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Über zwei Jahre nach der rechtswidrigen Be­schlag­nahme meiner „EDV-Anlage“ nähert sich das Verfahren mit der Beru­fungs­ver­hand­lung am 20. September 2018 einem vor­läufigen Ende … heute ist die Ladung rein ge­kom­men. Dann kommt noch die Revision und die Verfassungsbeschwerde.

Angefangen hat das Verfahren im Mai 2016 mit diversen Anzeigen von AfDlern und an­de­ren Nazis. Am 8. September 2016 war dann die Razzia des Staatsschutzes und seit dem haben die meinen Schlepp­top, mein Handy und an­de­re völlig überflüssige „Beweismittel“, wie KHK B. selbst gesagt hat.

Dann vergißt die hübsche Freiin vom AG Brühl in erster Instanz über die Frei­ga­be der EDV-Anlage zu entscheiden und zuckt auf meinen Hinweis hin die schma­len Schultern und sagt: „Dann ist das Urteil eben falsch“ … fragt aber trotzdem, ob ich das Urteil annehme.

Kennen Sie Murphy’s Law? Ich jetzt ja :mrgreen:

Ich hab zwar von Strafrecht keine Ahnung, aber meine StPO-Klausur war in ei­ner guten halben Stunde fertig … dann hab ich noch eine Stunde Löcher in die Luft gestarrt und lange vor der Zeit abgegeben … glatte „1“!

Das ist jetzt 36, 37, 38 Jahre her … keine Ahnung … hab’s vergessen, jedenfalls verjährt … und seitdem, und nicht erst seit zwei Jahren schlag ich mich mit Ju­ris­ten rum, die sich für voller als voll halten, nur weil sie Samt und ich nur Sei­de am Kragen haben.

Z.B. die Fünfer beim AG Köln … die Ermittlungsabteilung hat die 5 vorn im Az. Lausig … da scheint alles zu landen, was man nicht direkt auf die Menschheit loslassen will. Gesetze können sie lesen und finden sicher auch immer einen Grund für ihr seltsames Treiben, aber das reicht nicht.

Dabei ist Jura ganz einfach, wenn man ein paar simple Grundsätze verinnerlicht:

  1. Jura ist keine exakte Wissenschaft (hat aber trotzdem was mit Logik zu tun)
  2. (folgt aus 1.) Zwei Juristen, drei Meinungen … mindestens
  3. Wenn man sich so oder anders entscheiden kann und nicht weiß wie, dann guggt man ins GG und entscheidet sich für die Freiheitsrechte, die Freiheit des Einzelnen, z.B. bei der Meinungsäußerung, aber auch … leider … bei der Religionsfreiheit.

Drittens ist das Erbe meines verehrten Lehrers Werner Flume, zu dessen Stan­dardsätzen es gehörte. Genau so wie der Satz, nicht von anderen ab­zu­schrei­ben (so kommen herrschende Meinungen zustande, sagte er immer) und die aus­ge­tre­tenen Trampelpfade des juristischen Denkens zu verlassen.

Flume hat schon vor 50 Jahren gesagt und belegt, dass die Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts eine Rechts­persönlichkeit hat. 30 Jahre später war auch der BGH so weit.

Um soweit zu kommen, muss man juristisch denken. Das geht den Repetitor-Ju­ris­ten ab.

Achja, was wollte ich nochmal sagen? Richtig: § 198 GVG … die Verzö­ge­rungs­rü­ge ist schon lange erhoben … hat die Freiin auch nicht geschnallt … und nobody wartet auf die Entschädigung des Landes, mit der ich dann den Prozess gegen die Anwaltskammer Köln finanziere.

Vielleicht kann ich vor meinem Ableben ja doch noch ein paar Amtsträgern Ver­stand einbläuen.

Bin ich arrogant? Na klar! Ich weiß, was ich kann und was die anderen, allem Samt zum Trotz, nie können werden.