Die Finnen und die Dänen und wohl auch die Schweden haben geflissentlich weggesehen, ihn nicht verhaftet, als sie dazu die Chance hatten und ihn seiner Wege ziehen lassen. Aber Schland, der Musterknabe Europas, hat zugeschlagen und den Putschdämon verhaftet aufgrund eines Europäisches Haftbefehls, den Spanien grade wieder erneuert hat (ZEIT). Vorgeworfen wir den katalanischen Separatisten Rebellion, ein Straftatbestand, den das deutsche Recht so nicht kennt, was die Süddeutsche wohl dazu verleitet hat zu titeln: „Deutschland hat seinen ersten politischen Gefangenen“.
Das ist natürlich Bullshit, weil es bedeuten würde, dass es in Spanien eine politische Justiz gibt. Und wenn dem so wäre, dann hätte der BT das EuHbG in seiner revidierten Fassung nicht unterzeichnen dürfen und das BVerfG hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2015, Az: 2 BvR 2735/14, festgestellt, dass das Gesetz verfassungskonform ist, soweit es nach dem GG überhaupt nachprüfbar ist.
Das ist nur in ganz geringem Umfang zulässig … Menschenwürde und so. Ob es das ausländische Gesetz, oder Vergleichbares in Schland gibt, ist schnurz. Abgesehen davon gibt es was Ähnliches.
Art. 472 Código Penal versteht unter „Rebellion“ die „gewaltsame und öffentliche Erhebung“, u.a. „um die Unabhängigkeit eines Teil des Staatsgebiets zu erklären“.
Wir kennen die ungeschriebene Bundestreue, die das BVerfG zum verfassungsrechtlichen Grundsatz erhoben hat (BVerfGE 6, 361; 12, 255; 14, 215.) und deshalb stellt das, was der Putschdämon in Spanien will hier Hochverrat iSv. § 81 StGB dar:
- (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft …
Das BVerfG hat kurz und knackig vor einem Jahr entschieden, das „für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder unter dem Grundgesetz … kein Raum ist. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“.
Deshalb ist Blödsinn, was der LINKE Russenknecht Hunko blubbert, den das SED-Parteiorgan Neues Deutschland mit den Worten zitiert:
- Die Festnahme sei eine »Schande«, erklärte der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko. »Puigdemont wurde auf Grundlage des EU-Haftbefehls festgenommen, weil er in Spanien wegen ‘Rebellion’ angeklagt ist.« Rebellion sei aber kein europäischer Straftatbestand und gehöre nicht zu den 32 Delikten, nach denen auf Grundlage des EU-Haftbefehls ausgeliefert werden muss.
Russenfreund und Dampfplauderer Kubicki ist aber auch besser, der gegenüber den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) faselte:
- … der erfahrene Jurist und Bundestagsvizepräsident Kubicki, der auch stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender ist: „Wir kennen in Deutschland den Straftatbestand der ‚Rebellion‘ nicht, anders als in Spanien. Deshalb schließe ich eine Auslieferung wegen dieses von den spanischen Behörde erhobenen Vorwurfs aus.“
Vielleicht sollten diese Halbschuhjuristen mal den Rahmenbeschluss 002/584/JI durchlesen.
Wenn der Putschdämon, wie spekuliert, in Schland Asyl beantragt, dann steckt die toitsche Justiz in der Zwickmühle. Nach GG könnte Putschdämon politisch Verfolgter sein. Nach dem EuHbG kann er es nicht sein, ohne dass Schland die EU-Verträge kündigt.
Tod und Mordschlag wegen so einem aufgeblasenen Spananier.
dieser Hunke setzt sich von jeher für Sezessionen aller Art ein, s. nur seine Auslassungen zum Donbass oder zur Abspaltung Venedigs.
Über seinem Bett hängt eine Autogrammkarte von Putin, mit handschriftlicher Widmung:
‚Divide et impera – für ein Europa der Vaterländer, besser noch: der Provinzen“.
Wenn er denn wenigstens für eine Sezession Sachsens aus der Bundesrepublik, oder eine Sezession der unheiligen AfD/Linke-Querfront aus dem Bundestag, eintreten würde; dann hätte ich ja noch Verständnis dafür. Aber so?
Der Titel der Süddeutschen Zeitung ist natürlich Clickbait, aber in der Sache hat er recht. Es handelt sich nicht um ein juristisches, sondern um ein politisches Problem, das die Zentralregierung lösen könnte, wenn sie davon absehen würde, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
Hier eine juristische Betrachtung, die deiner widerspricht:
https://blog.delegibus.com/2018/03/26/puigdemont-wird-so-bald-nicht-ausgeliefert/
Ist wie im alten Witz. Frage: „Wie issen deine Frau so im Bett?“ Anwort: „Die einen sagen so, die anderen so.“
So ist delegibus-Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht … OMG … und anders so ist … nee, nicht noboby, sondern z.B. Prof. Martin Heger http://www.spiegel.de/politik/ausland/carles-puigdemont-strafrechtler-martin-heger-ueber-auslieferung-an-spanien-a-1199815.html (SPIEGEL).
Aber Heger legt sich bei der Rebelión/Hochverrat-Frage nicht fest und meint, daß der Vorwurf der Unterschlagung öffentlicher Gelder ausschlaggebend sein solle.
na gut, typisch Jurist, denn ich muss mir über § 81 StGB keinen Kopp machen, wenn Unterschlagung reicht … BTW ist sogar Untreue 266 StGB,
Aber der Passus ist doch recht eindeutig:
„In unserem Strafgesetzbuch gibt es den Paragrafen 81, den „Hochverrat gegen den Bund“. Dieser ähnelt der „Rebelión“ nach spanischem Recht. Die deutschen Justizbehörden werden die beiden Paragrafen genau vergleichen. Wenn sie zum Schluss kommen, dass es der gleiche Tatbestand ist, werden sie Puigdemont auch deswegen ausliefern.“