KORREKTUR: War kein Strafbefehl, sondern ein Bußgeldbescheid … ein Knöllchen … ich krieg die Krise.
Für den Dieselbetrug mit (u.a.) den EA189-Motoren soll VW eine Geldbuße von 1 Milliarde Euro zahlen. So sieht es ein Strafbefehl vor, den die StA Braunschweig beantragt hat und den VW akzeptieren will. 5 Millionen gesetzliche Höchststrafe und 995 Millionen Gewinnabschöpfung für den Betrug an Hunderttausenden VW-Audi-Skoda-Seat-Kunden.
Was für ein Scheiß Deal! Dadurch entgeht VW und deren verantwortliche Kriminelle einer öffentlichen Verhandlung in diversen Strafsachen, die allen nicht rechtsschutzversicherten Betrogenen die Argumente geliefert hätte, um ihren „Schummel-Diesel“ loszuwerden.
Lassen Sie sich davon nicht ins Bockshorn jagen. Bis auf ein paar abseitige Gerichte, insbesondere in Dresden, haben inzwischen alle toitschen Kotten erkannt, wo der Hammer hängt: § 826 BGB bzw. § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB … Betrug.
Die Klagen gehen inzwischen durch wie ein heißes Messer durch Butter. Den neuesten Kniff hat das LG Augsburg entdeckt. OK, das Urteil (noch nicht veröffentlicht) ist dogmatisch falsch, aber es zeigt:
Hier (bei Justitia) werden sie geholfen.
Das LG Augsburg hebelt die zweijährige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den VW-Verkäufern, die ja nix für die VW-Konzern-Sauerei können, mit § 134 BGB aus.
Die EU-Konformitätserklärung ist aufgrund mittelbarer Falschbeurkundung von VW erlangt worden. Das weiß inzwischen jeder nur mittelmäßig begabte Jurist und deswegen hat der Audivorstandsvorsitzende Stadler auch Besuch von der StA München bekommen.
Diese Falschbeurkundung führt aber im Ergebnis, anders als es Augsburg sieht, nur zu einem Rechtsmangel … die Karre darf nit fahren … ist nicht verkehrsfähig, wie es im Juristenkauderwelsch heißt.
Nach altem Schuldrecht verjährten Rechtsmängel gegenüber dem Verkäufer in 30 Jahren, scheißegal, ob der was vom Rechtsmangel wusste oder nicht.
Nun ist nach neuem Recht nach 2 Jahren finito Benito. Deswegen können die VW-Betrogenen die Händler nicht mehr an den Eiern packen und mussten auf VW, den Hersteller der betrügerischen Motoren zurückgreifen, was Nachteile hat … Tiguan-2-Urteil des LG Hamburg … komme ich später drauf zurück. Heute nit mieh.
Wie dem auch sei: Klagen Sie! Die Chancen für VW, gegen ihre Klage zu gewinnen, stehen 1 : 999999.
Besser wäre es natürlich, wenn man die Händler an den Arsch packen könnte, weil wenn es an deren Geldbeutel ginge und die den Zwergenaufstand üben würden, dann würden die Betrüger in Wolfsburg endgültig aufwachen.
BTW: Die Prozesse der KaR gegen den VW-Konzern wegen deren Betrugsdiesel von diversen VW-Töchtern sind inzwischen alle entscheidungsreif zugunsten der Betrogenen … Kölle ist da knallhart. An alle Sacksen: Ihr könnte überall klagen, nicht nur bei den Honks in Dresden … § 32 ZPO.
Bevor ich es vergesse: Noch ein spannendes Urteil, diesmal aus München (I-2 O 29/17) aus Mai 2018 (noch nicht veröffentlicht)… leider auch falsch, aber nicht ganz, nicht im Ansatz, nur in der Umsetzung:
Für viele, auch eine Kundin der KaR, ist der Weg über § 826 BGB ein Pyrrhussieg. nobody
hat das dem LG Köln auch ganz frank und frei eingestanden, denn ehrlich währt am Längsten und die schlauen Kotten haben auch empfohlen, man möge sich doch einigen, weil sie das Prob erkannt haben.
Hat VW auch und deshalb versuchen sie ihre Kunden am langen Arm verhungern zu lassen. Das hamwer sogar schriftlich vom LG Kölle.
Mandantin ist Vielfahrerin und wenn im August Verhandlung ist, dann hat sie ihren Skoda nach BGH-Formel auf NULL runter geschrubbt. Ich gewinn den Prozess, Mandantin muss den Octavia zurückgeben und bekommt … nigges, niente, nada, nix. Das ist die Taktik des Volxwagens … zerschlagen geht nicht, aber bluten lassen, das haben sich die Kriminellen rund um Winterkorn redlich verdient.
Nun geht München hin und gibt dem VW-Betrogenen einen Minderungsanspruch … nicht aus Kaufrecht, sondern mit Krücken über sittenwidrige Schädigung. Die Idee entspringt meiner Skoda-Berechnung, mit der ich den BGH ad absurdum geführt habe. Aber München koppelt den Minderungsbetrag (prozentual) an den Neupreis. Das ist Mist.
Wenn ich einen Audi A3 über 300.000 km gefahren bin, isser hin, ob nit oder ohne betrügerische Software. Der ist NULL wert. Nach LG München krieg ich aber immer noch bis zu 4.000 Euro dafür und dem Betrug. Das verstößt gegen den Grundsatz des Bereicherungsverbots im Schadensersatzrecht.
Eine Korrektur der BGH-Rechtsprechung zum Restwert der Betrugsdiesel ist notwendig … da sind sind alle Denkenden einig. Aber diese Korrektur muss sich am Marktwert der Gebrauchten orientieren, nicht am Neuwert.
Wie dem auch sei: VW kann nur verlieren. So schlecht sind toitsche Gesetze und Richter noch nicht, dass Betrüger über die von ihnen Betrogenen siegen.
PS: Die KaR macht die VW-Klagen nur nebenbei zum Spaß, aber wenn Ihr Anwalt, mit dem Sie sich die Wolfsburger Betrüger vornehmen, ein paar im Internet nicht verfügbare Infos braucht, z.B. die ladungsfähigen Adressen des Zeugen P. oder von Dr. Dirk N. 😛 in Wesseling werden sie geholfen. nobody
hat da immer noch ein paar alte connections nach USA.
Und nicht vergessen: Mit ihrer Klage gegen VW tun sie was Gutes für die Umwelt und die toitsche Wirtschaft, deren Flagschiff, die Autoindustrie, von selbiger selbst hingerichtet wird.
Schland ist klein. Wir brauchen keine großen Betrüger. Wir brauchen viele kleine neue Weiterdenker.
In diesem Sinne: Waidmannsheil!