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Der Tunesier

Sami-Al-Mujtaba (42) soll wieder nach Bochum geholt werden, liest nobody in den Medien. Es soll auch einen entsprechenden Beschluss der Verwal­tungsge­richts Gelsenkirchen geben (WAZ). Von so einem Beschluss lese ich nix in der Time­line, die der Präsident des Verwaltungsgerichts ins Netz gestellt hat.

Angeblich war die Abschiebung von Bochum nach Tunesien „grob rechtswidrig … und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“. nobody hofft, dass sich in den 1500 Seiten 😯 der VG-Akte von Sami auf Schalke auch was Substantielles findet, nicht nur so ’ne inhaltsleere Floskeln.

Aus besagter Timeline ergibt sich, dass Oma bin Badens Leibwächter Sami-Al-Mujtaba zum Zeitpunkt des Hängebeschlusses (09:39 Uhr Übermittlung per Te­le­fax an Ausländerbehörde Bochum) bereits in der Luft war (Abflug kurz vor 7 Uhr), wahrscheinlich schon in Tunesien (Übergabe an die dortigen Behörden vor 10 Uhr).

Dumm gelaufen :mrgreen:

Rückführung kenne ich aus dem Familienrecht (Kindschaftssachen), aber nicht aus dem Verwaltungsrecht, aber was weiß ich schon vom Asylrecht. Da ist ja alles möglich.

Der Flug ist die Vollziehung eines VA, der zum Zeitpunkt der Vollziehung nicht rechtswidrig war. Da galt noch der eschluss 8 L 1240/18 vom 11.07.2018 (Ab­leh­nung).

So, wenn die 7. Kammer beim VG Schalke besser als die 8. ist, dann wäre eine Fortsetzungsfeststellungsklage möglich. Naturalrestitution gibt es im Ver­waltungs­recht nicht, höchstens den ähnlichen Folgenbeseitigungsanspruch. Der muss mit Klage geltend gemacht werden … is nix mit Beschluss.

Howgh, nobody hat gesprochen! Und nun regen wir uns mal wieder ab … der Koranist kütt nit zurück.