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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Monatsarchiv: April 2018

Entwarnung

30 Montag Apr 2018

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Technik

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Alltag, Ballett, Gedenktage

… an und für alle Maitänzerinnen in und um Wesseling: nobody tanzt doch nicht. Ich hab mir eine ausgewachsene Bronchitis eingefangen, die durch den run­ning gag Nase auch nicht besser wird. Also lege ich mich gleich in die Kiste und gur­gel die Bazillen mit einer Buddel Witzki wech. Aber vorher muss ich noch nach Kölle eine Frist wegbringen. Das Fax am AG/LG macht wohl auch Brückentag … so wie hier die ganze Frauschaft. Ich bin mutterseelenallein 😦 SO SAD

Angels in America

30 Montag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

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Schlagwörter

Geld, Medien, Menschen, Recht, USA

Am Broadway wird ein Stück wieder aufgeführt, dessen Neuinterpretation den Aufhänger macht für Frank Richs Story im New York Magazine: The Original Donald Trump.

Wenn dort über Roy Cohn, den Protagonisten von „Angels in America„, zu lesen ist, er sei …

„The Worst Human Being Who Ever Lived„, dann weiß man nicht, ob noch von Cohn die Rede ist, oder schon von Donald Trump, dessen Anwalt und Mentor der schwule Homophobe war.

Es ist eine Trumpstory der besonderen Art, gemixt aus Betrug, Steuer­hin­ter­zie­hung, Koks, Sex, Korruption und mehr. Ein Skrupelloser, dem man alles durch­ge­hen ließ, solange der ehemalige McCarthy-Mann erfolgreich war:

    Cohn aided Roger Stone in Ronald Reagan’s presidential campaign in 1979–80. Cohn helped Stone arrange for John B. Anderson to get the nomination of the Liberal Party of New York, a move that would help split the opposition to Reagan in the state. Stone said Cohn gave him a suitcase that Stone avoided opening and, as instructed by Cohn, dropped it off at the office of a lawyer in­fluential in Liberal Party circles. Reagan carried the state with 46% of the vote. Speaking after the statute of limitations for bribery had expired, Stone said, „I paid his law firm. Legal fees. I don’t know what he did for the money, but whatever it was, the Liberal party reached its right conclusion out of a matter of principle.“
    Federal investigations during the 1970s and 1980s charged Cohn three times with professional misconduct, including perjury and witness tampering. He was accused in New York of financial improprieties related to city contracts and private investments. He was acquitted of all charges. In 1986, a five-judge panel of the Appellate Division of the New York State Supreme Court disbarred Cohn for unethical and un­professional conduct, including mis­ap­pro­pria­tion of clients‘ funds, lying on a bar application, and pressuring a client to amend his will. In this case in 1975, Cohn entered the hospital room of the dying, comatose Lewis Rosenstiel, the multi-mil­lionaire founder of Schenley Industries, forced a pen to his hand and lifted it to the will in an attempt to make himself and Cathy Frank—Rosenstiel’s granddaughter—beneficiaries. The resulting marks were determined in court to be indecipherable and in no way a valid signature. (aus der englischen Wiki).


„Was it legal? Fuck legal” … “Am I a nice man? Fuck nice. They say terrible things about me in the Nation. Fuck the Nation. You want to be Nice, or you want to be Effective?”

Und als es ihm doch an den Kragen gehen sollte, da hat er sich mit AIDS aus dem Staub gemacht.

    No behavior is too appalling to sophisticated New Yorkers as long as you are skilled at trading power and influence.


So wie man dem Frittenclown alles durchgehen lässt. Der Bildungslose ist zwar doof wie Stroh, aber scheinbar erfolgreich. Das beeindruckt sogar die New Yor­ker High Society, deren Eliten das Trumpeltier hätten verhindern können, wenn sie es nur gewollt hätten, meint Frank Rich und ist überzeugt, dass wenn AIDS diesen Kriminellen nicht dahingerafft hätte, Trump schon früher US-Prä­si­dent geworden wäre:

    HAD COHN NOT BEEN STRUCK DOWN BY AIDS, TRUMP MIGHT HAVE ARRIVED IN WASHINGTON FAR FASTER 😯

Naja, dann hätten wir es zumindest hinter uns, dieses orangene Gespenst.

