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Engin Sanli ist Anwalt … Anwalt von Joe-Togo-Cool

und als solcher meint er, die Verhaftung seines Kunden sei rechtswidrig gewesen (ZEIT). OK, ist ’ne Meinung und es könnte sogar eine juristische sein, wenn sie be­gründet wäre.

Zur Begründung führt Engin Sanli an, dass er gegen den Abschiebebescheid des Bamf aus Mitte September 2017 Klage erhoben und einen Eilantrag zur Wie­der­her­stellung der aufschiebenden Wirkung gestellt habe. Guuut! Soweit alles rich­tig gemacht. Deswegen genieße sein Mandant seit Einreichung der Klage vor­läufigen Rechtsschutz 😳 Naja, nicht immer. Stichwort „offensichtlich un­be­grün­det“.

Egal, denn das …

    … Verwaltungsgericht Stuttgart widersprach dieser Darstellung. Der Togoer habe zwar eine Klage und einen Eilantrag gegen den Bamf-Bescheid ein­ge­reicht, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Zeitler ZEIT ONLINE. Da der Eilantrag dazu aber im November 2017 abgewiesen worden sei, habe das keine aufschiebende Wirkung auf die Abschiebung – auch wenn die Klage selbst noch anhängig sei. Der Anwalt Sanli sagte hingegen, er habe die Ent­scheidung nicht bekommen. (ZEIT)

Sanli sagt hingegen, er habe die Entscheidung nicht bekommen. Naja, kann ja mal vorkommen, nur werden solche Entscheidungen entweder per PZU oder EB zugestellt und wenn ein Anwalt das EB nicht ans Gericht zurückreicht, dann hakt das Gericht nach, weil es für den Rücklauf des EB eine Wiedervorlage (WV) no­tiert.

Apropos Wiedervorlage: Wenn der Anwalt einen Eilantrag stellt, dann notiert er sich eine WV dafür, ob dem Eilantrag stattgegeben wurde oder nicht und ruft dann beim Gericht an, wo ihm dann z.B. mitgeteilt wird: Satz mit X … oder so.

Nun gut, wenn der Wurm mal drin ist, dann isser drin … aber:

Joe-Togo-Cool hat gegenüber der BLÖD bekundet: „Die wollten mich schon im Februar holen“. Spätestens dann hätte der Anwalt doch schnallen müssen, dass das mit seinem Eilantrag nicht gefunzt hat. Reaktion?

Also entweder klappt das mit der Kommunikation zwischen den Beiden nicht, oder einer von Beiden lügt :mrgreen: