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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 4. Mai 2018

Früher – viel früher

04 Freitag Mai 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Auto, Recht, Skandal

Ein früherer VW-Hausjurist, Abteilungsleiter, der im Rahmen des Diesel-Skan­dals auf der Liste der Beschuldigten der StA Braunschweig steht, hat aus­ge­packt und das auch gegenüber dem Recherche-Netzwerk von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und berichtet, dass er mit seinen früheren Chef Winterkorn am 27. Juli 2015 in dessen Büro in der Wolfsburger Konzernzentrale über die be­trü­ge­rische Software gesprochen habe.

Wenn das der Startpunkt wäre, dann wäre VW trotzdem nicht aus der Patsche für davor verkloppte Schummeldiesel, denn dass die illegale Software verbaut werden konnte, wäre zumindest Organisationsverschulden, das der Konzern­spitze zugerechnet werden kann.

Aber darum geht es gar nicht. Winterkorn musste viel früher Bescheid gewusst haben.

Im Konzern wurden die Motoren von Audi entwickelt. Schon beim Vorläufer vom EA 189, dem EA 186 wurde mit der Software experimentiert, die Audi auf Basis der Bosch-Vorarbeit weiterentwickelt hat … seit 1999.

Von 2002 bis 2006 war Winterkorn Vorstandsvorsitzender von Audi.

Seit 2006 wurde die illegale Software im EA 189 getestet, der 2007 dann vor­ge­stellt wurde.

Zu diesem Zwecke hat sich Winterkorn 2005, der neben Audi-Vorsitzender auch VW-Konzernvorstands für den Geschäftsbereich „Forschung und Entwicklung“ war, Signore Z. bei Audi ausgeliehen. Z. hat in München ausgepackt und damit seine U-Haft beendet.

nobody wiederholt sich gern: Winterkorn ist mit seinem Audi-Wissen VW-Chef ge­worden und wusste genau was da läuft.

Wiedervorlage?

04 Freitag Mai 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Schlagwörter

Afrika, Integration, Recht

Engin Sanli ist Anwalt … Anwalt von Joe-Togo-Cool

und als solcher meint er, die Verhaftung seines Kunden sei rechtswidrig gewesen (ZEIT). OK, ist ’ne Meinung und es könnte sogar eine juristische sein, wenn sie be­gründet wäre.

Zur Begründung führt Engin Sanli an, dass er gegen den Abschiebebescheid des Bamf aus Mitte September 2017 Klage erhoben und einen Eilantrag zur Wie­der­her­stellung der aufschiebenden Wirkung gestellt habe. Guuut! Soweit alles rich­tig gemacht. Deswegen genieße sein Mandant seit Einreichung der Klage vor­läufigen Rechtsschutz 😳 Naja, nicht immer. Stichwort „offensichtlich un­be­grün­det“.

Egal, denn das …

    … Verwaltungsgericht Stuttgart widersprach dieser Darstellung. Der Togoer habe zwar eine Klage und einen Eilantrag gegen den Bamf-Bescheid ein­ge­reicht, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Zeitler ZEIT ONLINE. Da der Eilantrag dazu aber im November 2017 abgewiesen worden sei, habe das keine aufschiebende Wirkung auf die Abschiebung – auch wenn die Klage selbst noch anhängig sei. Der Anwalt Sanli sagte hingegen, er habe die Ent­scheidung nicht bekommen. (ZEIT)

Sanli sagt hingegen, er habe die Entscheidung nicht bekommen. Naja, kann ja mal vorkommen, nur werden solche Entscheidungen entweder per PZU oder EB zugestellt und wenn ein Anwalt das EB nicht ans Gericht zurückreicht, dann hakt das Gericht nach, weil es für den Rücklauf des EB eine Wiedervorlage (WV) no­tiert.

