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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 3. März 2018

Die Nozze

03 Samstag Mär 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Musik

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Schlagwörter

Klassik, Oper, TV-Tipp

… an der Scala, erstmals nicht von Strehler, sondern 2016 neu inszeniert von Frederic Wake-Walker mit Diana Damrau als Contessa

3Sat, heute ab 20:15H … Viel Spaß!

PS: Ach wie süß! Ne schwatte Susanna …

Golda Schultz 😛

Fürn Arsch

03 Samstag Mär 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Mode

≈ Kommentare deaktiviert für Fürn Arsch

Schlagwörter

Bücher, Frankreich, Medien, Menschen, Recht, Russland, Sex, Video

Das kennen Sie vielleicht: Sie pfeifen auf der Srraße einem Superschuss hin­ter­her und dann passiert das

😛 OK, nicht genau das. In Frankreich nennen sie das harcèlement de rue, ob­wohl, da wird nicht geschnalzt oder gepfiffen, sondern: oh la la … gibt’s sogar als App.

OK, fürn Arsch … also das gilt dem Arsch, denn von vorn hamse das Mädel ja schon gesehen … und fürn Arsch, zumindest für nobody, denn ich mach das nicht, finde das fürn Arsch.

Aber muss das auch strafbar sein, oder besser eine Ordnungswidrigkeit, zu der Marlène Schiappa das jetzt machen will?

Seit September 2017, als die Hilfsministerin für Weiberleutzgleichheit das an­ge­kündigt hat, hat die Königin der Schlampen 😯 … nobody erklärt es gleich … da­rü­ber nachgedacht und nun den Gesetzesentwurf vorgelegt. Zwischen 90 und 750 Euro soll das harcèlement de rue dann ab Sommer kosten (LCI)

Fürn Arsch! Dabei ist Marlène Schiappa selbst so ein Superschuss, dem manN gern hinterher auffen Arsch guggt … guggen soll noch erlaubt bleiben. Sie hat eine geile Nase 😎 und sechs Kinder, für die noch der passende Pappa gesucht wird, die sie, als Atheistin, in einen katholischen Kindergarten schickt und ist auch sonst ein pöhses Mädchen … wenn es nach den erotischen Büchern geht, die sie unter dem Pseudonym Marie Minelli schreibt.

Da schreibt sie, dass „Les filles bien n’avalent pas“ (Gute Mädchen schlucken nicht) … nein, die meint das so, wie sie es nicht missverstehen wollen. Da lässt das Cover und der Inhalt keinen Zweifel dran (auf Deutsch gibt es von ihr leider nur die Doktorspiele als Hörbuch).

L’Express hat geleakt, dass der ministerielle Superschuss hinter den Sex­bü­chern steckt und Atlantico hat sie dann Reine des salopes, Königin der Schlam­pen genannt. Die Schlampenkönigin hat das locker weggesteckt und auf Nachfrage nicht bestritten, dass sie Marie Minelli ist:

Frankreich, deine MinisterINNEN … Oh lala … da gibt es … gab es unter Hollande doch diese Beine

Die gingen so weiter

und gehörten Fleur Pellerin … allein der Name, den sich die Koreanerin als Fran­zö­sin ausgesucht hat, spricht Bände 😛

In Russland sind sie noch nicht so weit … oder weiter, wie manNs nimmt … denn da gibt es schon die perfekte Frau, die selbst pfeift …

wenn manN ihr sie Luft ablässt :mrgreen:

Total verrannt

03 Samstag Mär 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Musik, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Recht, Sex

In Frankfurt zanken sie immer noch über die Möhren. Und Virginia Wangare Grei­ner, die den ganzen Scheiß angestoßen hat, …

    „nahm die Debatte im Stadtparlament über die Verwendung des Begriffs „Mohr“ sichtlich mit. Sie hat in den vergangenen Wochen Hassmails be­kom­men, Drohanrufe, Mord­drohungen. Seit sie für die Kommunale Auslän­der­ver­tretung (KAV) eine Anregung eingereicht hat, über die seit einigen Wochen diskutiert wird. Die Forderung: Der Magistrat soll sich dafür einsetzen, dass rassistische Bezeich­nungen und Logos „aus dem Stadt­bild verschwinden“. Hintergrund ist der Name zweier Frankfurter Apotheken, der Eschers­heimer „Mohren-Apotheke“ und der „Zeil-Apotheke zum Mohren“ nahe der Kon­stab­lerwache. (Frankfurter Rundschau).

Hassmails und sowas, das geht ja nun mal gar nicht. Die richtige Reaktion wäre, die Möhrin einfach zu igno­rieren und sich im Stillen zu denken: Kümmer dich um die Möhre deines Möhren … falls es sowas gibt … oder um wirklich wichtige Din­ge.

Total verrannt hat sich auch Marlies Krämer, die jetzt vor dem Bundesgerichts­hof (Az. VI ZR 143/17) darum kämpft, dass sie in Formularen etc. ihrer Spar­kas­se als KundIN und Konto­inhaberIN angesprochen wird (ZEIT). Bei der alten Schachtel hat das aber nix mit der Hautfarbe zu tun, sondern mit den Alter und dem damit einhergehenden Starrsinn.

