Was
nobody
gerade im SPIEGEL gelesen hat, das lässt mein Gebiss aus der Fresse fallen:
- Der in Deutschland inhaftierte katalanische Ex-Regierungschef Carles Puigdemont appelliert an die Bundesregierung, in seinem Fall eine Entscheidung zu treffen. Puigdemonts deutscher Anwalt, Sören Schomburg, sagte dem SPIEGEL: „Wir wünschen uns, dass die Bundesregierung die Bewilligung (der Auslieferung) ablehnen wird.“
Hintergrund ist, dass das Auslieferungsverfahren im Wesentlichen aus zwei Stufen besteht: Zunächst entscheidet das Oberlandesgericht Schleswig über die Frage der juristischen Zulässigkeit. Anschließend muss die Politik die Auslieferung noch bewilligen. Der Bund hat die Zuständigkeit dafür allerdings an die Länder delegiert. Die setzen sich anschließend mit dem Bund darüber „ins Benehmen“. Sollte die Bundesregierung die Auslieferung also nicht bewilligen, würde der Antrag unabhängig vom Urteil des OLG Schleswig scheitern.
WTF Sören Schomburg? Den gibt es auch, aber es ist der Papa Wolfgang Schomburg (Süddeutsche) und der blubbert (alterweise oder senil) laut SZ:
- Der deutsche Anwalt von Puigdemont hat die Bundesregierung aufgefordert, „unverzüglich“ zu erklären, dass Deutschland eine Auslieferung politisch keinesfalls bewilligen werde. Eine solche politische Bewilligung des spanischen „Rechtshilfeersuchens“ ist nach den Regeln des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe notwendig – unabhängig von der juristischen Entscheidung des Gerichts. Bewilligungsbehörde sei angesichts der Bedeutung des Falles die Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Katarina Barley, sagt Puigdemonts Anwalt.
O – M – G !!!
Lies dir mal das durch und dann § 12 IRG (Bewilligung der Auslieferung) und dann die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (PDF).
Beim Europäischen Haftbefehl sind die Länder zuständig, nicht der Bund und Land ist dann die Generalstaatsanwaltschaft.
- Im justiziellen Rechtshilfeverkehr sind die Generalstaatsanwaltschaften zuständig für Auslieferungsverfahren bei Auslieferungen an das Ausland. Sie entscheiden selbst über die Bewilligung von Aus- und Durchlieferungsersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands und Norwegens (in anderen Fällen, z.B. bei Aus-bzw. Durchlieferungsersuchen der Türkei, Weißrusslands, Albaniens usw. entscheidet die Bundesregierung über die Bewilligung der Auslieferung) …
… nach Prüfung durch das Oberlandesgericht.
So geht Rechtsstaat und nicht anders! Oder alle sind blöd außer Schomburg 😈
Nur noch BULLSHIT, seit dieser Putschdämon hier in Schland rumgeistert.