Beim LG in Deppendorf gibt es eine besondere Nummer, die 12. Die ist berüchtigt, nicht erst seit zuerst Correctiv und danach nobody
(und später auch der LOCUS … bin ich schuld 😦 ) dazu verdonnert wurden, darüber zu schweigen, dass eine für die Familie sich zuständig fühlende Ex-Linke-NSAfDlerin mal Teilzeitprostituierte war.
Nun gut … Correctiv und nobody
haben gegen die Einstweiligen Vergnügungen der Freiin Jutta … ich hab mit Blaublütigen kein Glück … im Abstand von keinem Monat Widerspruch eingelegt. Correctiv ist inzwischen beim OLG in Deppendorf und nobody
hat nach eineinhalb Jahren nicht mal einen Termin bei der 12., obwohl ich schon dreimal erinnert habe … Scheffe natürlich 😛
Das ist nicht weiter schlimm, denn enden tut das eh beim BVerfG und wenn es bis zu meinem letzten Atemzug dauert. Es kann nicht sein, dass die Nazis mittels der Kotten erfolgreich Wahrheit unterdrücken können.
Der falsche Hase, den die Jutta gepfeffert hat, liegt bei einem anderen Hund begraben.
Ich darf hier nicht zu viel verraten, weil hier immer noch mitgehöckert wird und interessierte Kreise immer noch versuchen, meine Wiederzulassung zu sabotieren, und die Kaugummirichterin mit der geniösen Kachelmannlogik muss den falschen Hasen gar nicht selbst verbraten haben … in Kölle war ja so ein Rechtspflegel übereifrig … aber sie ist als Vorsitzende der 12. das Vollstreckungsgericht und damit zuständig und verantwortlich.
Und deshalb ist jetzt die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung raus mit Kopie an den Justizminister und den Deppendorfer LG-Prez.

Der BGH hat damals im Fall des Blutrichters Hans-Joachim Rehse einen „Fehler“ gemacht … das Sarstedt-Urteil war ein schlechter Witz und seine Berliner Erben wollten den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstehen. Freislers Volxgerichtshof war kein Gericht, weil die justizielle Tötungsmaschine nicht unabhängig war. Folglich hätten alle Richter am Volxgerichtshof wegen Mordes angeklagt und verurteilt werden müssen.
Aber eine Krähe hackt der anderen … und deshalb hat der Justiz-Clown Ernst-Jürgen Oske seinen Kumpan im Geiste, den Rehse freigesprochen … so wie kein Nazi-Richter je verurteilt wurde. Naja, den Oske hamse nach dem Urteil irgendwo in den Familiensachen deponiert, damit er nicht noch mehr Scheiße bauen kann.
Seitdem glauben Richter, die richterliche Unabhängigkeit sei grenzenlos, gehe auch über Rechtsbeugung hinaus, weswegen in Schland … soweit ich weiß … noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Das muss sich ändern … das will ich ändern.

Ich bin zwar kein Straffuzzie, sondern Zivilunke, aber ich habe bei Flume gelernt … leidenschaftlich … der lebenden juristischen abweichenden Meinung, dessen auch ins Strafrecht hineinreichendes Credo war, dass der Staat seinen Rüssel aus privaten Dingen der Bürger so weit wie möglich raushalten muss.
Wo kommen wir hin, wenn es verboten wird, unstreitige Wahrheiten wiederzugeben. Ich könnte nun ein kanppes 100 BVerfG-Entscheidungen zitieren, gegen die die 12. entschieden hat. Will ich aber nicht. Die Freiin soll es dereinst von Karlsruhe selbst lernen.
Einige schnöseligen Richter können die Gesetze vielleicht lesen … verstehen tun sie sie aber nicht, weil sie nicht wissen, wie sie zustande gekommen sind und warum.
Die Süddeutsche hat Werner Flume im Nachruf einen „Feuerkopf“ genannt. Das hab ich von ihm gelernt.