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Für das Landgericht Frankfurt darf Kuwait Airways einem israelischen Staatsbürger die Beförderung verweigern (Az. 2-24 O 37/17 – hier die Pressemitteilung als PDF). Der in Berlin lebende israelische Jude hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Staat in der Golfregion erkennt Israel nicht an (mehr zum Sachverhalt in der ZEIT).
Das Urteil ist natürlich Müll, wenn dort steht:
- Eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit werde durch das Antidiskriminierungsgesetz hingegen nicht sanktioniert. Der Gesetzgeber habe daher keine Grundlage geschaffen, um dem israelischen Staatsbürger im vorliegenden Fall eine Entschädigung zuzusprechen.
Im § 19 AGG ist von „der ethnischen Herkunft“ die Rede. Dass Juden eine Ethnie sind, sollten toitsche Richter spätestens seit dem 15. Septembers 1935 wissen
So richtig schwachsinnig wird das Urteil, wenn es ausführt:
- Es geht bei der Beurteilung einer rechtlichen Unmöglichkeit nicht darum, aus Sicht eines deutschen Gerichts zu beurteilen, ob das Gesetz eines fremden Staates – hier das Gesetz (…) des Staates Kuwait – sinnvoll ist und ob es nach den Wertungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könnte.“ Eine inhaltliche Bewertung des kuwaitischen Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott ist mit dem heute verkündeten Urteil daher nicht – auch nicht mittelbar – verbunden.
Ob uns die Gesetze in Kuhweit zu interessieren haben, ist nobody
panne, aber die Kuhweider haben unsere Gesetze zu achten, wenn sie hier landen und starten wollen, weil ja sonst umgekehrt – siehe Urteil – das Kuhweidische Gesetz in Schland gilt.
Recht logisch, gelle!?
Die Juristerei interessiert mich nicht , aber… dieser israelische Globetrotter hätte wissen können,sollen , dass es Probleme mit Muselmanen geben kann-erstens. Und zweitens sollte man fairerweise erwähnen ,das die Kuhweit Erlein ( um aus dieser Zwickmühle zu kommen ) einen Ersatzflug mit einer anderen Fluglinie -ohne Zusatzkosten – angeboten hat. Der gute Mann lehnte ab .Für mich ist diese Sache nicht ganz koscher .
Kann wohl sein, aber selbst wenn das provoziert worden sein sollte, ändert es nix an dem doofen Urteil. BTW: In der Schweiz und den USA hat es entsprechende Prozesse gegen KAC gegeben und die hat KAC verloren.