Apropos Wiedervorlage: Wenn der Anwalt einen Eilantrag stellt, dann notiert er sich eine WV dafür, ob dem Eilantrag stattgegeben wurde oder nicht und ruft dann beim Gericht an, wo ihm dann z.B. mitgeteilt wird: Satz mit X … oder so.

Nun gut, wenn der Wurm mal drin ist, dann isser drin … aber:

Joe-Togo-Cool hat gegenüber der BLÖD bekundet: „Die wollten mich schon im Februar holen“. Spätestens dann hätte der Anwalt doch schnallen müssen, dass das mit seinem Eilantrag nicht gefunzt hat. Reaktion?

Also entweder klappt das mit der Kommunikation zwischen den Beiden nicht, oder einer von Beiden lügt :mrgreen:

Raubtierkapitalismus

04 Freitag Mai 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

≈ 11 Kommentare

Schlagwörter

Auto, Geld, Recht, Skandal, USA

Bei Ellwangen ist nobody gestern wieder das Urteil des LG Ellwangen vom 10. Juni 2016, Az. 5 O 385/15 eingefallen, auf dem auch die VW-Anwälte im Diesel-Skandal rumreiten. Was die schwäbischen Kotten zur Sittenwidrigkeit der VW-Betrugsmasche schreiben, ist zu herzig, um einem größeren Publikum verborgen zu bleiben:

    Dass es mit der Entwicklung und dem Einbau der betref­fenden Abschaltein­rich­tung auf Beklagtenseite – ungeachtet des Fehlens sub­stanziierten Par­tei­vor­trags hierzu (z. B. zwischen welchen Personen auf Beklagtenseite eine derartige Absprache getroffen worden und welche Motivation hier­bei im Ein­zelnen maßgeblich gewesen sein soll), dessen es trotz der klägerseits an­ge­nom­menen Offen­sichtlichkeit der Sitten­widrigkeit bedarf – primär um Kosten­ersparnis respektive Gewinnmaximierung gegangen ist, kann als gegeben unterstellt werden.
    Dies stellt in einem markt­wirtschaftlichen System kein grund­sätzlich zu beanstandendes Verhalten dar, zumal klägerseits nicht dargelegt wird, wessen Vor­teil diese Gewinn­maximierung dienen sollte (z. B. Vorstand, kon­krete, ggf. an der Ent­wicklung der entsprechenden Software beteiligte Mit­ar­beiter, Aktionäre). Das für diesen – unterstellten und nicht fernliegenden – Fall eingesetzte Mittel wäre zwar recht­lich zu beanstanden, da ein Verstoß gegen Art. 3 Nr. 10, 5 II der Verordnung 715/2007/EG vorliegen würde.
    Allerdings sind diese Vorschriften kein Ausdruck einer sittlichen Gesinnung, sondern stellen sich vielmehr – wie insbesondere aus der Präambel Ziffern (4) bis (7) ersichtlich wird – als Regelungen zum Schutz der Umwelt dar (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschl. v. 21.10.2013 – 5 U 507/13, juris Rn. 44). Daneben soll die Ver­ordnung 715/2007/EG – wie nahezu alle wirt­schafts­be­zogenen europäischen Regelungen – der Harmonisierung der nationalen Re­ge­lungen und damit der Stärkung des Binnenmarktes dienen (vgl. ins­be­son­dere Präambel Ziffer (1)). Mit den vorgenannten Vorschriften soll somit zu­vör­derst eine Reduzierung der Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen zur Minimierung der Umweltbelastung erzielt werden. Damit ist keine sitt­liche Wertung verbunden.

Zur Frage, wem diese betrügerische Gewinnmaximierung gedient hat, fällt nobody spontan der ehemalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn ein, der nach seinem Ausscheiden eine VW-Betriebsrente von 3100 Euro bekommt … 3100 am Tag 😯

Davon kann er dann die Anwälte bezahlen, die ihn vor dem US District court Eastern district of Michigan gegen diese Anklage wegen Verschwörung et. al. verteidigen (PDF) :mrgreen:

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