Über Knöllchen freut man sich ja für gewöhnlich nicht, aber was ich mir gestern eingefangen habe, das macht mir Spaß … das ist ein spannendes Knöllchen.
Über die katastrophale Parksituation rund um das Krankenhaus hab ich ja schon mehrfach gepinselt. Die Karbolmäusken parken morgens alles zu, aber nicht nur die. Auch die nette Ärztin C… mit ihrem feschen Cabrio nutzt nicht das KH-Parkhaus, sondern wartet morgens schon oft darauf, dass nobody
innen Kabuff fährt.
Später kommen noch die Besucher des Krankenhauses dazu … null Chance in der Mittagspause einen legalen Parkmann zu ergattern. Dann stell ich mich eben auf den Parkplatz der Kita. Stört ja keinen, weil es da erst so um 16 Uhr wieder voll wird, wenn die Kids abgeholt werden.
Gestern war ich was später dran und da hatten mir schon zwei vom Ordnungsamt ein Knöllchen verpasst. Also hake ich mich bei dem süßen Hilfssheriffmoppelchen und ihrem Kollegen unter und spaziere mit denen zur Einfahrt des Kita-Parkplatzes und zeigen denen das hier
rechts und links
der Einfahrt (roter Pfeil markiert die Kemenate 😎 ) und frage ganz unschuldig, seit wann das Ordnungsamt auf Privatparkplätzen Knöllchen verteilen darf? Lange Gesichter.
Zu unrecht … wie ich heute früh zum Teil eruieren konnte. Da war nobody
bei Herrn F., der für die Parkraumbewirtschaftung der Stadt Wesseling zuständig ist. Der guggt in seinen schlauen Compi und gugge da: Der Parkplatz an der Bonner 90 ist tatsächlich öffentlicher Parkraum.
Also dürfen die da Knöllchen verteilen, wenn man falsch parkt. Hat nobody
falsch geparkt? Nicht im Sinne der StVO, es sei denn, die Zuweisung zur alleinigen Benutzung des Parkmanns durch die Kita wäre rechtmäßig.
Also nobody
3 Stockwerke höher zum Gebäudemanagement. Ratlosigkeit. Keiner weiß was von der Rechtsgrundlage 😯 Immerhin bestand Einigkeit, dass die dort aufgestellten Schilder rechtswidrig sind, denn es ist ja kein Privatparkplatz 😛 Also dürfen die Kita-Tanten keinen abschleppen lassen.
Nur zur Abrundung und Erklärung: Die Kitas der Stadt Wesseling sind Sondervermögen, also im Verhältnis zur Stadt als „Ordnungsmacht“ wie ein privater Dritter zu behandeln.
Und wie geht es weiter? Nun, das sollen die Gerichte klären, einerseits das AG Brühl im Knöllchenverfahren und andererseits das VG Köln. Denn Wesseling hat nobody
in seinem Kampf um das Bewohnerparken rund uns Krankenhaus eine Steilvorlage geliefert. In falscher Anwendung und Auslegung eines Urteils des BVerwG hat sich die Stadt dazu entschlossen, grundsätzlich keine Bewohnerparkmänner auszuweisen. Aber für die Kita hamse unbedacht eine Ausnahme gemacht, auf die ich mich nun berufen kann.
Das kütt davon, wenn man auf einen Vollblutjuristen trifft