Ich kann nur jedem empfehlen, das Rich-Essay über Cohn/Trump zu lesen.

Unzulänglich

30 Montag Apr 2018

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Politik

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Integration, Medien, Menschen, Nazi, Recht

In München wird in der U-Bahn eine kopptuchtragende Flüchtlings-Muslima aus Tschetschenien von einem Oktoberfest-Besoffski zuerst angepöbelt und dann zwei­mal ins Gesicht geschlagen, bis ein Fahrgast einschreitet. Davon berichtet Vanessa Vu in der ZEIT. Soweit, so schlecht. Der Leser erfährt auch noch, dass der Schläger schon 14 ähnliche Vorfälle auf dem Kerbholz hat und trotzdem nur zu einer Bewährungsstrafe verdonnert wurde.

Das erregt die Gemüter der Kommentatoren. Noch koppschüttelnder sind jene aber ob eines anderen Details, das nur am Rande erwähnt wurde: Die mit­rei­sen­de Mama der Geschlagenen fuchtelt dem Schläger mit dem Schirm vor der Nase rum, was ihr eine Geldstrafe von 450 Euro einbringt.

Warum? Das verstehen die User nicht und das verrät auch Vanessa nicht, weil …

Weil sie keine Gerichtsreporterin ist, von Jura keine Ahnung hat (obwohl sie vor­gibt Völkerrecht studiert zu haben) und sowieso eine lausige Journalistin ist … aber hübsch isse.

Für nobody isses ein Unding, solche Sachverhalte ohne juristischen Hintergrund und Erklärung den Userwölfen zum Fraß vorzuwerfen.

Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, weswegen es eigentlich völlig un­mög­lich ist, den Sachverhalt anhand der dürre ZEIT-Info zu rekonstruieren (bisserl was hab ich dazu im STERN gefunden). nobody versucht es trotzdem.

Ausgehend von der Unterstellung, dass der urteilende Richter nicht völlig von der Rolle war, muss angenommen werden, dass der Mama ein sogenannter Nothilfeexzess vorgeworfen wurde … Not­hilfeexzess … womöglich sogar putativ … watten dat?

Putativnotwehr kennt man vielleicht noch, vielleicht sogar den Putativ­not­wehr­exzess. Da glaubt einer, er müsse sich verteidigen und tut des Schlechten zu viel, nämlich etwas, das sogar strafbar wäre, wenn eine Notlage wirklich vor­ge­legen hätte. Alles klar soweit?

OK … und das gibt es auch, wenn jemand einem Anderen zur (Not-)Hilfe kommt. Dazu gibt es einen netten, weil ständig examensrelevanten Beschluss des BGH vom 26.11.1991 – Az.: 4 StR 544/91 … aber wahrscheinlich wollen Sie sich grad nicht aufs 1. juristische Staatsexamen vorbereiten.

Anyway … die Regenschirmfuchtelei von der Mama muss stattgefunden haben, nach dem beherzten Eingreifen des Fahrgastes. Wenn danach vom Schläger keine Gefahr mehr für die Geschlagene ausging, dann ist das Drohen mit dem Regenschirm … nein keine Bedrohung (§ 241 StGB), denn der Hieb mit dem Regenschirm, wenn es zu dem gekommen wäre, der wäre ja kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen (§ 12 StGB), selbst wenn man den Schirm als Waffe oder gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 StGB ansehen wollte … da kommt nobody wieder der beschuhte Fuß hoch :mrgreen: was für Insider.

Kurz und klein: die Regenschirmfuchtelei ist nur Nötigung, d.h. sie wird zu einer, wenn ein unzulässiger Putativnothilfeexzess vorlag.

