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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 7. März 2018

Handy-Entscheidung

07 Mittwoch Mär 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Technik

≈ 14 Kommentare

Schlagwörter

Alltag, Geld

Bin heute wieder daran erinnert worden, dass ich mir ja ein neues Handy zu­le­gen will, weil beim ALDI ein Honors 6C (Huawei) für 179 Euro in der Vitrine lag. Das ist aber nicht günstig, weil es das schon für 134 Euro gibt und NFC kann es auch nicht.

Ich glaub jetzt hab ich’s: Ein Alcatel A7. Gibt es bei MediaMarkt für 149,-.

Das hat mit 4.000 mAh einen ganz ordentlichen, wenn auch fest verbauten Akku, NFC und 3 GB RAM. Das reicht, jedenfalls für Webseiten, die nicht mit Werbung zugekleistert sind. Beim STERN würden auch 16 GB nicht reichen 👿

Außerdem hab ich mit Alcatel gute Erfahrungen gemacht, wenn man mal davon absieht, dass es mir vom Staatsschutz im September 2016 „geklaut“ wurde.

Mehr Handy braucht kein Mensch.

Vorsicht BULLSHIT!

07 Mittwoch Mär 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Mode, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Islam, Medien, Recht, Remember

In den toitschen Medien ist zu lesen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das „Kopf­tuch­verbot für zulässig erklärt“ hat (so z.B. die ZEIT). Das ist BULLSHIT! Der Bay VGH hat zwar das Urteil des VG Augsburg vom 30.06.2016 – Au 2 K 15.457 – kassiert, aber aus rein formalen Gründen:

    Diese Entscheidung hob der BayVGH mit der Begründung auf, dass die Klage bereits un­zu­lässig sei. Für die Zulässigkeit der vorlie­gen­den Fortsetzungsfest­stellungsklage sei ein be­rechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bereits erledigten Auflage erforder­lich, was im Falle der Klägerin unter keinem Ge­sichts­punkt erkennbar sei….
    Wegen der Unzulässigkeit der Klage konnte eine Entscheidung des BayVGH in der Sache nicht erfolgen. Der Senat hat daher keine Fest­stellung darüber getroffen, ob das Verbot rechtmäßig war.

Aber in der Pressemitteilung des Bay VGH (PDF) steht auch:

    Zudem stelle das Verbot keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar. Die Klägerin habe den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren können und sei nicht gezwungen worden, ihr Kopftuch abzunehmen. Es sei ihr lediglich verwehrt worden, bestimmte richterliche Aufgaben wahr­zunehmen, worauf im Rahmen der Referendar­ausbildung ohnehin kein Anspruch bestehe. Diese hätte die Klägerin zudem nur an einem Tag ihrer zweijährigen Aus­bildung ausüben können. Die Beschränkung der Grundrechte der Klägerin sei daher nur begrenzt gewesen.

Das ist genau so ein BULLSHIT! Ein bisserl Grundrechtsein­griff reicht in Bayern nicht.

OK, dann macht nobody mal das, was der Bay VGH zu machen sich gescheut hat, nämlich die Frage beantworten, ob so ein bisserl Sharia in toitschen Gerichts­sä­len erlaubt sein muss.

Da denkt man natürlich unwillkürlich an den Kruzefix-Beschluss des BVerfG. Aber da ging es um Schulen. Gibt aber was viel Besseres, dass wohl zu alt für normale Juristen­gehirne ist.

Schon 1973 hat das BVerfG entschieden, dass ein Kreuz im Gerichtssaal ab­zu­hängen ist, wenn es eine Prozesspartei verlangt (Beschluss vom 17. Juli 1973 – 1 BvR 308/69). Was das BVerfG in die Entscheidung reingeschrieben hat, das passt auch auf das Sharia-Kopptuch der Rechtsreferendarin.

Die Rechts- und Morallage nach dieser Entscheidung hat die Süddeutsche gut zusammengefasst: Schland ist säkular, aber nicht laizistisch. Folglich kann das Kreuz … das für nobody BTW im Gerichtssaal nix zu suchen hat … nicht mit dem Kopptuch verglichen werden.

Wenn man es aber vergleichen könnte, dann müsste die streitbar muselige Re­ferendarin nach der Entscheidung des BVerfG den Feudel abnehmen, wenn es einer verlangt. Ob das in ihrem Sinne wäre? Da hat wohl eine/r nicht zu Ende gedacht.

Langer Rede wenig Sinn: Einer Richterin (und auch der Referendarin) kann das Kopptuch als religiöses Symbol verboten werden.

Gegen Angriff

07 Mittwoch Mär 2018

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

≈ 6 Kommentare

Schlagwörter

Auto, Europa, Geld, USA

Der orangige Zolltrottel, aka Frittenclown, Trumpeltier usw. will nun auch Autos aus der EU mit Strafzöllen belegen, weil die EU so pöhse zu den USA-Exporten sei … der redet wie ein Dreijähriger

If the E.U. wants to further increase their already massive tariffs and barriers on U.S. companies doing business there, we will simply apply a Tax on their Cars which freely pour into the U.S. They make it impossible for our cars (and more) to sell there. Big trade imbalance!

— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) March 3, 2018

Dabei geht es dem Benz-Fahrer

natürlich um Autos aus Schland. Wir lieferten 2017 Autos für $2.120.251.723 in die USA und haben denen nur Schrott für $525.620.475 abgekauft (HTS Code: 8703).

Am Zoll liegt das aber nicht, denn der beträgt wechselseitig je 10% bei PKWs. Das Problem des Frittenclowns ist die Einfuhrumsatzsteuer, die je nach EU-Land zwischen 17-27% auf den Import beträgt. Die gibt es in den USA nicht. Die Sales tax wird erst beim Endverbraucher fällig und dann auch nicht auf Bun­des­ebene, sondern in den Bundesstaaten (zwi­schen 0% und 11%).

Aber wenn der Trottel das nicht versteht, dann machen wir ihm doch die Freude eines Gegenangriffs und reduzieren den Zoll um 25% von durchschnittlich 5,2% auf 3,9% (der durchschnittliche Importzoll in den USA auf Waren aus der EU beträgt 3,5%). Und dann holen wir uns Popcorn und ein kühles Schlitz und guggen zu, wie sich das Han­dels­bilanzdefizit zur EU von 63,6 Milliarden Dollar in 2016 künftig entwickelt.

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