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Auf 22 Seiten begründet das VG Gelsenkirchen in dem zu spät zugestellten Be­schluss, warum Sami Al-Mujtaba nicht in seine Heimat abgeschoben werden darf. Es ist nämlich so, dass „die teilweise sensationslüsternen und reißerischen“ Presseberichte der BLÖD-Zeitung über den Gefähr­der Sami A. ein Ri­siko dafür be­gründet ha­ben, dass er in Tune­sien gefoltert werden könnte. In dem Be­schluss heißt es nach SPIEGEL-Informationen, das Gericht wollte die Ab­schie­bung des mut­maß­lichen Ex-Leib­wächters Osama Bin La­dens erst gestat­ten, wenn sein Hei­matland Tune­sien schrift­lich ver­spricht, die Menschen­rechte Sami A.’s zu wahren. Es brauche eine „individual­bezogene diplomatische Zusi­che­rung“, hieß es vom Gericht. Bis dahin hätte Sami A. in Deutschland bleiben dür­fen.

Ist das noch toitsches Recht oder schon Sharia? Und ist das ansteckend?

Aber zum Grundsätzlichen: Das ganze Asülverfahren ist fürn Arsch. Da wird erst festgestellt, ob Sami ausreisepflichtig ist. Dafür war die 8. Kammer beim VG zu­ständig und hat es be­jaht. Danach wird geprüft, ob der Koranist, der nicht frei­wil­lig Schland verlassen will, auch abgeschoben werden darf. Dafür war die 7. Kammer zuständig und hat es verneint.

Wollt ihr mich VERARSCHEN!?