OK … daraus hätte ein guter Verteidiger was machen können, denn vor der Toch­ter hat der Schläger auch die Mama angegriffen, indem er Wiesnmüll nach ihr geworfen hat und ihre aufgestaute Notwehr (so ein Regenschirm eignet sich auf­ge­spannt prima zu Abwehr von Eier- und Tomatenwürfen) konnte sich un­kon­trol­liert von ihr erst entladen, nachdem der Fahrgast für scheinbare Si­cher­heit gesorgt hat … oder so ähnlich … OMG 😛 Und außerdem hat der Schirm ge­klemmt 😎

Mit ein wenig gutem Willen und den richtigen Fragen hätte der Richter das der an­ge­nagten Mama auch ohne Verteidiger in den Mund legen können, aber Mama sprach kein Deutsch und mit Dolmetscher ist das immer so eine Sache.

Wie gesagt, nur der Versuch einer Rekonstruktion und juristischen Bewertung, aber immer noch besser als Vanessas unvollständiger, nein unzulänglicher Quatsch.

Eine Gabe

29 Sonntag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Musik

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Chanson, Foto, Kunst, Oper, Religion, Remember

nobody hat ja nicht nur schlechte Eigenschaften. Eine selten Gute ist, dass ich zu­hö­ren kann, ohne dass es das Gegenüber merkt. Der oder die meint, ich wür­de nur pausenlos blubbern. Ich blubber hier ja schriftlich nur einen Bruchteil des­sen, was ich täglich an heißer Luft verströme.

Dieser Zuhörtrick hat viele Gründe, die ich nicht verraten mag. Aber ein Grund ist, dass ich beim Wegzuhören nix sage, wenn das Gesagte schon mal meine Lauschlappen erreicht hat. Dann vergleiche ich.

So war es in München. Schlaganfall wollte mir die Asam-Kirche verlocken und hat sie in schönsten Töne besungen. Die kenne ich natürlich in und auswendig … nicht nach der Renovierung, aber sonst schon.

Aber ein Detail ist mir bislang entgangen: Der Himmel hinter dem Eingang.

Kennen Sie Schinkels berühmtes Bühnenbild aus der Zauberflöte, vor dem die Königin der Nacht auftritt, die Sternenhalle der Königin der Nacht

OK, ist nicht identisch, aber Schinkel könnte die Idee dazu aus der Asamkirche haben.

Hab sie dann ein paar Tage später per Mehl angemacht und es ist mir gelungen, sie aus der Reserve zu locken … zwar mit gebremstem Schaum, aber immerhin.

Ich werd ihr mit der alten, guten Schneckenpost antworten, zusammen mit dem Stick und der CD … net traurig sein …

Ich werd, es gibt nicht schrein! Himmlisch

Indenmaitanzen …

29 Sonntag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

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Natur, Pop, Video

wollte ich eigentlich dieses Jahr nicht, aber die Mucke (für Vio), die die ganze Zeit im Hintergrund läuft … und das Wetter … nachdem es den ganzen Sonntag immer wieder geregnet hat … der letzte Aprilregen … ist es jetzt mehr als mai­haft. Ich kann die Füße nicht still halten und tanz Katarina wieder auf dem Kopp rum … sogar beim Essen.

Mädels! nobody kommt!

Scheiß Technik

29 Sonntag Apr 2018

Posted by Nobody in EDV, Klatsch, Musik, Technik

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Pop, Software, Video

In München hab ich meinem Schlaganfall versprochen, eine CD mit den Pro­gram­men und entsprechenden Anweisungen zu brennen, mit denen sie und C. die Mucke von ihren Silberlingen als mp3 auf einen USB-Stick ziehen können, um im Urlaub Mucke zu haben. Gesagt und heute getan.

Ich also auf die CD gebrannt
– EAC, aber die alte Version, die alles knackt
– mp3tag
– foobar2000
– VLC 32 bit

und falls die Süßen mal ’ne Oper guggen wollen noch
– Shrink, die verbotene alte Version, die fast alles knackt
– MKV Toolnix

Mit den Proggies sollten auch EDV-Neandertaler wie die Beiden klarkommen.

Und als Zugabe hab ich einen 64 GB-Stick geopfert und mit zwei Opern
– Don Diovanni von Losey
– Andrea Chenier aus Bregenz

und 30 Stunden Mucke mp3 in 320 kbps beschickt 😯

Jetzt sind noch 22 GB frei … vielleicht pack ich noch die
– Traviata von Zeffirelli und die
– Carmen von Rosi
drauf.

