Die meisten Schreiberlinge haben einfach zu wenig Ahnung von Jura, um das Problem der neuesten schwedischen Unrechtsorgie, aka Einverständnis-Gesetz, zu kapieren.
In Kapitel 24 Abschnitt 7 des schwedischen Strafgesetzbuches findet man eine bereits seltsame Interpretation des römischen Rechtssatzes volenti non fit iniuria. Aber sie enthält noch den Rechtswidrigkeit ausschließenden Irrtum. Das wird mit dem samtyckeslag abgeschafft. Stattdessen kommt es dann zu einer fahrlässigen Vergewaltigung.
Dieses Missverständnis (Irrtum) kann nach meinem Verständnis nur auftreten, wenn das Einverständnis unklar zum Ausdruck gebracht wird … Nicken oder Kopfschütteln. Schriftlichkeit, auch wenn vom Gesetz nicht gefordert, bringt Klarheit, wenn auch nur zu Beginn. Im weiteren Verlauf des „Liebesspiels“ kann sich das aber ändern, wie die Schwedische Regierung am 21.12.2017 verlautbart hat:
- The Government also proposes introducing two new offences, ’negligent rape‘ and ’negligent sexual abuse‘, with a maximum prison sentence of four years. The negligence aspect focuses on the fact that the other person did not participate voluntarily. This means that it will be possible to convict more people of abuse than at present, for example when someone should be aware of the risk that the other person is not participating voluntarily but still engages in a sexual act with that person.
Das ganze Gesetz ist Schwachfug. Genau wie der übliche Müll, den die Stokowski dazu im SPIEGEL absondert, aber die ist eh zu dumm, um komplexe Sachverhalte zu schnallen. Die faselt dann lieber was von feministischer Weltrevolution
… OMG … was diese linke Zicke und ihre fashistisch blaustrümpfigen Schwestern wollen, ist alles schon mal dagewesen.
Und BTW: Wenn eine Frau das Maul nicht aufkriegt, um NEIN! zu sagen, dann kann es mit der Emanzipation nicht weit gekommen sein.