In den Urteilen des AG (vom 12. Februar 2016 Az. 36 C 300/15) und LG Saar­brücken (vom 10. März 2017 Az. 1 S 4/16) mussten sich unterbezahlte Kotten über das generische Maskulinum tiefschürfende Gedanken machen und kamen zum Schluss, dass …

    … die Beklagte durch die Verwen­dung der ihr vorgege­benen For­mular­vor­drucke final in Grundrechte der Klä­gerin ein­greifen wollte, ist weder vor­ge­tragen noch sonst ersicht­lich.
    Aber auch nach dem modernen, faktisch-mittel­baren Eingriffs­begriff (BVerfG, Be­schluss vom 26. Juni 2002 – 1 BvR 670/91 -, juris [Rn 70]) liegt kein Ein­griff vor. Ein solcher würde nur dann vor­liegen, wenn die An­nahme der Klä­ge­rin, sie werde durch die An­sprache in aus­schließ­lich männ­licher Form als Frau tot­geschwiegen, ihrer weiblichen Exis­tenz beraubt und sozu­sagen „ge­schlechts­umgewandelt“ zutreffend wäre. Das ist indes nicht der Fall. Dies würde voraus­setzen, dass die Verwen­dung der Begriffe „Sparer“, „Konto­in­haber“ in Formular­vor­drucken und ähn­lichen nach dem allge­meinen Sprach­ge­brauch als aus­schließlich männ­liche Bezeichnung in dem Sinne verstan­den werden würde, dass sie das natürliche Geschlecht einer Per­son bezei­chnen. In diesem Sinne kön­nen die Begriffe je­doch nach dem all­gemeinen Sprach­gebrauch nicht ver­stan­den werden. In der kon­kreten Verwen­dung im Rahmen von Formular­vor­drucken können die Begriffe aus­schließlich als „generisches Masku­linum“ ver­standen werden. Hier­unter versteht man gram­matisch mas­ku­li­ne Sub­stantive, die in den her­gebrach­ten Vor­schriften verall­gemeinernd geschlechts­neutral verwen­det werden (Foth, JR 2007, 410). Es ist für den Verwender von Formu­larvordrucken nach dem allge­meinen Sprach­ge­brauch auch ohne weiteres ersicht­lich, dass mit der Verwen­dung der Begriffe nicht eine Bezeich­nung nach dem natürlichen Geschlecht einer Person einhergeht (BAG, Beschluss vom 11. November 1986 – 3 ABR 74/85 -, juris [Rn 26]). Es entspricht dem allgemeinen Sprach­gebrauch, dass beispiels­weise eine männ­liche Bezeich­nung ver­wandt werden kann, ohne allein auf männ­li­che Arbeit­neh­mer hinzu­weisen, ebenso wie beispielsweise § 611b BGB nur vom Arbeit­nehmer, nicht aber auch von der Arbeit­neh­merin sprach (MüKoBGB/Thüsing, 7. Auflage 2015, AGG § 11 Rn. 4-7, beck-online). Dies gilt insbe­sondere vor dem Hinter­grund, dass bereits seit 2.000 Jahren schon im allgemeinen Sprach­ge­brauch bei Personen­gruppen beiderlei Ge­schlechts das Mas­kulinum als Kollektivform verwendet und es sich insoweit um nichts weiter als die historisch gewachsene Über­ein­kunft über die Regeln der Kommunikation handelt. Auch die juristische Fachsprache verwendet traditionell das Mas­kulinum geschlechts­neutral als Kol­lektivform (Stillner, WRP 2011, III-IV). Hinzu tritt, dass bei der Verwendung des generischen Masku­linums nicht ohne Weiteres diskriminierende Absicht unterstellt werden kann (Lan­des­ar­beits­gericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Mai 2016 – 6 Sa 419/15 -, juris [Rn 75]). Auch der BGB- Gesetzgeber formuliert in dieser Weise. Grund­sätzlich kann von der Beklagten nicht verlangt werden, genauer zu sein als das Gesetz(BGH, Beschluss vom 27. September 2016 – XI ZR 309/15 -, juris [Rn 8]). Der vorlie­gende Fall unterscheidet sich auch grund­legend von den jeweils stattgebenden Ent­scheidungen des Bundes­verfassungs­gerichtes, Kam­mer­beschluss vom 15. August 1996 – 2 BvR 1833/95 -, juris und Kam­mer­beschluss vom 27. Oktober 2011 – 1 BvR 2027/11 -, juris. Das Bun­des­ver­fassungsgericht hat in jenen Ent­schei­dungen einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG darin gesehen, dass die jeweiligen trans­se­xuel­len Beschwerde­führerin­nen nach wie vor und entgegen deren selbst empfun­denen Geschlechts­zu­gehörigkeit in männ­licher Form ange­sprochen worden. Den Fällen lagen jeweils Sach­verhalte zugrun­de, in denen bei einer persön­liche Ansprache bzw. persön­lichem Schriftverkehr eine männ­liche An­rede ver­wendet wurde. Im Gegen­satz zu dem hier vor­liegenden Fall wurde die männ­liche Be­zeich­nung in den den Ent­scheidungen des Bun­des­verfas­sungsge­richts zu Grunde lie­genden Sach­verhalten der Gestalt verwendet, dass sie das natürliche Geschlecht der angesprochenen Person bezeichneten und bezeichnen sollten.

WAAAAHNSINN!!! Da geht es einem doch gleich besser, wenn man weiß, wa­rum man acht Silvester auf der Unität studiert und zwei Staatsexamen ge­macht hat.

Mal ’ne Frage: Warum bestehen die durchgeknallten Scheinfemzen nicht darauf, dass in Medien und so nicht auch Begriffe wie Mörder, Vergewaltiger usw. durch­ge­gendert werden?

Mädels, ihr kotzt mich sowas von an … naja, nicht alle … die meisten hab ich ja dann doch lieb :mrgreen:

PS: Damit sich beim Lesen keine falschen Gefühle einstellen … nobody ist total entspannt … hab meinen Spatengang hinter mir und höre Julian Bream bei ing­litscher Lautenmusik zu

5. Kolonne

Pfeifen Sie der NSA eins!
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