Fahren die Verfassungsrichter VW, Audi, oder sonst einen Schummeldiesel aus dem VW-Konzern? Fast hat es den Anschein, denn die Karlsruher haben mit drei heute veröffentlichten Entscheidungen die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die von diversen „Mittätern“ gegen die Beschlagnahme der VW-Akten in der Anwaltskanzlei Jones Day erhoben wurden. Begründung: Jones Day ist eine amerikanische Rechtspersönlichkeit und daher nicht Träger toitscher Grundrechte. Das ist spannend, weil die Beschlagnahme in der Münchener Dependance von Jones Day erfolgte.
Dazu aus der PM des BVerfG:
- Die Verfassungsbeschwerden der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day, die in der Rechtsform einer Partnership nach dem Recht des US-Bundesstaats Ohio organisiert ist, sind mangels Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin unzulässig. Diese ist nicht Trägerin von Grundrechten, da sie keine inländische juristische Person im Sinne von Art. 19 Abs. 3 GG ist. Auf der Grundlage ihres Vorbringens kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich ihr Hauptverwaltungssitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet. Dass die Mehrheit der Entscheidungen über die Geschäftsführung an den deutschen Kanzleistandorten oder an einem Standort in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union getroffen wird, behauptet die Beschwerdeführerin nicht und ist auch nicht ersichtlich.
Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin sind auch nicht aufgrund der Betroffenheit ihres Münchener Standorts von staatlichen Ermittlungsmaßnahmen wie die Verfassungsbeschwerden einer inländischen juristischen Person zu behandeln. Soweit die Beschwerdeführerin eine Grundrechtsberechtigung aus der Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2009 – 2 BvR 1036/08 – herleiten möchte, ergibt sich aus ihrem Vortrag bereits nicht, dass die in dieser Kammerentscheidung aufgestellten Kriterien erfüllt sind.
Das ist zwar Humbug, aber es zeigt, dass die Richterschaft nun geschlossen die Schnauze voll hat von den VW-Betrügereien.
Zu den Entscheidungen
2 BvR 1405/17
2 BvR 1780/17
2 BvR 1562/17
2 BvR 1287/17
2 BvR 1583/17
… führt Sie dieser Link.
Oder die Richterixe wurden nicht rechtzeitige gefüttert!😂
https://justillon.de/2018/04/studie-hungrige-richter-faellen-haertere-urteile/
Gut!