OK … Stick in die Dreammachine … nicht erkannt. Komisch, denn andere Sticks erkennt die Kiste. Egal, USB-Stick zurück innen Schlepptop und per Bluetooth auf den Receiver streamen mit VLC als Server. Klappte auf Anhieb prima.

Aber dann wurde ich übermütig. Weil mir Foobar2000 besser gefällt, hab ich die UPnP-Plugins gesaugt und Foobar zum Mediaserver aufgerüstet. Was kom­pli­zier­ter als VLC, aber es geht.

Die Playlist der USB-Stick-Mucke geladen und … foobar spielt das erste Stück (True Love :mrgreen: ) ca. 2 Sekunden an … Ende der Fahnenstange.

Also wieder VLC … da jetzt das gleiche Prob 👿 Dreammachine aus … an: nigges … wie wild in VLC rumgeklickt … und plötzlich ging es, aber fragen Sie mich nicht warum. VLC überträgt aber nicht die Infos aus der Playlist (Titel, Künst­ler etc.), oder ich bin zu blöd dazu.

Egal, jetzt funzt es und die Mucke ist geil:

Der Exorzist

29 Sonntag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Sport

≈ 6 Kommentare

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Fußball, Religion, Troll, Wahlen

Die AfD macht den Christlichen auch im Land der Bayern zu schaffen, wo am 14. Oktober 2018 ein neuer Kini gewählt wird, wenn möglich der Einwechselspieler Söder. Solche Wechsel kurz vor Abpfiff sollen im Fußball ja Wunder wirken.

In der bairischen Wählerschaft ist davon noch nix zu merken. Als der Markus am 16. März 2018 eingewechselt wurde, da stand der Kini-Wahlverein in der Gunst der Krachledernen und Dirndl bei 42 bis 43%. Jetzt sind es 44%, wobei in die letz­te Umfrage schon zwei Tage Kruzitürken eingeflossen sind.

Wenn die AfD der Gottseibeiuns ist und Söder der Exorzist, dann war das nix, denn die Nazis kleben in Bayern wie im Bund bei 12 bis 13% fest.

Verloren haben die Grünen und die FDP jeweils 2%, während die SPD 1% dazu gewonnen hat.

Wie es ausschaut, wird der neue Kini einen Partner brauchen. Das können ei­gent­lich nur die FW FREIE WÄHLER Bayern sein, die Söder die fehlenden 6% lie­fern. Dann muss der Seppl die Kruzifixe aber wieder abhängen :mrgreen:

Durch die Blume

28 Samstag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Alltag, Chanson, Griechenland, Video

… hat mir heute eine Nachbarin gesteckt, dass ich es manchmal mit der Beschal­lung der Südstraße etwas übertreibe … aber sonst sei ich ein netter Nachbar, weil ich so schöne Mucke spiele. OK, sry … zur Entschuldigung noch einmal, zum letzten Mal ganz laut …

Τα παιδιά του Πειραιά – Melina Mercouri ❤ ❤

Um die Wette stinken

28 Samstag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ Kommentare deaktiviert für Um die Wette stinken

Schlagwörter

Bücher, Film, Foto, Kino, Natur, TV-Tipp, Video

Die Kemenate ist jetzt das Reich der Sinne, soweit diese in der Nase zu finden sind … bekanntlich ist nobody Nasenfetischist. Nun stinken hier um die Wette Freesien

Löwenmäulchen und Flieder

und Lily of the valley …

die Maiglöckchen, die ich letztes Jahr vergeblich gejagt habe. Mein Riechkolben ist in Ektase … Grenouille war ein Dreck dagegen 😛

Max Raabe – Wenn der weiße Flieder wieder blüht … achja, weil Romy filmische Wiederauferstehung feiert (doller Film … Marie Bäumer spielt phantastisch)

Künstlerische Kinderpornographie

28 Samstag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, Wirtschaft

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Bücher, Geld, Pop, Recht, Remember, Sex, Video

In der gestrigen FAZ (Paywall) macht sich die schöne Dr. jur. Helene ’nen Kopp darüber, wie man „Die Jugend schützen“ kann:

