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Der SPIEGEL reißt die Frage nur an, bohrt aber nicht nach: Woher hatten die acht Bashars das Geld, um den Flug von D’dorf über Istanbul nach Erbil zu be­zahlen?

Wie kamen sie so schnell an Ersatzdokumente?

Wie konnten sie überhaupt ausreisen, wo doch die Tickets auf andere Namen lauteten als die Ersatzdokumente.

BTW: Diese Leiche war vermeidbar. Bashars Asylantrag wurde am 30. De­zem­ber 2016 abgelehnt. Eine Woche später hätte er ihm Flieger sitzen können … und jetzt wird nobody mal zynisch: mit Familie, denn Familien soll man ja nicht trennen, haben wir gestern im BT gelernt.

Klage? Aufschiebende Wirkung? BULLSHIT! Klagen kann der Abgeschobene auch vom Irak aus, ggf. über Konsulat oder Botschaft. Der kriegt einen Leitfaden in die Hand gedrückt mit Rechtsmittebelehrung und Liste williger Anwälte und fertisch is!