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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 27. März 2018

Zu früh

27 Dienstag Mrz 2018

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, News

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Alltag

War auf dem Weg vom Kabuff zur Kemenate noch … ausnahmsweise … im Markt­kauf und am Ende der Rolltreppe strahlt mich frischer

Spargel vom Gut Clarenhof an. Zu verlockend … hab ihn nur kurz angerührt und dran gerochen … zu früh … taugt nix. Aber nach Ostern fängt die Saison an und dann … das wird nobodys Spargeljahr … Spargelorgienjahr. Ich bin ganz narrisch auf diese Dinger.

Klassisches Popvideo

27 Dienstag Mrz 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Musik

≈ 3 Kommentare

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Holland, Italien, Klassik, Video

Wir guggen alle gern Videoclips von aktuellen Popsongs. Das geht auch klas­sisch. OK, Ludovico Einaudi lebt noch, aber er ist trotzdem längst ein Klassiker. Lavinia Meijer spielt sein „Nuvole Bianche“ (Passaggio – Werke für Harfe)

Bin immer noch auf dem Harfen-Trip.

Was dauert das so lange?

27 Dienstag Mrz 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 3 Kommentare

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Europa, Recht, Spanien

Wie aus Justizkreisen zu erfahren ist, will das Oberlandesgericht Schleswig erst in einigen Wochen über das Auslieferungsersuchen der spanischen Justiz ent­schei­den. Warum dauert das so lange?

Weil zunächst die Generalstaatsanwaltschaft an der Reihe ist. Sie führt nach er­folg­ter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentschei­dun­gen beim OLG. Das OLG prüft nur, ob die Vor­aussetzungen des EuHbG bzw. des Rahmenbeschluss 002/584/JI erfüllt sind. Wird dies bejaht, dann ent­schei­det der General ab­schließend über die Aus­lieferung, wenn es um einen Mitglied­staat der Euro­päischen Union geht. Bei Aus­lieferung in Dritt­staaten liegt die Ent­schei­dung beim jeweiligen Landes­justizministerium. Dann wird es po­li­tisch … im Fall des Putschdämons also nicht … sollte es zumindest nicht werden.

Der Orden europea de detención y entrega (PDF) ist vom OLG zunächst an­hand der so­genannten Erwägungsgründe zu prüfen. Die haben im Europarecht eine zentrale Funktion.

Erwägungsgrund (12) besagt:

    Der vorliegende Rahmenbeschluss achtet die Grundrechte und wahrt die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union anerkannten Grundsätze, die auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(7), ins­be­son­dere in deren Kapitel VI, zum Ausdruck kommen. Keine Bestimmung des vor­lie­genden Rahmen­beschlusses darf in dem Sinne ausgelegt werden, dass sie es untersagt, die Über­gabe einer Person, gegen die ein Europäischer Haft­be­fehl besteht, abzulehnen, wenn objektive Anhalts­punkte dafür vorliegen, dass der genannte Haft­befehl zum Zwecke der Ver­folgung oder Bestrafung einer Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Reli­gion, ethnischen Her­kunft, Staats­angehörigkeit, Sprache oder politischen Über­zeugung oder sexuellen Aus­richtung erlassen wurde oder dass die Stellung dieser Person aus einem dieser Gründe beeinträchtigt werden kann.

Also muss geprüft werden, ob der Putschdämon als politisch Verfolgter im hie­sigen Sinne anzusehen ist.

JAAA!! werden da die Honks brüllen. BULLSHIT, sagt nobody. Das ist so ab­we­gig, dass man darüber gar nicht nachzudenken braucht. Die Gesetze, deret­wegen Putschdämon verfolgt wird, gab es schon vor seinem Separatismus und sie neh­men Bezug auf die Verfassung Spaniens.

Carmen Lamela, der zuständigen Richterin, wird oft vorgeworfen, sie habe es auf Putschdämon abgesehen, aber als der Haftbefehl im Dezember 2017 er­neu­ert werden sollte, als Putschdämon in Dänemark war, da hat sie das abgelehnt. Ein Problem ist allerdings die Auslegung bzw. Subsumtion des Art. 472 Código Penal durch Carmen.

Putschdämon hat nicht zur Gewalt aufgerufen, aber zu der kam es im Vorfeld des verfassungswidrigen Referendums, wobei die Gewalt zunächst von den Bullen ausging. In der Folgezeit haben dann aber auch einige Separatisten zu Knüppeln und Latten gegriffen, um auf Bullen einzudreschen, und da sagt Carmen, das hätte Putschdämon wissen müssen und das hat er billigend in Kauf genommen.

Mag sein, aber das ist kein Aufruf zu Gewalt. Allerdings hat diese fehlerhafte Gesetzesauslegung das OLG solange nicht zu interessieren, wie keine politische Motivation dahinter steckt.