    In einer Schule im nordrhein-westfälischen Lünen hat ein Fünfzehnjähriger ei­nen Vierzehnjährigen erstochen. In Baden-Württemberg hat ein Sie­ben­jäh­ri­ger ein Messer mit in die Schule ge­bracht und seine Lehrerin beim Gerangel verletzt. Einige Schulen in Berliner Brenn­punkten haben wegen der Zu­nahme von Gewalt private Sicherheitsdienste engagiert, etwa 300 000 Euro gibt al­lein Neukölln im Jahr dafür aus. In einem Brandbrief einer Saar­brücker Ge­samt­schu­le berichten Lehrer von Beschimpfungen sowie frauen­verach­ten­den Angriffen („Ich rede mit Ihnen, wie ich mit Frauen rede“). Viele Lehrerinnen hätten Angst, bestimmte Schüler zu unterrichten. Kürzlich hat der Präsident des Lehrerverbandes Alarm geschlagen und auf die zunehmende Gewalt, An­ti­se­mitismus und Rassismus vor allem an Schulen mit hohem Migran­tenanteil hingewiesen.
    Hat dieser beunruhigende Befund etwas mit Gangsta-Rap zu tun, der durch die Verleihung des mittlerweile abgeschafften „Echos“ an Kollegah und Farid Bang ins Zentrum derAufmerksamkeit gerückt ist? Genauso viel wie mit Bal­ler­spielen im Internet und Splatterfil­men: Sie tragen bei zu einer Verrohung der Jugend, von der die genann­ten Beispiele zeugen. Diesen Vorwurf hat man auch schon den Beatles gemacht und den Stones. Aber vergleich­bar ist das nicht. Gangsta-Rapper überbieten sich gegenseitig mit derber Sprache und brutalen Bildern. Gzuz von der „Straßenbande 187“ tropft im neuen Video „Was hast Du gedacht“ Blut aus dem Kopf, er fuchtelt mit Waffen und rappt: „Bring deine Alte mit, sie wird im Backstage zerfetzt – Ganz normal, danach landet dann das Sex­tape im Netz.“ Die Klick­zahlen sind immens. Die Zahl 187 steht für den Mordparagraphen im kalifornischen Strafgesetzbuch.
    Gewaltdarstellungen überfordern Kinder und Jugendliche. Traumatisierungen können die Folge sein. Die Unterhaltungsindustrie will das nicht wahrhaben und argumentiert, die Jugend­lichen wüssten doch, dass das alles nicht ernst gemeint sei. Doch aus Neugier, Rebellion gegen das Eltern­haus oder Grup­pen­zwang konsu­mieren sie die verbale und körperliche Gewalt in Liedern, Fil­men und Spielen – und machen Rapper und Produzenten damit zu reichen Leuten.
    Verbote künstlerischer Genres sind in einer freiheitlichen Gesell­schaft kein gangbarer Weg. Kunst- und Meinungsfreiheit sind hohe Güter, erlaubt sind auch Provo­katio­nen und Tabu­brüche. Eine Norm, die als Schutz­gut das zivi­lisierte Mit­ein­ander bestimmt, gibt es – aus guten Gründen – nicht. Frauen, Homo­sexuel­le und Juden fühlen sich zwar durch viele Rap­texte nach­vollzieh­barerweise be­leidigt. Straf­bar wegen Belei­di­gung machen sich die Rapper in aller Regel trotzdem nicht. Je größer eine Gruppe ist, desto schwä­cher sei die persön­liche Betrof­fen­heit des einzelnen Mitglieds, meint das Bun­des­ver­fas­sungs­gericht. Unter Holo­caust­leug­nung fällt auch nicht die empörende Zeile von Kollegah und Farid Bang „Mein Körper definierter als von Au­schwitz­in­sassen“. Die Hürden für Volks­verhetzung sind ebenfalls sehr hoch, bei zwei­deutigen Texten hat stets die Mei­nungs­freiheit Vorrang.
    Doch zu reden ist über den Jugend­schutz. Aus­drücklich erlaubt das Grund­gesetz, dass zum Schutz von Kin­dern und Jugendlichen die Meinungs­freiheit beschränkt wer­den kann. Zustän­dig dafür ist die Bundes­prüfstelle für ju­gend­ge­fähr­dende Medien in Bonn. Sie hat die Auf­gabe, Medien zu indi­zieren – mit der Folge, dass sie nur noch an Er­wachsene verkauft und nicht be­wor­ben wer­den dürfen. Ziel ist es, die Ent­wick­lung von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Das Bun­des­ver­fassungsgericht respektiert diesen Auftrag: So hat Karls­ruhe vor einigen Jahren etwa die Indi­zierung einer CD der Rechts­rock­band „Spreegeschwader“ aufrecht­erhalten, obwohl das Gericht zu­gibt, dass der betref­fende Text nicht aus­schließlich als Verherr­lichung der NS-Ideologie gelesen werden könne.
    Trotzdem ist die Bundesprüfstelle ein zahnloser Tiger. Das liegt einerseits da­ran, dass junge Leute Musik nicht im Kaufhaus erwerben, son­dern online – und da finden sie viele Wege, auch an indi­zierteWare zu kommen. Das In­ter­net ist trotz vieler Bemü­hungen nach wie vor ein Raum, in dem die Rechts­durchsetzung Pro­bleme bereitet. Leich­ter zu beheben wäre anderer Miss­stand: Die Be­hör­de kommt oft zu spät, manchmal Jahre nachdem ein Medium auf dem Markt ist, bereits wieder an Relevanz verloren hat – und sei­nen Scha­den also bereits an­ge­richtet hat. Im schlimms­ten Fall führt die In­di­zie­rung zu einem zwei­ten Hype in der Szene. Tätig werden darf die Behör­de nämlich nur, wenn ein Ju­gend­amt oder ein Träger der freien Ju­gend­hilfe sie dazu auf­for­dert. Nun ginge es si­cher zu weit, für jedes Lied und jedes Com­pu­ter­spiel eine behörd­liche Genehmi­gung zu erfor­dern, bevor es auf den Markt kommt.Wich­tig wäre je­doch, dass sich auch Eltern oder Lehrer an die Prüf­stelle wenden können. Das führt nicht nur zur schnel­leren In­di­zie­rung, son­dern nimmt auch die El­tern in die Pflicht: Sie müs­sen im Bild sein, ob sich ihr Kind für Gewalt be­geis­tert. Und wenn das so ist, müssen sie das tun, wo­rum sich viele Eltern drücken: Thema an­spre­chen, zuhören, auf­klä­ren. Die öffent­liche Debat­te kann da hilf­reich sein. Erbärmlich ist nur, dass es dafür einen „Echo“ gebraucht hat.

