Über zwei Jahre nach der rechtswidrigen Beschlagnahme meiner „EDV-Anlage“ nähert sich das Verfahren mit der Berufungsverhandlung am 20. September 2018 einem vorläufigen Ende … heute ist die Ladung rein gekommen. Dann kommt noch die Revision und die Verfassungsbeschwerde.
Angefangen hat das Verfahren im Mai 2016 mit diversen Anzeigen von AfDlern und anderen Nazis. Am 8. September 2016 war dann die Razzia des Staatsschutzes und seit dem haben die meinen Schlepptop, mein Handy und andere völlig überflüssige „Beweismittel“, wie KHK B. selbst gesagt hat.
Dann vergißt die hübsche Freiin vom AG Brühl in erster Instanz über die Freigabe der EDV-Anlage zu entscheiden und zuckt auf meinen Hinweis hin die schmalen Schultern und sagt: „Dann ist das Urteil eben falsch“ … fragt aber trotzdem, ob ich das Urteil annehme.
Kennen Sie Murphy’s Law? Ich jetzt ja
Ich hab zwar von Strafrecht keine Ahnung, aber meine StPO-Klausur war in einer guten halben Stunde fertig … dann hab ich noch eine Stunde Löcher in die Luft gestarrt und lange vor der Zeit abgegeben … glatte „1“!
Das ist jetzt 36, 37, 38 Jahre her … keine Ahnung … hab’s vergessen, jedenfalls verjährt … und seitdem, und nicht erst seit zwei Jahren schlag ich mich mit Juristen rum, die sich für voller als voll halten, nur weil sie Samt und ich nur Seide am Kragen haben.
Z.B. die Fünfer beim AG Köln … die Ermittlungsabteilung hat die 5 vorn im Az. Lausig … da scheint alles zu landen, was man nicht direkt auf die Menschheit loslassen will. Gesetze können sie lesen und finden sicher auch immer einen Grund für ihr seltsames Treiben, aber das reicht nicht.
Dabei ist Jura ganz einfach, wenn man ein paar simple Grundsätze verinnerlicht:
- Jura ist keine exakte Wissenschaft (hat aber trotzdem was mit Logik zu tun)
- (folgt aus 1.) Zwei Juristen, drei Meinungen … mindestens
- Wenn man sich so oder anders entscheiden kann und nicht weiß wie, dann guggt man ins GG und entscheidet sich für die Freiheitsrechte, die Freiheit des Einzelnen, z.B. bei der Meinungsäußerung, aber auch … leider … bei der Religionsfreiheit.
Drittens ist das Erbe meines verehrten Lehrers Werner Flume, zu dessen Standardsätzen es gehörte. Genau so wie der Satz, nicht von anderen abzuschreiben (so kommen herrschende Meinungen zustande, sagte er immer) und die ausgetretenen Trampelpfade des juristischen Denkens zu verlassen.
Flume hat schon vor 50 Jahren gesagt und belegt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Rechtspersönlichkeit hat. 30 Jahre später war auch der BGH so weit.
Um soweit zu kommen, muss man juristisch denken. Das geht den Repetitor-Juristen ab.
Achja, was wollte ich nochmal sagen? Richtig: § 198 GVG … die Verzögerungsrüge ist schon lange erhoben … hat die Freiin auch nicht geschnallt … und nobody
wartet auf die Entschädigung des Landes, mit der ich dann den Prozess gegen die Anwaltskammer Köln finanziere.
Vielleicht kann ich vor meinem Ableben ja doch noch ein paar Amtsträgern Verstand einbläuen.
Bin ich arrogant? Na klar! Ich weiß, was ich kann und was die anderen, allem Samt zum Trotz, nie können werden.
Wenn Du Deine Anlage mal „irgendwann“ wieder zurückerhältst, falls überhaupt, fragt es sich: in welchem Zustand ist die dann eigentlich? Primär natürlich erst mal reichlich veraltet, und instantan virenanfällig, da müsstest Du sofort einen Kaspersky oder sonst was drüberbügeln. Und dann aber auch: was werden die Damen und Herren mit den Sonnenbrillen mit Deinen Daten gemacht haben, in welchem Format wirst Du die noch vorfinden, so denn noch da. Hattest Du eine aktuelle Sicherungskopie? Gibt es ein Gesetz, dass Dir die Erhaltung des ursprünglichen Zustands zusichert? O weia, ich erahne da eher Abgründe….
Dass die Kiste versifft wurde , ist mir klar, aber ich krieg die wieder sauber. War halt ein guter Toshiba Satellite und die nächsten Jahre werde ich die Schlapphüte und Justiztrolle mit immer wieder neuen Anträgen in Sachen konfiszierten Schlepptop nerven. Die DSGVO hat auch was Gutes 😆