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„Wir binden dir den Jungfernkranz“ … nö, im Freischütz heißt es im 3. Akt in der 2. Szene „winden“, aber selbst darüber hat sich schon Heini Heine lustig ge­macht:

    Haben Sie noch nicht Maria von Weber’s „Freischütz“ gehört? Nein? Unglück­li­cher Mann! Aber haben Sie nicht wenigstens aus dieser Oper „das Lied der Brautjungfern“ oder „den Jungfernkranz“ gehört? Nein? Glücklicher Mann!

Na dann will nobody mal an Heini und die Kranzjungfer anknüpfen.

Die Doppelbödigkeit des obigen Scrabbles erkennt, wer noch den alten Kranz­geld­pa­ra­graphen kennt:

    § 1300 BGB
    (1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung ge­stat­tet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vor­liegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine bil­li­ge Entschädigung in Geld verlangen.

Den gibt es zwar seit 20 Jahren nicht mehr, dafür hat aber ein anderer gar nicht so alter, schöner Brauch in Schland Einzug gehalten: Das Zusammenflicken des Hymens, oder besser die Simulation eines „intakten“ Jungfernhäutchen, von dem selbst die Reste weggerubbelt wurden.

Laut HuffPost streiten die Oxperten darüber, ob das wachsende Verlangen der Entjungferten nach Hymen-Rekonstruktion etwas mit der Migration zu tun habe, genauer mit der muselmannischen Kultur.

Na mit was denn sonst? Dazu ein alter ZEIT-Artikel aus 2008 … die dortigen Links zur NYT und zum Figaro funzen zwar nicht mehr, aber das dort erwähnte Urteil aus Frankreich war kein Einzelfall, wie in der Süddeutschen nachgelesen werden kann.

Vielleicht hatte Houellebecq in einigen Punkten gar nicht mal so unrecht.