So, liebe Mädels, jetzt haben wir innerhalb der #MeToo-Debatte ein Thema, bei dem wir uns doch noch zusammen gemeinsam aufregen können: Stealthing. Mit dem Wort konnte nobody
nix anfangen, aber mit dem, was dahintersteckt schon: „STELLUNGSWECHSEL, GUMMI AB“, wie die ZEIT titelt.
nobody
vögelt nicht gern mit Gummi … hat was mit dem Alter zu tun. Zu meiner Zeit
also in den Voraidszeiten, war das kein Thema. Die Mädels nahmen als Akt sexuell-revolutionärer Befreiung die Pille (Alice Schwarzer in der Ärztezeitung) und wir Dreibeins stürzten uns ins feuchte Vergnügen.
Das hat sich dann im Laufe der Zeit geändert, aber das hat nix mit AIDS zu tun. AIDS gibt es schon ewig, wenn es auch erst Anfang der 80er in den Köpfen angekommen ist, wenn auch nicht bei den Mädels. Die haben artig weiter ihre Drops eingeworfen, um nicht schwanger zu werden.
Das war seit den 1990ern irgendwie redundant, denn welches mit auch nur Hirnresten ausgestattetes HWG-Dreibein hat damals noch ohne Präser gevögelt. nobody
hat dann geheiratet und durfte weiter ohne … aber das ist ein zeitlicher Zufall.
anyway … Mädels bestehen inzwischen auch auf Gummi und für Gewerbliche ist es gesetzliche Pflicht … aber erst seit dem 1. Juli 2017 … Wahnsinn! Die Nutten von Doña Carmen haben das noch 2015 für „eine massive Grundrechtsverletzung“ gehalten (PDF) Wahnsinn! Wahnsinn!! Wahnsinn!!!
Oder auch nicht, denn nicht wenige Vollpfosten machen sich einen „Spaß“ daraus, die Mädels beim Fick auszutricksen und das nennt manN dann Stealthing.
Nun ist dieses Stealthing aber dummerweise eine Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB. Darüber kann juristisch kaum ernsthafter Zweifel bestehen, es sei denn, man ist RAK… aus BN, der auch zu diesem Thema, wie zu fast allem, in der ZEIT folgendes abzuseilen hat:
Wieso soll das eine Straftat sein? Völlig abwegig und reine Stimmungsmache!
Joachim Renzikoswki ist mal völlig unbekannt.
Ich befürchte, ein unser BGH-Fischer würde sich hier wieder im „Grabe“ umdrehen.
Auf jenen Joachim Renzikowski beruft sich die ZEIT und der ist ausgewiesener Spezi in Sachen Sexualdelikte. Und wer oder was ist RA K?

Nun, er erwähnt den von nobody
hochgeschätzten Strafischer nicht nur, er zitiert ihn auch … copy & paste sei Dank … hier … zu dumm, dass Fischer dort ganz anderer Meinung ist als das Genie aus Bonn.
Nun, nobody
will sich erst gar nicht die Müh machen, diesem unterforderten RAK… zu erklären, warum Stealthing Vergewaltigung ist, sondern ich beschränke mich auf euch Mädels.
Es ist doch so, dass frau vorher klar macht: aber nur mit Gummi! Mann rollt ihn über die Nille und los geht’s. Das ist einvernehmlicher Sex. Um das Kondom vom Schwanz zu kriegen, muss er raus aus dem Feuchtgebiet … den Stunt, das Gummi in der Muschi abzuziehen, den kriegt kein Dreibein hin und wenn das Ding mal aus Schlaffigkeit dort hängenbleibt, muss eben ein neues her. Rein geht es jedenfalls erst wieder, denn der Dödel verpackt ist. Unverpackt ist nicht mehr einvernehmlicher Sex.
Und das macht der Stealther: er penetriert (wieder), aber (diesmal) ohne Gummi und damit ohne Einverständnis von Muschi.

Und nun muss ich nochmal auf dieses Rechtsgenie aus Bonn zurückkommen … sorry, Mädels. Der pinselt:
Ist ja auch keine Vergewaltigung, wenn einer der Partner hier vorgibt, die Pille zu nehmen oder sterilisiert ist.