Das ist alles richtig und trotzdem BULLSHIT!

Unter gewissen und den zurzeit gegebenen Umständen können Begriffe in den Grundrech­ten des Grund­gesetzes einen schrägen Inhalt bekommen, den man auch nicht mehr mit dem Schrankentrias
– die verfassungsmäßige Ordnung,
– die Rechte anderer und
– das Sittengesetz.
einhegen, geschweige denn einfangen kann.

Nimmt man Art 5 Abs. 2 GG ernst, d.h. beim Wort

    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemei­nen Ge­set­ze, den gesetz­lichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre

dann kann man damit zwar die Meinungsfreiheit ausbremsen, aber z.B. nicht die die Kunstfreiheit, denn die kommt ja erst im 3. Absatz vor. So beschreibt die Wiki zutreffend die herrschende Leere:

    Die Kunstfreiheit verdrängt ebenfalls die Meinungsfreiheit, sofern eine Mei­nung in künstlerischer Weise geäußert wird. Sie ist ebenfalls gegenüber der allgemeinen Handlungs­freiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) vor­ran­gig. So­fern ein Kunstwerk einen sakralen Hin­tergrund besitzt, stehen Kunstfreiheit und Glau­bens­freiheit wegen ihrer unterschiedlichen Schutzzwecke nebeneinander.

