Total irre, was da durchs Netz im Zusammenhang mit der DSGVO geistert.
Da macht sich z.B. ein Thomas Fischermann in der ZEIT ’nen Kopp darüber, ob er Indianer im Amazonasgebiet um Einwilligung bitten muss, weil er sie vor Jahren mal mit ihrem Einverständnis geknipst hat. Und angeblich ist es ihm trotz anwaltlicher Hilfe nicht gelungen, seine Webseite DSGVO-konform zu kriegen.
Jung, gugg mal in § 27 Abs. 2 BDSG n.F. Deine Fotos sind zwar personenbezogene Daten, aber außerhalb von nicht automatisierten Dateien.
Das gilt auch für die auf einmal pöhsen Visitenkarten. nobody
hat so ein altmodisches Etui, in dem ich die Visitenkarten „speicher“ und damit verarbeite i.S.d. DSGVO. Aber:
1. presse ich die keinem ab … gibt man mir ggf. auf Nachfrage freiwillig
2. geschieht diese Verarbeitung nicht automatisiert und
3. sind das meist Visitenkarten von Firmenmitarbeitern.
Die DSGVO gilt nur für natürliche Personen, nicht für Firmen oder Behörden oder so. Und wenn auf der Karte von Heinz Schmitz das Logo von Bayer Lev prangt, dann isses eben ’ne Firmenkarte.
Und wenn ich die Daten von der Karte in eine Excel-Tabelle oder so übertrage, dann ändert sich nix.
Außerdem hab ich so ein altmodisches kleines Büchlein, in das ich Namen, Adressen, Telefonnummern und so eintrage. Letztere lese ich von Display ab … ganz unautomatisiert … so what!?
Wenn ich die in die Kontakte auf dem smarten Fon speichern würde, wäre es übrigens nicht anders.
Wenn diese Übertragung erfolgt, nachdem mich jemand angerufen hat, dann ist das zwar automatisiert, aber … da fällt mir was zu ein: Am Samstag hat mich wer mit unterdrückter Rufnummer angeklingelt. Den Anruf hab ich verpasst, weil mein Handy fast immer auf stumm steht … weil es nervt. Als ich das Blinken bemerkt habe, hab ich die Rückruftaste gewählt … nigges. Macht das smarte Fon nicht … wohin auch. Auch in die Kontakte lässt sich sowas nicht speichern.
Will sagen: Wer jemanden anruft, der erteilt konkludent die Einwilligung zum speichern seiner Nummer. Und ob ich die (händisch) mit einem besonderen Klingelton, oder einem Avatar oder der Visage des Anrufers verknüpfe, das ist scheißegal und hat nix mit der DSGVO zu tun.
Klar gibt es im neuen Datenschmutz ein paar irre Vorschriften … wie bei jedem neuen Gesetz, vor allem wenn es aus Brüssel kommt. Aber das wird sich abschleifen.
Wahrscheinlich werden die Unis bald Sturm laufen,
weil das Privileg der Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke entfallen ist. Die kriegen richtig Ärger 
Ärger werden auch wieder die Abmahnhaie machen. Aber auch das werden die Gerichte bald in den Griff kriegen.
Also: No panic on Titanic! Lassen Sie sich nicht datenirre machen.