Auf 22 Seiten begründet das VG Gelsenkirchen in dem zu spät zugestellten Beschluss, warum Sami Al-Mujtaba nicht in seine Heimat abgeschoben werden darf. Es ist nämlich so, dass „die teilweise sensationslüsternen und reißerischen“ Presseberichte der BLÖD-Zeitung über den Gefährder Sami A. ein Risiko dafür begründet haben, dass er in Tunesien gefoltert werden könnte. In dem Beschluss heißt es nach SPIEGEL-Informationen, das Gericht wollte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters Osama Bin Ladens erst gestatten, wenn sein Heimatland Tunesien schriftlich verspricht, die Menschenrechte Sami A.’s zu wahren. Es brauche eine „individualbezogene diplomatische Zusicherung“, hieß es vom Gericht. Bis dahin hätte Sami A. in Deutschland bleiben dürfen.
Ist das noch toitsches Recht oder schon Sharia? Und ist das ansteckend?
Aber zum Grundsätzlichen: Das ganze Asülverfahren ist fürn Arsch. Da wird erst festgestellt, ob Sami ausreisepflichtig ist. Dafür war die 8. Kammer beim VG zuständig und hat es bejaht. Danach wird geprüft, ob der Koranist, der nicht freiwillig Schland verlassen will, auch abgeschoben werden darf. Dafür war die 7. Kammer zuständig und hat es verneint.
Wollt ihr mich VERARSCHEN!?
was wären wir ohne unsere Richter und Anwälte. Ich denke die werden nochmal unser Untergang sein
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich! Man lernt nie aus. Die Bildzeitung ein Kassenschlager in Tunesien!😂
Da möchte ich die Richterixe dasselbe wie im Video fragen!😂