Noch schlimmer isses beim Art. 4 GG und seiner irren Glaubensfreiheit. Dazu nochmal die Wiki:

    Mangels eines allgemeinen Gesetzesvorbehalts kann sich die Rechtfertigung eines Eingriffs in die Freiheit von Religion und Weltan­schauung lediglich aus kolli­dierendem Verfassungsrecht ergeben. Diese Be­schränkungs­möglichkeit beruht darauf, dass sich Verfassungsbestimmungen als gleich­rangiges Recht nicht gegenseitig verdrängen, sondern im Fall einer Kollision in ein Verhältnis praktischer Konkordanz gebracht werden. Hiernach müssen die wi­der­strei­ten­den Güter in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden.

Was issen das … was ist praktische Konkordanz? Auch BULLSHIT:

    Gerät die Kunstfreiheit mit einem anderen Recht von Verfassungsrang in Wi­der­streit, müssen vielmehr bei­de mit dem Ziel der Op­ti­mierung zu einem an­ge­mes­se­nen Aus­gleich ge­bracht wer­den. Da­bei kommt dem Grund­satz der Ver­hältnismäßigkeit be­son­de­re Be­deu­tung zu […]. Bei Herstel­lung der gefor­derten Kon­kor­danz ist daher zu be­ach­ten, daß die Kunst­frei­heit Aus­übung und Gel­tungs­be­reich des kon­kur­rie­ren­den Ver­fas­sungs­rechts­gu­tes ih­rer­seits Schran­ken zieht (vgl. BVerfGE 77, 240). All dies er­for­dert ei­ne Ab­wä­gung der wi­der­strei­tenden Belan­ge und ver­bie­tet es, ei­nem da­von ge­ne­rell – und sei es auch nur für ei­ne be­stimm­te Art von Schrif­ten – Vor­rang ein­zu­räumen.

Q.E.D … BULLSHIT aus der Mutzenbacher-Ent­scheidung des BVerfG 83, 130, mit der sich in der Tat die reißerische Über­schrift dieses Senfs recht­fertigen lässt.

Nun ist die Mutzenbacher (können Sie hier lesen) keine Kinder­pornographie, son­dern lustig, aber das Mutzen­bacher-Urteil ließe CP zu, wenn sie nur künst­lerisch ge­nug wäre.

Was unweigerlich zur Frage führt: Was ist Kunst?

Ballerspiele, Ego-Shooter spielen sich zwar in einer künst­lichen Realität ab, aber mit Kunst hat das nix zu tun. Das ist Kommerz, egal wie hübsch die Bildchen ge­ren­dert sind.

Für nobody ist auch keine Kunst, was die Gangsta-Schwuchteln da zu ein paar vom Computer gesampelten Frequenzen stottern, denn deren Gerappe ist Ge­blub­ber, so künstle­rische, wie das erste Säuglingsgelalle. Auch hier geht es nur um Kommerz. Provokation kann ein künst­le­risches Stil­mittel sein, muss es aber nicht. Fott damit!

Aber wie? Gewinnabschöpfung! Wenn BMG und die anderen an der Verbreitung dieser Scheiße beteiligten Unternehmen danach in sieben- oder noch höher­stel­li­gen Bereich Stra­fen zu zahlen hätten, dann würden sie es sich dreimal über­le­gen, ob sie Clowns wie Kollegah & Kompli­zen auf den Markt loslassen.

PS: Und was die schöne Helene über die Stones und wohl in Anspielung auf Al­ta­mont pinselt, ist auch BULLSHIT … aber sie ist ja zu jung, um zu wissen, um was es bei Let it Bleed geht.

    Wir brauchen alle einen, auf den wir bluten können
    Und wenn du willst, warum blutest du nicht auf mich
    Wir brauchen alle jemand, auf den wir bluten können
    Und wenn du willst, Baby, dann blute auf mich
    …
    Komm rüber, du kannst über mich bluten

Dirndlogie

28 Samstag Apr 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Mode

≈ 2 Kommentare

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Sex

Die Bayern … nein, die ungenderten Bayerinnen haben einen schönen Brauch, der es dem Mann erleichtert heraus zu finden, ob da was geht oder nicht: Die Dirndlschleife. Weil lechts und rinks manN gern verwechselt, hat nobody in einer kleinen Dirndlogie das richtige Dirndl markiert:

(aus dem neuen GEO spezial München)

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