachdenken, das VG Schalke aufzulösen und auf die anderen sechs VGs in NRW zu verteilen. Sieben VGs sind einfach zu viel.