Kommen wir zu Artikel 4 des Rahmenbeschlusses, den Gründen, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann:

    Die vollstreckende Justizbehörde kann die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls verweigern,
    1. wenn in einem der in Artikel 2 Absatz 4 genannten Fälle die Hand­lung, aufgrund deren der Europäische Haftbefehl ergangen ist, nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats keine Straftat darstellt …
    (4) Bei anderen Straftaten als denen des Absatzes 2 kann die Übergabe davon abhängig gemacht werden, dass die Handlungen, derentwegen der Europäische Haftbefehl ausgestellt wurde, eine Straftat nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats darstellen, unabhängig von den Tatbestandsmerkmalen oder der Bezeichnung der Straftat.

Putschdämön werden im EU-Haftbefehl fünf Straftaten vor­geworfen:

Artikel 544 Aufwiegelung
Artikel 410 Ungehorsam
Artikel 404 willkürlich falsche Beurkundung oder so ähnlich
Artikel 472 Rebellion
Artikel 432 Unterschlagung öffentlicher Gelder

Also die ersten drei Tatbestände kennen wir in Schland nicht, die beiden letzten schon.

Art. 472 Código Penal ist mit unserem Hochverrat iSv. § 81 StGB ver­gleich­bar, ggf. in der Form des § 83 StGB. Und Art 432 ist unser § 266 StGB.

Die Veruntreuung ist nicht weg zu diskutieren. Das Unabhängig­keits­re­fe­ren­dum war ver­fassungswidrig und Putschdämon hat es trotzdem durch­ge­führt und aus dem Staatssäckel bezahlt. PUNKT!

Aber dafür bekommt er höchstens drei Jahre. Bei der Rebellion geht es da­ge­gen zur Sache.

Wenn Carmens Auslegung der Rebellion mit dem deutschen Recht völlig un­ver­einbar ist, dann greift Art 4 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses, denn will­kür­liche Ent­scheidungen berühren die Menschen­würde aus Art 1 GG und da hat das BVerfG gesagt: Hier ist Schluss!

Das OLG könnte also nach Eiertanz die Auslieferung auf die Untreue be­schrän­ken und dann darf Spanien den Putschdämon nicht wegen Rebellion anklagen.

Das will gut begründet werden und deshalb dauert das so lange.

Abschließend noch eine Bitte an die Medien und sonstigen Schreihälse: Wir leben in einem Rechtsstaat und da hat Politik im skizzierten Verfahren nix zu suchen.

You obviously don’t adore me

27 Dienstag Mrz 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ Ein Kommentar

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Jazz, Menschen, Video

nobody lässt gern Töne :mrgreen: für sich sprechen. Ein kurzes Lied kann mehr sagen als 1000 Worte und des­halb gibt es auch zu fast allen hier eingebetteten Tönen mei­ne Hinter­gedanken.

Am Samstag ist mir aber ein Lied nicht eingefallen, mit dem ich die fruchtlose Diskussion hätte beenden können. Ein Standard aus dem Cole Porter Songbook: I Get a Kick Out of You … hier mal nicht von Ella, sondern dem in Höchstform coolen Frankie Boy … 1000% live 😎

    I get a kick every time I see you standing there before me
    I get a kick, though it’s clear to see you obviously do not adore me …

Mir doch egal …

Nie in eigener Sache

27 Dienstag Mrz 2018

Posted by Nobody in Klatsch

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Alltag, Recht

Vormittags Termin in Brühl. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Par­teien an­ge­ord­net … zur Sachaufklärung, wie es heißt. Die Sache ist wirklich klärungs­bedürftig, denn der Sachvortrag ist wie Kraut und Rüben, was den Juristen­spruch bestä­tigt: Nie in eigener Sa­che … und es ist Scheffes eigene Sache, aber der ist in Urlaub … wieder mal 😆

Na, da muss sich nobody besonders an­stren­gen und deshalb habe ich nach intensivem Ak­ten­stu­dium Kraut und Rüben relations­mäßig aufgear­beitet, so in Kläger- und Beklagten­sta­tion und so. Und da ist mir aufge­fallen, dass alles unstreitig ist, bis auf eine Zahlung, für die die Gegen­seite be­weis­pflichtig ist, aber keinen Beweis angetreten hat.

Gut … wenn das gleich geklärt ist, dann ist auch kein Raum für einen Vergleich. Das ist näm­lich meist der wahre Grund dafür, wenn ein Gericht das persönliche Erscheinen anordnet.

Und dann hab ich noch ein Prob in der Akte entdeckt: Scheffe hat zu wenig ein­geklagt 😯 Wenn die Gegen­seite heute nicht ganz lieb ist, dann erhöht nobody im Termin die Klage. Ver­spätet? Nöö, weil die Beklagte selbst den Mehrbetrag in den Pro­zess einge­führt hat und Scheffe hat es nicht bemerkt.

Wie gesagt: Nie in eigener Sache!

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