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Muss noch nach Luft schnappen … selten so gelacht, denn das Ganze ist ein Witz. Bobele will seinem in England anhängigen Insolvenzverfahren ein Ende setzten, indem er sich auf diplomatische Immunität beruft (SPIEGEL).

Ihro Excellenz Bobele wurde nämlich April 2018 vom Präsidenten der Zen­tral­afrikanischen Republik, Faustin Archange Touadéra, zum Sonder­attaché für Sport und kulturelle Angelegenheiten in der Europäischen Union ernannt.

Auch für solche Grüßonkels gilt das Wiener Über­einkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen.

Das Ganze hat aber einen … nein mehrere Haken:

1. Die Zentral­afrikanische Republik hat über­haupt keine Vertretung bei der EU.
2. Art 31 WÜD gewährt Immunität nur im Empfangsstaat.

Die EU ist kein Empfangsstaat im herkömmlichen Sinne, sondern eine supra­na­tio­nale Organisation. Für solche wurde der Versuch einer allgemeinen und ein­heit­lichen Regelung auch der Immunität mit der Wiener Konvention über die Ver­tretung von Staaten in ihren Beziehungen zu Internationalen Organi­sationen universellen Charakters von 1975 unter­nommen, die jedoch bisher nicht in Kraft getreten ist.

Also gilt hier, wie so oft im Völkerrecht, Gewohnheitsrecht. Das ist aus­nahms­wei­se sogar geschriebenes Recht und zwar die Konvention über die Privilegien und Immu­nitäten der VN und das Übereinkommen der Verein­ten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit.

Demzufolge hätte Bobele in Belgien Immunität, auch wenn es dort keine Zen­tral­afr­ikanische Vertretung bei der EU gibt. Vielleicht ist sogar noch sein Besen­schrank in London ge­schützt, aber sonst nigges.

    Art. 10 Privatwirtschaftliche Rechtsgeschäfte
    1. Tätigt ein Staat ein privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft mit einer aus­län­dischen natürlichen oder juristischen Person und fallen Meinungs­ver­schie­den­heiten im Zusammenhang mit dem privatwirt­schaft­lichen Rechtsgeschäft auf­grund der anwend­baren Regeln des Inter­nationalen Privat­rechts unter die Gerichts­bar­keit eines Gerichts eines anderen Staates, so kann sich der erst­ge­nannte Staat in einem sich aus diesem privat­wirt­schaft­lichen Rechts­ge­schäft ergebenden Ver­fahren nicht auf Immu­nität von dieser Gerichts­barkeit berufen.

Und dass Bobele seine Schulden im diplomatischen Dienst und dessen Ausübung für die Zentralafrikanische Republik gemacht hat, mag nobody nicht glauben.

BTW: Ich hab mal die Zwangsversteigerung der Saudischen Botschaft betrieben, weil die ihre Wartungsrechnungen für den Aufzug in der Botschaft nach Umzug nach Berlin nicht mehr bezahlen wollten. Ist zwar kompliziert, so mit OLG und Auswärtiges Amt und so, aber geht … die geölten wüsten Söhne haben dann auch brav bezahlt.