Nun ist es unserem Gesetzgeber trotz aller Versuche das StGB durchzugendern nicht gelungen, die Vergewaltigung i.S.v. § 177 geschlechtsneutral zu gestalten, weswegen dort zu lesen ist:
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn … sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung) …
BTW: Es ist in dieser Vorschrift nicht von „Beischlaf“ die Rede, also Vaginalverkehr. Innen Poppes oder Mund ist auch Vergewaltigung … müssten die Schweizer mal an Art. 36 der Istanbul-Konvention anpassen. Wie dem auch sei … weil nicht die Frau eindringt … OK, OK, es gibt da Ausnahmen
… also im Normalfall, da dringt ja nur ER ein, weswegen auch nicht SIE vergewaltigt, gelle!?
Das Problem der gestealthten Mädels ist das mit der Beweisbarkeit und das Märchen von Aussage gegen Aussage. nobody
kann zwar nicht verhindern, dass ihr ausgetrickst werdet, aber einen Tipp geben, wie ihr das Arschloch dran kriegt:
- Cool bleiben.
- Schnappt euch das abgezogene Kondom und packt es in ein sauberes Plastiktütchen oder Kleenex … ungebraucht wenn’s geht.
- Ab zum Arzt, oder nächtens zur Notaufnahme des nächstens Krankenhauses … Abstrich vom Sperma nehmen lassen zwecks DNA-Beweis.
- Von dort die Bullizey anrufen. Wenn sie nicht kommen wollen, danach zur nächsten Wache und denen die Beute (ungefülltes) Kondom übergeben zwecks DNA-Beweis Nummer 2: außen ist die Mädels-DNA und innen die vom Dreibein, auch wenn er da nicht rein ejakuliert hat.
Bleiben noch die Ausreden:
a) Hattse gewollt … warum dann zuerst mit? Und da ist das Mädel Zeuge des Gegenteils und er nur ein armselig Schutzbehauptender.
b) Is mir abgerutscht. OK, der Honk braucht Nachhilfe in Sexualkunde.
c) Das beliebte Reißen des Gummis is nicht mehr, denn das ist ja des Mädels Beute 😎
Aus der Vergewaltigungsnummer kommt das Arschloch nicht mehr raus.
Abschließend doch ein letzter Versuch, den Nichtkollegen aus Bonn zum Nachdenken zu kriegen. Die aus Strafischers Glosse zitierte Stelle hat damit nix zu tun. Fischer erinnert an § 179 des Reichstrafgesetzes von 1871, wo stand:
Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs dadurch verleitet, daß er eine Trauung vorspiegelt, oder einen anderen Irrthum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft …
Dazu der Strafischer:
Paragraf 179 Reichsstrafgesetzbuch: Ein früher Höhepunkt des Feminismus? Warum, denken Sie, liebe Leser/innen, hat man den Tatbestand einige Jahrzehnte später auf den Müll geworfen? Weil es nicht auf „Motive“ und Irrtümer, sondern auf den wirklichen Willen ankommt. Weil der „Zugang zur Vagina“ eben nicht behandelt werden sollte wie der zu einem Schatzkästlein der Tugend, sondern wie eine Willensschranke lebendiger Menschen. Weil es nicht um „Sittlichkeit“ geht, sondern um Selbstbestimmung. Es ist bedrückend zu erleben, dass abgedrehte Fraktionen eines so genannt „feministisch“ definierten Bestimmungsrechts inzwischen wieder da angelangt sind, wo wir vor 150 Jahren einmal losgegangen sind.
Es geht beim Sex ohne Gummi nicht um Motive und Irrtümer und auch nicht um einen bloß erkennbaren Willen der Frau: nicht ohne Gummi! Sondern das war „Geschäftsgrundlage“ des GV.
Die kann manN nicht einseitig abändern. Wer glaubt, das zu dürfen, weil er es kann, übt nicht nur Macht, sondern Gewalt aus … vielleicht nicht gegen den Körper, aber gegen den Willen des Mädels und das ist der Kern der „sexuellen Selbstbestimmung“. Die wohnt nicht in der Muschi, sondern im Kopp.