Schlagwörter

,

In der ZEIT lese ich beinahe mehr die Kommentare als die Artikel, denn es gibt da ein paar Pappnasen, die offenbar in Schnellroda echt gut geschult wurden, al­so für Nazis gut … so 1-Prozentmäßig :mrgreen: Und die mischen dann die Diskussion auf.

Wie z.B. Cornflakes. Der hat in einem Posting ein Stöckchen versteckt, über das prompt der Rest gehüppt und gestolpert ist. Es geht natürlich um den alter­na­tiv­losen Gauleiter und dessen Hirnschiss:

    … Welche Partei möchte ebenso eine Reduzierung der Einwanderung, die Einhaltung der EU-Konvergenzkriterien, einen Untersuchungsausschuss zu 2015 und die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Volkes?

„Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Volkes“, das klingt voll völkisch, fast nazi. Also springen einige User drauf an: „Hmm. Klingt wie die NPD“ (Sintsubaqua). Und nachdem sich die genug aufgeregt haben, verblüfft Cornflakes damit, dass er die Quelle für sein Geschwurbel offenbart:

    Das adressieren Sie dann bitte an das Bundesverfas­sungsgericht, denn das entschied am 21.10.1987, Zitat: „Es besteht die Wahrungs­pflicht zur Er­hal­tung der Identität des Deutschen Volkes.“ (Bundesver­fas­sungs­ge­richts­ent­schei­dun­gen Band 77, Seite 137 ff. Az.: 2 BvR 373/83)

Also vorab: Das Zitat ist falsch, weil das BVerfG von Wahrungsgebot spricht … dreimal …

    Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.

Einen Absatz später findet sich dann aber doch (einmal) die Wahrungspflicht (mög­licherweise ein Schreibfehler in der Entscheidung), aber im Zusammenhang mit Art 116 GG und dem damals (21. Oktober 1987) noch unerfüllten Wieder­ver­ei­ni­gungs­gebot des Grundgesetzes:

    Die im Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes enthaltene Wah­rungs­pflicht ge­bie­tet es auch, die Einheit des deutschen Vol­kes als des Trä­gers des völ­ker­recht­li­chen Selbst­bestimmungsrechts nach Möglichkeit zu­kunfts­ge­rich­tet auf Dau­er zu bewahren …

Womit Cornflakes wohl nicht gerechnet hat, ist, dass einige User die Ent­schei­dung des BVerfG googeln und seinen Trick entlarven.

Den Anfang macht domi2308: „… da geht es um die Wiedervereinigung Deutsch­lands … Sie Lügen sich die Welt zu­recht wie es ih­nen ge­fällt … Ty­pisch Afdler“ und den Rest gibt ihm smpHH, der den damals ent­schie­denen Fall aus Kölle gut und kor­rekt so zu­sam­men­fasst:


    Geradezu brüllend komisch ist, dass Sie nicht verstanden haben worum es in dem Verfahren vor de BVerfG ging.
    Mal für Sie grob zusammenge­fasst: Ein Mann, geboren 1940 in Meißen/Sach­sen, hatte eine deutsche Mutter und einen italienischen Vater. Er hatte in der DDR gelebt und auch einen DDR-Personal­ausweis. In den 1960’er Jahren be­kam er wegen seines Vaters von der italienischen Botschaft einen Pass und siedelte in die BRD über. 1974 meldete aber eine Behörde in Köln Zweifel an, ob er überhaupt ein Bundes­bürger ist. Das BVerfG urteilte, dass er deutscher Staatsbürger ist, weil er DDR-Staatsbürger gewesen ist und damit ist er näm­lich gemäß Art. 116 GG auch BRD-Staatsbürger, also Bundesbürger.
    Ich hoffe, Sie verstehen jetzt, worum es bei dem von Ihnen falsch zitierten Satz geht: Es ist schlicht die Problematik des geteilten Deutschland und nur darauf bezieht sich die Wahrung des Identität des deutschen Volkes. Mit Ihrer plumpen Volkstümelei hat das rein gar nichts zu tun.

Volltreffer!

Cornflakes zieht sich danach aus der Diskussion zurück und wendet sich gen Italien mit seinen Target2-Salden, von denen er noch weniger versteht.

Es sind eine handvoll Themen, auf die die Nazis immer wieder die Diskussion zu reduzieren versuchen. Die Themen, die man auch bei den Sezzionisten rund um den halbgebildeten germanischen Götzendiener und seiner nicht nur geistig zu dünn geratenen Freia, der Königin der Runen, Ellen Schenke, immer wie­der fin­det. Wenn man darauf vorbe­reitet ist, geht den Nazis schnell die heiße Luft aus, die sie, wie der Gauleiter, aus dem Hirn furzen.